Umsetzung der Kontingent-Auswahl beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte Informationen über die Auswahlkriterien, die seitens des Bundesverwaltungsamtes angelegt werden, um das monatliche Kontingent der 1000 einreiseberechtigten Personen im Rahmen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (§36a AufenthG) zu bestimmen.
Ich beziehe mich dabei u.A. auf die Präsentation aus Ihrem Haus vom 16.01.2019 unter dem Titel „Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten“, die u.A. über verschiedene Mail-Verteiler im Themenbereich Flucht versandt wurde. Hier sind auf S. 3 die Kriterien der Auswahlentscheidung genannt (Minderjährigkeit, Besondere Notlage, Trennungsdauer, Integrationsaspekte).
Ich gehe daher davon aus, dass ein Leitfaden oder eine Anwendungsvorschrift existiert, in der die Gewichtung dieser Kriterien bei der Auswahl des monatlichen 1000er-Kontingent spezifiziert wird. Sofern ein solches Dokument existiert, bitte ich diese mir zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum12. März 2019
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16. April 2019
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