Umsetzung des Art. 14 der Istanbul-Konvention
im ersten Bericht des Expertenrates GREVIO zur Umsetzung zur Istanbul-Konvention wird die Umsetzung des Artikels 14 der IK angemahnt. Die einzelnen Länder sollen die genannten Grundsätze, insbesondere nicht stereotype Geschlechterrollen, Gegenseite Respekt, gewaltfreie Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen und das Recht auf persönliche Unversehrtheit in die Lehrpläne mit aufnehmen und dafür Sorge tragen, dass Informationen über die verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen vermittelt werden.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Wurden die Bildungsinhalte angepasst?
2. Falls ja, welche Lerninhalte sind in welcher Klassenstufe vorgesehen und welchen Unterrichtsfächern sind diese zugeordnet? Sind diese Inhalte verpflichtend?
3. Falls nein, ist die Aufnahme der o.g. Themen in den Lehrplan vorgesehen bzw. was spricht dagegen?
4. Sind Pläne zu einer Bundesweiten Umsetzung des Art. 14 der Istanbul-Konvention bekannt?
Anfrage erfolgreich
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Datum26. August 2023
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30. September 2023
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