Umsetzung des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 3/21 vom 19.10.2021 in Bremen

- alle Verwaltungsanweisungen, Arbeitshilfen oder sonstigen Anweisungen an Mitarbeitende des Amtes für Soziale Dienste zur Umsetzung des o.g. Beschluss des BVerfG
- wie viele Leistungsbeziehende nach § 2 AsylbLG werden als Folge des o.g. Beschluss neu der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet (Stichtag)?
- wie viele Leistungsbeziehende nach § 3a AsylbLG werden als Folge des o.g. Beschluss neu der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet (Stichtag) ?
- für welche Zeiträume (Monate summarisch) erfolgt die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 jeweils rückwirkend für Zeiträume vor dem 24.11.2021 ?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Verwaltungsanweisu…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Umsetzung des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 3/21 vom 19.10.2021 in Bremen [#266961]
Datum
4. Januar 2023 12:31
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Verwaltungsanweisungen, Arbeitshilfen oder sonstigen Anweisungen an Mitarbeitende des Amtes für Soziale Dienste zur Umsetzung des o.g. Beschluss des BVerfG - wie viele Leistungsbeziehende nach § 2 AsylbLG werden als Folge des o.g. Beschluss neu der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet (Stichtag)? - wie viele Leistungsbeziehende nach § 3a AsylbLG werden als Folge des o.g. Beschluss neu der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet (Stichtag) ? - für welche Zeiträume (Monate summarisch) erfolgt die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 jeweils rückwirkend für Zeiträume vor dem 24.11.2021 ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 266961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266961/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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