Umsetzung der Nachzahlung - Amtsangemessene Alimentation

Für die Nachzahlung zur Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation müssen die Beamtinnen und Beamten Unterlagen (Krankenversicherungsunterlagen, etc.) einreichen und entsprechende Anträge stellen. Von wie vielen Beamtinnen und Beamten wurden bis zum 27. September 2023 entsprechende Anträge gestellt? Wie viele Anträge wurden bis zum 27. September 2023 bereits abschließend bearbeitet? In wie vielen Fällen wurden mit den Oktober-Bezügen bereits, wie angekündigt, die Nachzahlungen geleistet? Welche Gründe bestehen für die Nichtzahlung in den anderen Fällen? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Steuern und Finanzen sind mit der Bearbeitung der Fälle beschäftigt (bitte in VZÄ angeben) und wie lange wird die Bearbeitung voraussichtlich noch andauern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Nachzahlung zu…
An Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Nachzahlung - Amtsangemessene Alimentation [#289259]
Datum
28. September 2023 21:16
An
Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Nachzahlung zur Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation müssen die Beamtinnen und Beamten Unterlagen (Krankenversicherungsunterlagen, etc.) einreichen und entsprechende Anträge stellen. Von wie vielen Beamtinnen und Beamten wurden bis zum 27. September 2023 entsprechende Anträge gestellt? Wie viele Anträge wurden bis zum 27. September 2023 bereits abschließend bearbeitet? In wie vielen Fällen wurden mit den Oktober-Bezügen bereits, wie angekündigt, die Nachzahlungen geleistet? Welche Gründe bestehen für die Nichtzahlung in den anderen Fällen? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Steuern und Finanzen sind mit der Bearbeitung der Fälle beschäftigt (bitte in VZÄ angeben) und wie lange wird die Bearbeitung voraussichtlich noch andauern?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289259/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen
Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) vom 28.09.2023 [#289259] Gz.: 314-O 1004/2/2-2023…
Von
Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) vom 28.09.2023 [#289259]
Datum
27. Oktober 2023 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Gz.: 314-O 1004/2/2-2023/63115 Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragten mit E-Mail vom 28. September 2023 beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen und beim Landesamt für Steuern und Finanzen Auskunft nach dem Sächsischen Transparenzgesetz zu folgenden Fragestellungen zur Umsetzung der Nachzahlung der amtsangemessenen Alimentation: 1. Von wie vielen Beamtinnen und Beamten wurden bis zum 27. September 2023 entsprechende Anträge gestellt? 2. Wie viele Anträge wurden bis zum 27. September 2023 bereits abschließend bearbeitet? 3. In wie vielen Fällen wurden mit den Oktober-Bezügen die Nachzahlungen geleistet? 4. Welche Gründe bestehen für die Nichtzahlung in den anderen Fällen? 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Steuern und Finanzen sind mit der Bearbeitung der Fälle beschäftigt (bitte in VZÄ angeben) und wie lange wird die Bearbeitung voraussichtlich noch andauern? Ihre Anträge werden aufgrund der Zuständigkeit vom Landesamt für Steuern und Finanzen beantwortet. Über Ihre Anträge ist wie folgt zu entscheiden: 1. Den Anträgen wird stattgegeben. Die beantragten Informationen werden durch Auskunft gewährt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: zu 1. Die Anzahl der Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger zu einem bestimmten Stichtag mit eingereichten Erklärungen zur Prüfung des Anspruchs auf Nachzahlung gemäß § 87 Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG) bzw. § 80f Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG) kann nicht genau ermittelt werden. Viele Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger haben für die maßgeblichen Zeiträume mehrere Erklärungen eingereicht (online und/oder in Papierform). Bis zum 27. September 2023 lagen ca. 15.000 Erklärungen vor (ca. 13.500 Onlinedatensätze und ca. 1.500 Papiereingänge). zu 2. Davon waren bis zu diesem Tag knapp 1.300 Erklärungen (Datensätze) abschließend bearbeitet. Diese Zahl beinhaltet auch Fälle, die keine Nachzahlungsansprüche erwerben. zu 3. Mit den Bezügen für den Monat Oktober 2023 wurden Nachzahlungen nach § 87 SächsBesG bzw. § 80f SächsBeamtVG an 46 Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger geleistet. zu 4. Gründe für die Nichtzahlung sind u. a.: * Es besteht kein Anspruch auf Nachzahlungen nach § 87 SächsBesG bzw. § 80f SächsBeamtVG. * Die einzureichenden Unterlagen/Nachweise liegen nicht vollständig vor. * Die Erklärungen wurden noch nicht bearbeitet. zu 5. Es sind acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (7,225 Vollzeitäquivalente) mit der Fallbearbeitung und telefonischen Auskunftserteilung beauftragt. Zur voraussichtlichen Dauer der Bearbeitung aller Erklärungen ist derzeit keine Aussage möglich. Die Bearbeitung wird sich voraussichtlich in das Jahr 2024 erstrecken. Die Bereitstellung der Informationen ist nach § 12 Abs. 5 S. 2 SächsTranspG gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei dem LSF schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei dem LSF, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, zu erheben. Wird der Widerspruch in elektronischer Form erhoben, ist das elektronische Dokument per E-Mail an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Mit freundlichen Grüßen