Umsetzung des OZG

Unterlagen zu rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen kreisfreie Städte und Landkreise, die der Umsetzungsverpflichtung des OZG mit einer Frist bis zum 31.12.2022 nicht nachgekommen sind

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  • Datum
    17. August 2023
  • Frist
    20. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
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Betreff
Umsetzung des OZG [#286389]
Datum
17. August 2023 23:40
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen kreisfreie Städte und Landkreise, die der Umsetzungsverpflichtung des OZG mit einer Frist bis zum 31.12.2022 nicht nachgekommen sind
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286389/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr nachstehendes Auskunftsbegehren teile ich mit, dass seitens der B…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Umsetzung des OZG [#286389]
Datum
21. August 2023 15:32
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr nachstehendes Auskunftsbegehren teile ich mit, dass seitens der Bezirksregierung Münster bislang keine rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegenüber kreisfreien Städten und/oder Kreisen bezüglich der Umsetzungsverpflichtung aus dem OZG ergriffen wurden. Dementsprechend liegen hier keine Unterlagen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bedeutet dies, dass aus Sicht der Kommunalaufsicht d…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung des OZG [#286389]
Datum
21. August 2023 20:29
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bedeutet dies, dass aus Sicht der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und das OZG bei den Ihrer Aufsicht unterstehenden Kommunen vollständig und lückenfrei umgesetzt ist? Wenn dem nicht so ist, wieso nimmt die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung den Verstoß der Ihrer Aufsicht unterstehenden Kommunen hin bzw. was ist hierzu geplant? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286389/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksregierung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfragen! Diesbezüglich möchte ich allerdings da…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Umsetzung des OZG [#286389]
Datum
25. August 2023 15:12
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfragen! Diesbezüglich möchte ich allerdings darauf verweisen, dass das IFG NRW nur einen Anspruch auf die Einsichtnahme in und Auskunft über vorhandene Unterlagen begründet. Vom Anspruch nach dem IFG NRW nicht erfasst werden hingegen weitergehende Erläuterungen oder die Abgabe rechtlicher Stellungnahmen zu einer Thematik. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> unabhängig des IFG gibt es eine allgemeine Auskunftspflicht der Behö…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung des OZG [#286389]
Datum
27. August 2023 21:35
An
Bezirksregierung Münster
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> unabhängig des IFG gibt es eine allgemeine Auskunftspflicht der Behörden, auf die ich mich hiermit ausdrücklich berufe. Außerdem fände ich es verwunderlich, wenn es bei Ihnen keine Unterlagen zur Umsetzung des OZG im Aufsichtsbereich geben sollte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286389/
Bezirksregierung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> soweit Sie ein allgemeines Auskunftsrecht ansprechen, möchte ich auf mei…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Umsetzung des OZG [#286389]
Datum
22. September 2023 15:31
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> soweit Sie ein allgemeines Auskunftsrecht ansprechen, möchte ich auf meine E-Mail vom 25.08.2023 verweisen. Einen Anspruch in diesem Sinne auf die Abgabe von Erklärungen oder rechtlichen Stellungnahmen - über das IFG NRW hinaus - gibt es nicht. Wie bereits mitgeteilt, liegen mangels aufsichtlicher Maßnahmen entsprechende Unterlagen zur Umsetzung des OZG in den Kommunen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte Teilen Sie mir die Kontaktdaten Ihrer Vorgesetzten mit. Mit freundlichen G…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung des OZG [#286389]
Datum
23. September 2023 00:58
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte Teilen Sie mir die Kontaktdaten Ihrer Vorgesetzten mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286389/

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Bezirksregierung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> hier erhalten Sie die gewünschten Kontaktdaten: Hauptdezernent des Dez…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Umsetzung des OZG [#286389]
Datum
28. September 2023 12:45
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> hier erhalten Sie die gewünschten Kontaktdaten: Hauptdezernent des Dezernates 31 Dr. Markus Söbbeke <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen