Umsetzung der Verwaltungsanweisung zum AsylblG vom 05.02.2021

Alle verfügbaren statistischen Angaben zur Umsetzung der Verwaltungsanweisung vom 5.2.2021 "Regelbedarfsstufe während der Corona Pandemie".
Insbesondere Angaben zu den Fragen

- wie viele Anträge wurden gestellt? ;
- wie viele Personen wurden aufgrund der Verwaltungsanweisung der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet?;
- für welche Zeiträume (summarisch) geschah dies?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren statisti…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Umsetzung der Verwaltungsanweisung zum AsylblG vom 05.02.2021 [#266382]
Datum
27. Dezember 2022 16:29
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren statistischen Angaben zur Umsetzung der Verwaltungsanweisung vom 5.2.2021 "Regelbedarfsstufe während der Corona Pandemie". Insbesondere Angaben zu den Fragen - wie viele Anträge wurden gestellt? ; - wie viele Personen wurden aufgrund der Verwaltungsanweisung der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet?; - für welche Zeiträume (summarisch) geschah dies?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 266382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266382/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann
Holger Dieckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Verwaltungsanweisung zum AsylblG vom 05.02.2021“ vom…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Umsetzung der Verwaltungsanweisung zum AsylblG vom 05.02.2021 [#266382]
Datum
31. Januar 2023 10:51
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Verwaltungsanweisung zum AsylblG vom 05.02.2021“ vom 27.12.2022 (#266382) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann
Holger Dieckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Verwaltungsanweisung zum AsylblG vom 05.02.2021“ vom…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Umsetzung der Verwaltungsanweisung zum AsylblG vom 05.02.2021 [#266382]
Datum
31. Juli 2023 09:52
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Verwaltungsanweisung zum AsylblG vom 05.02.2021“ vom 27.12.2022 (#266382) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Sehr geehrter Herr Dieckmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 31.07.2023. Ihr Antrag ist zus…
Von
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Betreff
Eingangsbestätigung - Umsetzung der Verwaltungsanweisung zum AsylblG vom 05.02.2021 [#266382]
Datum
31. Juli 2023 18:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Dieckmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 31.07.2023. Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Da Anfragen nach dem IFG auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen (vgl. § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes; https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de). Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen