Sehr geehrter Herr Mann,
mit Mail vom 07.03.2024 beantragen Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Herausgabe nachfolgender amtlicher Informationen:
„Das BMFSFJ hat zur Umsetzung der Ergebnisse der IMA vom Februar 2023 zwei Projekte umgesetzt bzw. gefördert: die Jugendnotmail und die Mental Health Coaches.
Zu diesen getroffenen Maßnahmen und weiteren geplanten Maßnahmen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viel finanzielle Mittel hat das BMFSFJ in 2023 für die Umsetzung der Ergebnisse der IMA ausgegeben?
2. Wohin sind diese Mittel im Einzelnen geflossen?
3. Wie viel finanzielle Mittel hat das BMFSFJ im Haushalt 2024 für diese Aufgabe zur Verfügung?
Mental Health Coaches:
1. Ist diese Vergabe aufgrund einer Ausschreibung erfolgt?
2. Welche Kriterien haben zu dieser Vergabe geführt?
3. Wie viel finanzielle Mittel hat das Ministerium zur Finanzierung dieses Angebots in 2023 ausgegeben?
4. Wie viel finanzielle Mittel sind für dieses Angebot für 2024 im Haushalt vorgesehen?
Jugendnotmail:
1. Wie viel finanzielle Mittel hat das Ministerium zur Finanzierung dieses Angebots in 2023 ausgegeben?
2. Wie viel finanzielle Mittel sind für dieses Angebot für 2024 im Haushalt vorgesehen?
Mental Health Coaches“
Der Antrag wird wie folgt entschieden:
1. Dem Antrag wird stattgegeben.
2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig.
I.
Rechtsgrundlage für Ihren Antrag ist § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Diese kann Ihnen gewährt werden.
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 und 5 bis 7 zusammen beantwortet:
Die „Mental Health Coaches“ sind ein Programm, was zur Umsetzung der Ergebnisse der IMA beiträgt. Dafür wurden für 2023 nach bisherigem Stand 4.360.022,88 Euro ausgegeben. Diese Summe ist jedoch noch nicht abschließend, da die Zwischen- und Verwendungsnachweise erst in 2024 abschließend bearbeitet werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind 4.360.022,88 Euro in das Bundesprogramm "Mental Health Coaches" geflossen. Wie bereits oben dargestellt, handelt es sich nicht zwangsläufig um einen abschließende Summe für das Jahr 2023.
Zum Anfang des Schuljahres 2023/2024 wurden bundesweit „Mental Health Coaches“ an über 100 Schulen eingesetzt. Damit konnten bisher mehrere zehntausende Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Ziel ist es auch weiterhin, mit dem Bundesprogramm die Resilienz, mentale Gesundheit und das Wohlbefinden junger Menschen zu stärken und mehr Offenheit für das Thema „Mentale Gesundheit" an Schulen zu schaffen. Die „Mental Health Coaches“ sind pädagogische Fachkräfte, die präventive Angebote zum Thema mentale Gesundheit unterbreiten und als Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Bisher wurden bereits mehr als 400 Gruppenangebote an den Schulen angeboten, die von den Schülerinnen und Schülern aktiv angenommen wurden.
Für das Bundesprogramm "Mental Health Coaches" stehen dem BMFSFJ 10 Mio. Euro aus dem Titel des Zukunftspaket für das gesamte Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung
Zur Frage 4:
Die Umsetzung des Bundesprogrammes „Mental Health Coaches“ erfolgt durch eine bestehende Trägerstruktur mit bundesweit mehreren hundert Standorten und wird im Wege einer Zuwendung finanziert. Damit wurde sichergestellt, dass das Programm, wie vom Haushaltsgesetzgeber vorgesehen, schnellstmöglich im Jahr 2023 starten konnte.
Zu den Fragen 8 und 9:
In 2023 hat das BMFSFJ die JugendNotmail zur Umsetzung der Ergebnisse der IMA zu Coronafolgen mit Mitteln in Höhe von insgesamt 193.886,- Euro gefördert.
In 2024 sind hierfür Mittel in Höhe von 118.027,- Euro vorgesehen.
II.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen