Umsetzung der Lockerungen des Infektionsschutzgesetz
Ich habe eine Frage bezüglich der Durchführung des Infektionsschutzgesetzes.
Meine Stadt hatte bis letzte Woche eine Inzidenz von 150 und ging deswegen in den Lockdown. Nun ist dieser Wert seit Ende letzter Woche unterschritten.
Im Infektionsschutzgesetz ist festgelegt, dass nach dem Unterschreiten des Inzidenzwertes von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen Lockerungen in Kraft treten.
Nun meine Frage: Das Infektionsschutzgesetz trat am Samstag in Kraft. Gemäß des Gesetzes beginnt die Zählung der 5 benötigen Tage erst am Montag, dem 26.4.2021. (Ich verweise auf das Infektionsschutzgesetz, laut dem nur Werktage am folgenden Tag des Inkrafttretens der Verschärfungen gezählt werden.)
Somit müssten alle Maßnahmen mindestens bis Montag, den 2.5.2021, der als übernächster Tag im Gesetz für Öffnungen festgelegt ist, bestehen bleiben.
Allerdings werden am Freitag, den 30.4.2021, bereits Öffnungsschritte in Kraft treten. Ist dies mit dem Infektionsschutzgesetz vereinbar?
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum28. April 2021
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1. Juni 2021
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