Umsetzung der SCoPAFF-Entscheidung zu MinOil-Höchstwerten in Lebensmitteln

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Guten Tag,

meine Anfrage betrifft die Entscheidung des Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, mit der Höchstwerte für MOAH in Lebensmitteln folgendermaßen festgelegt werden:

• 0.5 mg/kg for dry foods with a low fat/oil content (≤ 4% fat/oil)
• 1 mg/kg for foods with a higher fat/oil content (> 4% fat/oil, ≤50% fat/oil)
• 2 mg/kg for fats/ oils or foods with >50% fat/oil
( vgl. Summary Report_NFTS_21 April.pdf und https://food.ec.europa.eu/system/files/2022-11/reg-com_toxic_20221019_sum.pdf).

Sehen Sie diese Höchstwerte als verbindlich an und haben Sie die Lebensmittel- und Überwachungsämter in ihrem Zuständigkeitsbereich angewiesen, diese umzusetzen und Lebensmittel aus dem Verkehr zu ziehen, die einen höheren MOAH-Gehalt aufweisen?
Sollten Sie diese Höchstwerte nicht als verbindlich ansehen bzw. umsetzen, bitte teilen Sie mir den Grund dafür mit.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
foodwatch e.V.
foodwatch e.V.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, meine Anfrage betri…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
foodwatch e.V.
Betreff
Umsetzung der SCoPAFF-Entscheidung zu MinOil-Höchstwerten in Lebensmitteln [#288582]
Datum
19. September 2023 17:08
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, meine Anfrage betrifft die Entscheidung des Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, mit der Höchstwerte für MOAH in Lebensmitteln folgendermaßen festgelegt werden: • 0.5 mg/kg for dry foods with a low fat/oil content (≤ 4% fat/oil) • 1 mg/kg for foods with a higher fat/oil content (> 4% fat/oil, ≤50% fat/oil) • 2 mg/kg for fats/ oils or foods with >50% fat/oil ( vgl. Summary Report_NFTS_21 April.pdf und https://food.ec.europa.eu/system/files/2022-11/reg-com_toxic_20221019_sum.pdf). Sehen Sie diese Höchstwerte als verbindlich an und haben Sie die Lebensmittel- und Überwachungsämter in ihrem Zuständigkeitsbereich angewiesen, diese umzusetzen und Lebensmittel aus dem Verkehr zu ziehen, die einen höheren MOAH-Gehalt aufweisen? Sollten Sie diese Höchstwerte nicht als verbindlich ansehen bzw. umsetzen, bitte teilen Sie mir den Grund dafür mit. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
foodwatch e.V. Anfragenr: 288582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288582/ Postanschrift foodwatch e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Land Brandenburg begrüßt die Übereinkunft des…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage bzgl. Umsetzung der SCoPAFF-Entscheidung zu MinOil-Höchstwerten in Lebensmitteln
Datum
14. November 2023 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Land Brandenburg begrüßt die Übereinkunft des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) – Sektion für neuartige Lebensmittel und toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette zum Umgang mit Lebensmitteln mit quantifizierbaren Gehalten an aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen, wie sie in der Sitzung am 21. April 2022 zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten getroffen wurde, einschließlich der Anpassungen der anzuwendenden Bestimmungsgrenze in Abhängigkeit des Fettgehaltes der Lebensmittel gemäß Sitzungsprotokoll vom 19. Oktober 2022. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Brandenburg werden die im SCoPAFF erzielte Übereinkunft bei der lebensmittelrechtlichen Bewertung von Kontaminationen der Lebensmittel mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen unter Wahrung einer notwendigen Ermessensausübung entsprechend berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen