Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene (Landkreis Landsberg)

Als Frauenärztin bin ich an frauenpolitischen Fragen, insbesondere in meinem direkten Lebensumfeld und somit auf kommunaler Ebene, interessiert.
Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sogenannte Istanbul-Konvention) ist seit 2018 in Deutschland in Kraft. Schutz und Unterstützung fallen in den Zuständigkeitsbereich von Ländern und Kommunen. Die Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten für von häsulicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Daseinsfürsorge. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe, z.B. durch Beteiligung an den Personalkosten der Frauenhäuser. Leider existiert keine Übersicht über die Anstrengungen der einzelnen Länder und Kommunen, was oft, insbesondere in den Sozialen Medien, zu irreführenden Aussagen führt (Beispiel: "Deutschland setzt die Konvention nicht um"). Diese Anfrage soll deshalb der Versachlichung dienen:
-Welche Stelle übernimmt im Landratsamt die Koordinierung der Istanbul-Konvention?
-Wie viele Frauenhausplätze und Plätze in anderen Schutzunterkünften gemäß Artikel 23 der Konvention werden im Landkreis vorgehalten?
-Wie hat sich die Zahl der Schutzplätze seit 2017 entwickelt? (Aufschlüsselung nach Jahr erbeten)
Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Landkreis dem Verbund Augsburg zugeordnet.
-Wie hoch ist der jährliche Haushaltsansatz für die finanzielle Beteiligung an Schutzplätzen gemäß Artikel 23 und wie hat sich dieser in den letzen Jahren entwickelt?
-Wie hoch ist der jährlche Haushaltsansatz für die finanzielle Beteiligung an Fachberatungsstellen gemäß Artikel 22 und wie hat sich dieser in den letzten Jahren entwickelt (Aufschllüsselung der jährlichen Ausgaben für die Jahre 2017 bis 2023) ?
-Welche sonstigen Schritte hat die Kommune für die Umsetzung der Istanbul-Konvention seit 2018 unternommen?

Ergebnis der Anfrage

Die Antworten waren enttäuschend - das Interesse des Landkreises an Gewalt gegen Frauen betreffend. Es waren auch unrichtige Antworten betreffs Instanbul Konvention dabei-
Insgesamt hilft die Anfrage und die Antworten aber, mit guten Argumenten und auch guter Recherche weiter für Verbesserungen einzutreten und sich nicht "abspeisen" zu lassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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Liane Bissinger
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Frauenärztin bin ich an frauen…
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
Liane Bissinger
Betreff
Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene (Landkreis Landsberg) [#285565]
Datum
5. August 2023 17:12
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Frauenärztin bin ich an frauenpolitischen Fragen, insbesondere in meinem direkten Lebensumfeld und somit auf kommunaler Ebene, interessiert. Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sogenannte Istanbul-Konvention) ist seit 2018 in Deutschland in Kraft. Schutz und Unterstützung fallen in den Zuständigkeitsbereich von Ländern und Kommunen. Die Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten für von häsulicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Daseinsfürsorge. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe, z.B. durch Beteiligung an den Personalkosten der Frauenhäuser. Leider existiert keine Übersicht über die Anstrengungen der einzelnen Länder und Kommunen, was oft, insbesondere in den Sozialen Medien, zu irreführenden Aussagen führt (Beispiel: "Deutschland setzt die Konvention nicht um"). Diese Anfrage soll deshalb der Versachlichung dienen: -Welche Stelle übernimmt im Landratsamt die Koordinierung der Istanbul-Konvention? -Wie viele Frauenhausplätze und Plätze in anderen Schutzunterkünften gemäß Artikel 23 der Konvention werden im Landkreis vorgehalten? -Wie hat sich die Zahl der Schutzplätze seit 2017 entwickelt? (Aufschlüsselung nach Jahr erbeten) Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Landkreis dem Verbund Augsburg zugeordnet. -Wie hoch ist der jährliche Haushaltsansatz für die finanzielle Beteiligung an Schutzplätzen gemäß Artikel 23 und wie hat sich dieser in den letzen Jahren entwickelt? -Wie hoch ist der jährlche Haushaltsansatz für die finanzielle Beteiligung an Fachberatungsstellen gemäß Artikel 22 und wie hat sich dieser in den letzten Jahren entwickelt (Aufschllüsselung der jährlichen Ausgaben für die Jahre 2017 bis 2023) ? -Welche sonstigen Schritte hat die Kommune für die Umsetzung der Istanbul-Konvention seit 2018 unternommen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Liane Bissinger Anfragenr: 285565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285565/ Postanschrift Liane Bissinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Liane Bissinger
Liane Bissinger
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene (Landkreis …
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
Liane Bissinger
Betreff
AW: Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene (Landkreis Landsberg) [#285565]
Datum
9. September 2023 16:48
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene (Landkreis Landsberg)“ vom 05.08.2023 (#285565) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Liane Bissinger

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Landratsamt Landsberg am Lech
Ihre Anfrage Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
4. Oktober 2023 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
249,9 KB
Mit freundlichen Grüßen