Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
Kommunikation/Weiterleitung des “Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, AZ 4-38.51.1-00/1527 vom 11.Mai 2020, siehe https://lnv-bw.de/wp-content/uploads/2020/06/vm-falschparker-erlass-11-05-2020.pdf) an die Polizeibehörden, die - Zitat "Neben den Bußgeldbehörden sind auch die Gemeinden als Ortspolizeibehörden gemäß §§ 61 Absatz 1 Nummer 4, 62 Absatz 4, 66 Absatz 2 Polizeigesetz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr zuständig" - für die Verfolgung von Gehwegparken auch zuständig sind.
Information nicht vorhanden
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Datum10. November 2022
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13. Dezember 2022
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