Umsetzung der vorherigen Genehmigung gemäß § 60 SGB V

eine Ablichtung des Ausweisformulars, das sie Ihren Versicherten ausstellen, um diesen zu bescheinigen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten besteht und der Arzt hierfür eine Verordnung ausstellen kann. Siehe hierzu etwa Ihre Webseite https://www.aokplus-online.de/leistungen-services/optimal-versorgt-bei-krankheit/fahrkosten.html , auf der Sie darlegen

„Die Fahrten werden vor Beginn von der AOK PLUS genehmigt.“

Meines Wissens wird dieser Ausweis als „Berechtigung für medizinische notwendige Fahrten zur ambulanten Behandlung“ bezeichnet. Ausserdem bitte ich um eine Ablichtung Ihrer internen Vorschriften, die das Procedere für die Beantragung und Gewährung beziehungsweise Ablehnung eines solchen Ausweises regeln. Als interne Vorschriften sind dabei alle intern anzuwendenden Vorschriften zu betrachten, als etwa auch Besprechungsergebnisse des GKV-Spitzenverbands, der Bundes-AOK, Vorgaben des G-BA oder BMG oder Gesetzestexte. Hiervon nehme ich das SGB sowie die Krankentransport-Richtlinien aus, da diese bereits allgemein zugänglich sind.

Ergebnis der Anfrage

Da es im Freistaat Sachsen kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, konnte keine inhaltliche Antwort auf die Frage erhalten werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. September 2015
  • Frist
    13. Oktober 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Abl…
An AOK PLUS - Sachsen und Thüringen KdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der vorherigen Genehmigung gemäß § 60 SGB V [#11301]
Datum
10. September 2015 00:22
An
AOK PLUS - Sachsen und Thüringen KdöR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Ablichtung des Ausweisformulars, das sie Ihren Versicherten ausstellen, um diesen zu bescheinigen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten besteht und der Arzt hierfür eine Verordnung ausstellen kann. Siehe hierzu etwa Ihre Webseite https://www.aokplus-online.de/leistungen-services/optimal-versorgt-bei-krankheit/fahrkosten.html , auf der Sie darlegen „Die Fahrten werden vor Beginn von der AOK PLUS genehmigt.“ Meines Wissens wird dieser Ausweis als „Berechtigung für medizinische notwendige Fahrten zur ambulanten Behandlung“ bezeichnet. Ausserdem bitte ich um eine Ablichtung Ihrer internen Vorschriften, die das Procedere für die Beantragung und Gewährung beziehungsweise Ablehnung eines solchen Ausweises regeln. Als interne Vorschriften sind dabei alle intern anzuwendenden Vorschriften zu betrachten, als etwa auch Besprechungsergebnisse des GKV-Spitzenverbands, der Bundes-AOK, Vorgaben des G-BA oder BMG oder Gesetzestexte. Hiervon nehme ich das SGB sowie die Krankentransport-Richtlinien aus, da diese bereits allgemein zugänglich sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK PLUS - Sachsen und Thüringen KdöR
Willkommen bei der AOK PLUS, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Serviceteam ist gern für Sie da …
Von
AOK PLUS - Sachsen und Thüringen KdöR
Betreff
Re: Umsetzung der vorherigen Genehmigung gemäß § 60 SGB V [#11301] - AOK-Mail-ID: [1536621001]
Datum
10. September 2015 00:24
Status
Warte auf Antwort
Willkommen bei der AOK PLUS, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Serviceteam ist gern für Sie da und wird Ihre E-Mail kompetent und schnell beantworten. Freundliche Grüße Ihre AOK PLUS-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. P.S.: Besuchen Sie uns auch auf unserer Internetseite https://www.aokplus-online.de/. Dort erhalten Sie Informationen über alle Vorteile der AOK-PLUS-Versicherten. Wir bilden aus! Informieren Sie sich gleich unter www.aokplus-online.de/ausbildung.
AOK PLUS - Sachsen und Thüringen KdöR
AOK PLUS - Ihre Anfrage vom 10.09.2015 - 1536621 Guten Tag Herr Antragsteller/in, gern unterstützen wir Sie bei …
Von
AOK PLUS - Sachsen und Thüringen KdöR
Betreff
AOK PLUS - Ihre Anfrage vom 10.09.2015 - 1536621
Datum
10. September 2015 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, gern unterstützen wir Sie bei der Klärung Ihres Anliegens. Ihre E-Mail haben wir an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Haben Sie weitere Fragen oder Wünsche? Sie erreichen uns per Mail unter <<E-Mail-Adresse>> oder rund um die Uhr unter unserer Servicerufnummer 0800 105 9000*. Einen schönen Tag wünscht Kerstin Kühn AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Kundencenter 09099 Chemnitz Telefon: 0800 105 9000* Fax: 0800 105 9001* E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.aokplus-online.de * deutschlandweit kostenfrei, und das rund um die Uhr aus allen Netzen
AOK PLUS - Sachsen und Thüringen KdöR
Auskunft ... ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 10.9.2015 mit dem Betreff: Umsetzung der vorherigen Genehmigung …
Von
AOK PLUS - Sachsen und Thüringen KdöR
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
8. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
... ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 10.9.2015 mit dem Betreff: Umsetzung der vorherigen Genehmigung gemäß § 60 SGB V/Antrag nach dem ThUringer Umweltinformationsgesetz. Die AOK PLUS als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat ihren Hauptsitz in Sachsen und untersteht damit sächsischem Recht. In Sachsen gibt es keinen landesgesetzlich normierten Anspruch auf die von Ihnen begehrte Auskunft. Insbesondere ist das Thüringer Umweltinforma- tionsgesetz genauso wenig auf die AOK PLUS anwendbar wie das Thüringer Informationsfrei- heitsgesetz. Auch kommt die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes nicht in Betracht, da es sich bei der AOK PLUS nicht um eine Behörde handelt, die der Bundesaufsicht unter- steht. Die Anwendbarkeit des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist bereits vom Geltungs- bereich dessen ausgeschlossen. Nach alledem wird die AOK PLUS die von Ihnen geforderten Informationen nicht erteilen. ...
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze T…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Umsetzung der vorherigen Genehmigung gemäß § 60 SGB V" [#11301]
Datum
11. Oktober 2015 20:19
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11301 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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