Umsetzung der SCoPAFF-Entscheidung zu MinOil-Höchstwerten in Lebensmitteln

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Guten Tag,

meine Anfrage betrifft die Entscheidung des Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, mit der Höchstwerte für MOAH in Lebensmitteln folgendermaßen festgelegt werden:

• 0.5 mg/kg for dry foods with a low fat/oil content (≤ 4% fat/oil)
• 1 mg/kg for foods with a higher fat/oil content (> 4% fat/oil, ≤50% fat/oil)
• 2 mg/kg for fats/ oils or foods with >50% fat/oil
( vgl. Summary Report_NFTS_21 April.pdf und https://food.ec.europa.eu/system/files/2022-11/reg-com_toxic_20221019_sum.pdf).

Sehen Sie diese Höchstwerte als verbindlich an und haben Sie die Lebensmittel- und Überwachungsämter in ihrem Zuständigkeitsbereich angewiesen, diese umzusetzen und Lebensmittel aus dem Verkehr zu ziehen, die einen höheren MOAH-Gehalt aufweisen?
Sollten Sie diese Höchstwerte nicht als verbindlich ansehen bzw. umsetzen, bitte teilen Sie mir den Grund dafür mit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
foodwatch e.V.
foodwatch e.V.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, meine Anfrage betrifft die Entscheidung des Standing Committee on Plan…
An Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Details
Von
foodwatch e.V.
Betreff
Umsetzung der SCoPAFF-Entscheidung zu MinOil-Höchstwerten in Lebensmitteln [#288583]
Datum
19. September 2023 17:10
An
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, meine Anfrage betrifft die Entscheidung des Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, mit der Höchstwerte für MOAH in Lebensmitteln folgendermaßen festgelegt werden: • 0.5 mg/kg for dry foods with a low fat/oil content (≤ 4% fat/oil) • 1 mg/kg for foods with a higher fat/oil content (> 4% fat/oil, ≤50% fat/oil) • 2 mg/kg for fats/ oils or foods with >50% fat/oil ( vgl. Summary Report_NFTS_21 April.pdf und https://food.ec.europa.eu/system/files/2022-11/reg-com_toxic_20221019_sum.pdf). Sehen Sie diese Höchstwerte als verbindlich an und haben Sie die Lebensmittel- und Überwachungsämter in ihrem Zuständigkeitsbereich angewiesen, diese umzusetzen und Lebensmittel aus dem Verkehr zu ziehen, die einen höheren MOAH-Gehalt aufweisen? Sollten Sie diese Höchstwerte nicht als verbindlich ansehen bzw. umsetzen, bitte teilen Sie mir den Grund dafür mit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
foodwatch e.V. Anfragenr: 288583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288583/ Postanschrift foodwatch e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Referat C/3 Saarbrücken, 12.10.2023 Sehr…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Betreff
AW: Umsetzung der SCoPAFF-Entscheidung zu MinOil-Höchstwerten in Lebensmitteln [#288583]
Datum
12. Oktober 2023 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Referat C/3 Saarbrücken, 12.10.2023 Sehr geehrte Damen und Herren, das Saarland begrüßt die Übereinkunft des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel – Sektion für neuartige Lebensmittel und toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette zum Umgang mit Lebensmitteln mit quantifizierbaren Gehalten an aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen, wie sie in der Sitzung am 21. April 2022 zwischen der Europäischen Komission und den Mitgliedstaaten getroffen wurde, einschließlich der Anpassungen der anzuwendenden Bestimmungsgrenze in Abhängigkeit des Fettgehaltes der Lebensmittel gemäß Sitzungsprotokoll vom 19. Oktober 2022. Die saarländische Lebensmittelüberwachungsbehörde wird die im SCoPAFF erzielte Übereinkunft bei der lebensmittelrechtlichen Bewertung von Kontaminationen der Lebensmittel mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen unter Wahrung einer notwendigen Ermessensausübung entsprechend berücksichtigen. Eine entsprechende Information der Überwachungsbehörde ist erfolgt. Mit freundlichen Grüßen