Umsetzung der Nachzahlung - Amtsangemessene Alimentation

Für die Nachzahlung zur Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation müssen die Beamtinnen und Beamten Unterlagen (Krankenversicherungsunterlagen, etc.) einreichen und entsprechende Anträge stellen. Von wie vielen Beamtinnen und Beamten wurden bis zum 27. September 2023 entsprechende Anträge gestellt? Wie viele Anträge wurden bis zum 27. September 2023 bereits abschließend bearbeitet? In wie vielen Fällen wurden mit den Oktober-Bezügen bereits, wie angekündigt, die Nachzahlungen geleistet? Welche Gründe bestehen für die Nichtzahlung in den anderen Fällen? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Steuern und Finanzen sind mit der Bearbeitung der Fälle beschäftigt (bitte in VZÄ angeben) und wie lange wird die Bearbeitung voraussichtlich noch andauern?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Nachzahlung zu…
An Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Nachzahlung - Amtsangemessene Alimentation [#289258]
Datum
28. September 2023 21:16
An
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Nachzahlung zur Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation müssen die Beamtinnen und Beamten Unterlagen (Krankenversicherungsunterlagen, etc.) einreichen und entsprechende Anträge stellen. Von wie vielen Beamtinnen und Beamten wurden bis zum 27. September 2023 entsprechende Anträge gestellt? Wie viele Anträge wurden bis zum 27. September 2023 bereits abschließend bearbeitet? In wie vielen Fällen wurden mit den Oktober-Bezügen bereits, wie angekündigt, die Nachzahlungen geleistet? Welche Gründe bestehen für die Nichtzahlung in den anderen Fällen? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Steuern und Finanzen sind mit der Bearbeitung der Fälle beschäftigt (bitte in VZÄ angeben) und wie lange wird die Bearbeitung voraussichtlich noch andauern?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289258/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Informationen…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Betreff
AW: Umsetzung der Nachzahlung - Amtsangemessene Alimentation [#289258]
Datum
29. September 2023 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zum 28. September 2023. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Sehr [geschwärzt], hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag vom 28. September 2023 auf Informationen nach de…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Betreff
AW: Umsetzung der Nachzahlung - Amtsangemessene Alimentation [#289258]
Datum
25. Oktober 2023 07:59
Status
Warte auf Antwort
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2,0 KB


Sehr [geschwärzt], hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag vom 28. September 2023 auf Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz an die zuständige transparenzpflichtige Stelle, das Landesamt für Steuern und Finanzen, weitergeleitet worden ist. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.10.2023, mit der Sie mir mitteilen, dass Sie meine Anfrage an das L…
An Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der Nachzahlung - Amtsangemessene Alimentation [#289258]
Datum
26. Oktober 2023 08:44
An
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.10.2023, mit der Sie mir mitteilen, dass Sie meine Anfrage an das Landesamt für Steuern und Finanzen weitergeleitet haben. Einer Weitergabe meiner Anfrage an das Landesamt für Steuern und Finanzen habe ich nicht zugestimmt. Meine Anfrage bezieht sich auf die beim Staatsministerium der Finanzen vorliegenden Informationen. Ich bitte daher weiterhin um Beantwortung im Rahmen der vom Transparenzgesetz vorgesehenen Frist, konkret bis zum 31.10.2023. Bei Verstreichenlassen der Frist werde ich die Sächsische Transparenzbeauftragte um Unterstützung ersuchen müssen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289258/

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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 26. Oktober 2023 haben Sie weiterhin um Beantwortung…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Betreff
AW: Umsetzung der Nachzahlung - Amtsangemessene Alimentation [#289258]
Datum
1. November 2023 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 26. Oktober 2023 haben Sie weiterhin um Beantwortung Ihrer Fragen gebeten, da sich Ihr Antrag auf die beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen vorliegenden Informationen beziehe. Die von Ihnen begehrten Informationen lagen jedoch nicht im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen vor, sondern im Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF). Deshalb erfolgte gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsTranspG eine Abgabe an das LSF als zuständige transparenzpflichtige Stelle, um Ihnen dennoch die begehrten Informationen zugänglich zu machen. Damit sollte Ihnen zusätzlicher Aufwand für eine dortige Antragstellung erspart werden. Mittlerweile hat das LSF mit Bescheid vom 27. Oktober 2023 Ihre Fragen beantwortet, sodass Ihrem Auskunftsersuchen Rechnung getragen worden ist. Weitergehende Erkenntnisse liegen im SMF nicht vor. Mit freundlichen Grüßen