Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Kommunikation/Weiterleitung des “Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, AZ 4-38.51.1-00/1527 vom 11.Mai 2020, siehe https://lnv-bw.de/wp-content/uploads/2020/06/vm-falschparker-erlass-11-05-2020.pdf) an die Polizeibehörden, die - Zitat "Neben den Bußgeldbehörden sind auch die Gemeinden als Ortspolizeibehörden gemäß §§ 61 Absatz 1 Nummer 4, 62 Absatz 4, 66 Absatz 2 Polizeigesetz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr zuständig" - für die Verfolgung von Gehwegparken auch zuständig sind.

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  • Datum
    10. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommunikation/…
An Polizeipräsidium Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#262979]
Datum
10. November 2022 15:27
An
Polizeipräsidium Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommunikation/Weiterleitung des “Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, AZ 4-38.51.1-00/1527 vom 11.Mai 2020, siehe https://lnv-bw.de/wp-content/uploads/2020/06/vm-falschparker-erlass-11-05-2020.pdf) an die Polizeibehörden, die - Zitat "Neben den Bußgeldbehörden sind auch die Gemeinden als Ortspolizeibehörden gemäß §§ 61 Absatz 1 Nummer 4, 62 Absatz 4, 66 Absatz 2 Polizeigesetz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr zuständig" - für die Verfolgung von Gehwegparken auch zuständig sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262979/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Heilbronn
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage geprüft. Leider kann diese von hier aus nicht bean…
Von
Polizeipräsidium Heilbronn
Betreff
WG: EXTERN Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#262979]
Datum
28. November 2022 09:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage geprüft. Leider kann diese von hier aus nicht beantwortet werden. Für die Information der Ortspolizeibehörden, auf die sich Ihre Anfrage offensichtlich bezieht, sind die Regierungspräsidien zuständig. Ihre Anfrage wurde daher zuständigkeitshalber an das Regierungspräsidium Stuttgart abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> dann teilen Sie mir bitte mit, wie der Erlass durch die Polizei in Heilbronn umgese…
An Polizeipräsidium Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#262979]
Datum
29. November 2022 22:19
An
Polizeipräsidium Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dann teilen Sie mir bitte mit, wie der Erlass durch die Polizei in Heilbronn umgesetzt wurde. Wie viele Umsetzungen angeordnet und wie viele Ordnungswidrigkeiten angezeigt wurden durch die Polizei? Und warum immer noch eine Duldung von Vergehen durch den ruhenden Verkehr erfolgt und diese nicht geahndet werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262979/
Polizeipräsidium Heilbronn
Sehr << Antragsteller:in >> der gen. Erlass wurde am 11.05.2020 an die Straßenverkehrs- und Bußgeldbe…
Von
Polizeipräsidium Heilbronn
Betreff
WG: EXTERN Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#262979]
Datum
1. Dezember 2022 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der gen. Erlass wurde am 11.05.2020 an die Straßenverkehrs- und Bußgeldbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart weitergeleitet. Eine evtl. Weiterleitung an die Ortspolizeibehörden müssten Sie bei der für die betroffene Gemeinde zuständigen Straßenverkehrsbehörde/Bußgeldstelle anfragen, sofern diese nicht zugleich betroffene Ortspolizeibehörde wäre. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Herr Wollensak, Vielen Dank für Ihre Antwort und Entschuldigung für die etwas späte Rückmeldung. Mit f…
An Polizeipräsidium Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN Umsetzung des "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#262979]
Datum
10. Dezember 2022 18:21
An
Polizeipräsidium Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Wollensak, Vielen Dank für Ihre Antwort und Entschuldigung für die etwas späte Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262979/