Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene (Landkreis Landsberg)
Als Frauenärztin bin ich an frauenpolitischen Fragen, insbesondere in meinem direkten Lebensumfeld und somit auf kommunaler Ebene, interessiert.
Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sogenannte Istanbul-Konvention) ist seit 2018 in Deutschland in Kraft. Schutz und Unterstützung fallen in den Zuständigkeitsbereich von Ländern und Kommunen. Die Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten für von häsulicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Daseinsfürsorge. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe, z.B. durch Beteiligung an den Personalkosten der Frauenhäuser. Leider existiert keine Übersicht über die Anstrengungen der einzelnen Länder und Kommunen, was oft, insbesondere in den Sozialen Medien, zu irreführenden Aussagen führt (Beispiel: "Deutschland setzt die Konvention nicht um"). Diese Anfrage soll deshalb der Versachlichung dienen:
-Welche Stelle übernimmt im Landratsamt die Koordinierung der Istanbul-Konvention?
-Wie viele Frauenhausplätze und Plätze in anderen Schutzunterkünften gemäß Artikel 23 der Konvention werden im Landkreis vorgehalten?
-Wie hat sich die Zahl der Schutzplätze seit 2017 entwickelt? (Aufschlüsselung nach Jahr erbeten)
Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Landkreis dem Verbund Augsburg zugeordnet.
-Wie hoch ist der jährliche Haushaltsansatz für die finanzielle Beteiligung an Schutzplätzen gemäß Artikel 23 und wie hat sich dieser in den letzen Jahren entwickelt?
-Wie hoch ist der jährlche Haushaltsansatz für die finanzielle Beteiligung an Fachberatungsstellen gemäß Artikel 22 und wie hat sich dieser in den letzten Jahren entwickelt (Aufschllüsselung der jährlichen Ausgaben für die Jahre 2017 bis 2023) ?
-Welche sonstigen Schritte hat die Kommune für die Umsetzung der Istanbul-Konvention seit 2018 unternommen?
Ergebnis der Anfrage
Die Antworten waren enttäuschend - das Interesse des Landkreises an Gewalt gegen Frauen betreffend. Es waren auch unrichtige Antworten betreffs Instanbul Konvention dabei-
Insgesamt hilft die Anfrage und die Antworten aber, mit guten Argumenten und auch guter Recherche weiter für Verbesserungen einzutreten und sich nicht "abspeisen" zu lassen.
Anfrage erfolgreich
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Datum5. August 2023
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9. September 2023
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