Umsetzung der im BK-4807-003 und BT-4907-0004-2008, formulierten Schutzziele

Der Knipprather Wald verliert seine Vitalität, siehe https://forestwatch.lup-umwelt.de/app/"
Deshalb meine Fragen:
- Gelten die, im Biotopkataster BK-4807-003 (inkl.BT-4907-0004-2008), formulierten Schutzziele noch?
- Wurden die Maßnahmenvorschläge umgesetzt, um die Schutzziele zu erreichen?
- Wenn ja, waren die Maßnahmen erfolgreich?
- Wenn nein, warum wurden die Maßnahmen nicht umgesetzt?
- Welche Maßnahmen sind für die nächsten Jahre geplant, um den Trockenstress des Knipprather Waldes gering zu halten?
- Vermindert die Grundwasserentnahme über das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim, das für den Knipprather Wald verfügbare Wasser?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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Andrea Lehnard
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
Andrea Lehnard
Betreff
Umsetzung der im BK-4807-003 und BT-4907-0004-2008, formulierten Schutzziele [#295704]
Datum
28. Dezember 2023 13:53
An
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Knipprather Wald verliert seine Vitalität, siehe https://forestwatch.lup-umwelt.de/app/" Deshalb meine Fragen: - Gelten die, im Biotopkataster BK-4807-003 (inkl.BT-4907-0004-2008), formulierten Schutzziele noch? - Wurden die Maßnahmenvorschläge umgesetzt, um die Schutzziele zu erreichen? - Wenn ja, waren die Maßnahmen erfolgreich? - Wenn nein, warum wurden die Maßnahmen nicht umgesetzt? - Welche Maßnahmen sind für die nächsten Jahre geplant, um den Trockenstress des Knipprather Waldes gering zu halten? - Vermindert die Grundwasserentnahme über das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim, das für den Knipprather Wald verfügbare Wasser?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andrea Lehnard Anfragenr: 295704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295704/ Postanschrift Andrea Lehnard << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Lehnard

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Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Guten Tag, die Stadtverwaltung Düsseldorf ist in diesem Fall nicht zuständig. Wenden sie sich bitte an die zustän…
Von
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Antwort: Umsetzung der im BK-4807-003 und BT-4907-0004-2008, formulierten Schutzziele [#295704]
Datum
3. Januar 2024 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, die Stadtverwaltung Düsseldorf ist in diesem Fall nicht zuständig. Wenden sie sich bitte an die zuständige Stadt bzw. Gemeinde in deren Bezirk der Wald liegt Mit freundlichen Grüßen