Umsetzung der Sozialen Entwicklungsziele 2030

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Welche Ministerien sind für die Umsetzung der folgenden sozialen Entwicklungsziele 2030 (SDG's 2030) zuständig ?

1) Keine Armut
2) Null Hunger
3) Gute Gesundheit und Wohlbefinden
4) Qualitativ hochwertige Bildung
5) Gleichheit zwischen Männern und Frauen
10) Abbau von Ungleichheiten
11) Nachhaltige Städte und Gemeinden
16) Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Ministerien sind für die Umset…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Sozialen Entwicklungsziele 2030 [#274172]
Datum
27. März 2023 13:36
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Ministerien sind für die Umsetzung der folgenden sozialen Entwicklungsziele 2030 (SDG's 2030) zuständig ? 1) Keine Armut 2) Null Hunger 3) Gute Gesundheit und Wohlbefinden 4) Qualitativ hochwertige Bildung 5) Gleichheit zwischen Männern und Frauen 10) Abbau von Ungleichheiten 11) Nachhaltige Städte und Gemeinden 16) Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274172/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt…
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
AW: Umsetzung der Sozialen Entwicklungsziele 2030 [#274172]
Datum
27. März 2023 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden kann. Für Ihre Anfrage ist im Übrigen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt dorthin. Mit freundlichen Grüßen