Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens durch die Bundeswehr

Bitte senden Sie mir die Vorschriften (Rechtsnormen und/oder Verwaltungsvorschriften, aber auch Einsatzregeln der Bundesmarine) des Bundesministeriums der Verteidigung zu, die der Umsetzung von Art. 3 Absatz 2 Buchstabe e) des Ballastwasser-Übereinkommens, das über das Ballastwasser-Gesetz in Deutschland als Bundesrecht gilt.

Nach Art. 3 Absatz 2 Buchstabe e) gilt:

„Dieses Übereinkommen gilt nicht für [..] Kriegsschiffe, Flottenhilfsschiffe oder sonstige einem Staat gehörende oder von ihm betriebene Schiffe, die derzeit im Staatsdienst stehen und ausschließlich anderen als Handelszwecken dienen. Jedoch stellt jede Vertragspartei durch geeignete, den Betrieb oder die Betriebsfähigkeit nicht beeinträchtigende Maßnahmen sicher, dass derartige ihr gehörende oder von ihr betriebene Schiffe soweit zumutbar und durchführbar in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen handeln“.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
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Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens durch die Bundeswehr [#253110]
Datum
12. Juli 2022 11:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Vorschriften (Rechtsnormen und/oder Verwaltungsvorschriften, aber auch Einsatzregeln der Bundesmarine) des Bundesministeriums der Verteidigung zu, die der Umsetzung von Art. 3 Absatz 2 Buchstabe e) des Ballastwasser-Übereinkommens, das über das Ballastwasser-Gesetz in Deutschland als Bundesrecht gilt. Nach Art. 3 Absatz 2 Buchstabe e) gilt: „Dieses Übereinkommen gilt nicht für [..] Kriegsschiffe, Flottenhilfsschiffe oder sonstige einem Staat gehörende oder von ihm betriebene Schiffe, die derzeit im Staatsdienst stehen und ausschließlich anderen als Handelszwecken dienen. Jedoch stellt jede Vertragspartei durch geeignete, den Betrieb oder die Betriebsfähigkeit nicht beeinträchtigende Maßnahmen sicher, dass derartige ihr gehörende oder von ihr betriebene Schiffe soweit zumutbar und durchführbar in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen handeln“.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz Anfragenr: 253110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253110/ Postanschrift Valentin Schatz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 [#253107] [#253108] [#253109] [#253110] [#253111] BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V217…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 [#253107] [#253108] [#253109] [#253110] [#253111]
Datum
14. Juli 2022 14:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V217 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V218 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V219 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V220 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V221 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 Sehr geehrter Herr Schatz, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfragen vom 12. Juli 2022 (Bezug). Ihre Anfrage "Umsetzung des Helsinki-Übereinkommens durch die Bundeswehr" wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V217 bearbeitet. Ihre Anfrage "Umsetzung des Londoner Protokolls durch die Bundeswehr" wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V218 bearbeitet. Ihre Anfrage "Umsetzung der Hongkong-Konvention durch die Bundeswehr" wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V219 bearbeitet. Ihre Anfrage "Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens durch die Bundeswehr" wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V220 bearbeitet. Ihre Anfrage "Umsetzung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen durch die Bundeswehr " wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V221 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
AW: Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 [#253107] [#253108] [#253109] [#253110] [#253111] [#253110] Sehr geehrte Damen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
AW: Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 [#253107] [#253108] [#253109] [#253110] [#253111] [#253110]
Datum
16. August 2022 08:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens durch die Bundeswehr“ vom 12.07.2022 (#253110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Valentin Schatz
Bundesministerium der Verteidigung
Ihr Antrag vom 15. Juni 2022 [#251498] und Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 [#253107] [#253108] [#253109] [#253110] …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihr Antrag vom 15. Juni 2022 [#251498] und Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 [#253107] [#253108] [#253109] [#253110] [#253111]
Datum
6. September 2022 14:30
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V201 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V217 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V218 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V219 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V220 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V221 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15. Juni 2022 bzw. Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 Sehr geehrter Herr Schatz, ich komme zurück auf Ihre o.g. auf das IFG gestützten Anfragen und bedaure die lange Bearbeitungsdauer. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Aktuell befinden sich Ihre Vorgänge noch bei mehreren Fachabteilungen in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 [#253107] [#253108] [#253109] [#253110] [#253111] BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V217 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 [#253107] [#253108] [#253109] [#253110] [#253111]
Datum
20. Oktober 2022 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V217 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V218 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V219 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V220 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V221 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 12. Juli 2022 Sehr geehrter Herr Schatz, ich komme zurück auf Ihre o.g. auf das IFG gestützten Anfragen vom 12. Juli 2022. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Bundeswehr nimmt die Ausnahmeregelung von Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zum Internationalen Übereinkommen von Hongkong über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen nicht in Anspruch, sondern hält sich bei der Verwertung von außer Dienst gestellten Kriegsschiffen vollumfänglich an die o.g. Konvention. Zur Umsetzung des Helsinki-Übereinkommens, des Londoner Protokolls, des Ballastwasser-Übereinkommens bzw. des Seerechtübereinkommens der VN werden folgende antragsgegenständliche Vorschriften übersandt: Mit freundlichen Grüßen

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