Umsetzung der vorherigen Genehmigung gemäß § 60 SGB V
eine Ablichtung des Ausweisformulars, das sie Ihren Versicherten ausstellen, um diesen zu bescheinigen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten besteht und der Arzt hierfür eine Verordnung ausstellen kann. Siehe hierzu etwa Ihre Webseite https://www.aokplus-online.de/leistungen-services/optimal-versorgt-bei-krankheit/fahrkosten.html , auf der Sie darlegen
„Die Fahrten werden vor Beginn von der AOK PLUS genehmigt.“
Meines Wissens wird dieser Ausweis als „Berechtigung für medizinische notwendige Fahrten zur ambulanten Behandlung“ bezeichnet. Ausserdem bitte ich um eine Ablichtung Ihrer internen Vorschriften, die das Procedere für die Beantragung und Gewährung beziehungsweise Ablehnung eines solchen Ausweises regeln. Als interne Vorschriften sind dabei alle intern anzuwendenden Vorschriften zu betrachten, als etwa auch Besprechungsergebnisse des GKV-Spitzenverbands, der Bundes-AOK, Vorgaben des G-BA oder BMG oder Gesetzestexte. Hiervon nehme ich das SGB sowie die Krankentransport-Richtlinien aus, da diese bereits allgemein zugänglich sind.
Ergebnis der Anfrage
Da es im Freistaat Sachsen kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, konnte keine inhaltliche Antwort auf die Frage erhalten werden.
Anfrage abgelehnt
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Datum10. September 2015
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13. Oktober 2015
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