Umsetzung des OZG

Unterlagen zu rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen kreisfreie Städte und Landkreise, die der Umsetzungsverpflichtung des OZG mit einer Frist bis zum 31.12.2022 nicht nachgekommen sind

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  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zu rechtsaufsichtl…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung des OZG [#284595]
Datum
25. Juli 2023 06:11
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen kreisfreie Städte und Landkreise, die der Umsetzungsverpflichtung des OZG mit einer Frist bis zum 31.12.2022 nicht nachgekommen sind
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284595/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 25. Juli 2023 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlich…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Umsetzung des OZG [#284595]
Datum
26. Juli 2023 09:42
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 25. Juli 2023 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-15/23 bearbeitet wird. Bitte teilen Sie mir noch eine zustellungsfähige Anschrift mit. Auf Folgendes möchte ich schon vorab hinweisen: Sofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein. Über eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit – mangels exakter Kenntnis des Informationsbeschaffungs-aufwands – noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen: a) Akteneinsicht nach Zeitaufwand: 18,00 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage zur Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO]) b) Kopierkosten nach Nr. 2.1 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung zum ThürTG (ThürTGVwKostO): - bis einschließlich DIN A4: Ø 0,10 Euro je Seite (schwarz-weiß) Ø 0,20 Euro je Seite (farbig) - DIN A3: Ø 0,20 Euro je Seite (schwarz-weiß) Ø 0,40 Euro je Seite (farbig) - größer als DIN A3: Ø In voller Höhe Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG). Ergänzend verweise ich auf § 4 ThürTGVwKostO (beigefügt). Für den Fall, dass Sie Ihr Informationszugangsbegehren nicht aufrechterhalten, bitte ich um entsprechende Mitteilung bis einschließlich 9. August 2023. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UI…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des OZG“ [#284595]
Datum
11. August 2023 06:49
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/284595/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Angabe einer physischen Adresse gesetzlich nicht gefordert werden darf. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 284595.pdf - 2023-07-26_1-image001.png - 2023-07-26_1-thrtgvwkosto2022.pdf Anfragenr: 284595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284595/
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Metzner. Mi…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des OZG“ [#284595]
Datum
14. August 2023 13:36
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Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Metzner. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit E-Mail vom 25.09.2023 einen Antrag auf Zugang zu amtlichen …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Umsetzung des OZG [#284595]
Datum
30. August 2023 13:56
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit E-Mail vom 25.09.2023 einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gem. § 9 ThürTG gestellt. Sie haben um Übersendung der „Unterlagen zu rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen kreisfreie Städte und Landkreise, die der Umsetzungsverpflichtung des OZG mit einer Frist bis zum 31.12.2022 nicht nachgekommen sind“ gebeten. Dem Thüringer Landesverwaltungsamt liegen keine solchen Informationen vor. Nach Auskunft des zuständigen Fachreferats wurden bislang seitens des Thüringer Landesverwaltungsamts keine rechtsaufsichtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem OZG gegenüber Gemeinden ergriffen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> es besteht eine gesetzliche Verpflichtung für alle Behörden zur Anbi…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Umsetzung des OZG [#284595]
Datum
31. August 2023 05:21
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> es besteht eine gesetzliche Verpflichtung für alle Behörden zur Anbietung von Onlinediensten. Muss ich Ihre Aussage so verstehen, dass alle Kommunen dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen oder das Sie das rechtswidrige Verhalten hinnehmen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284595/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 31. August 2023 haben Sie eine Anschlussfrage zu Ihrer Anf…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Umsetzung des OZG [#284595]
Datum
31. August 2023 10:55
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 31. August 2023 haben Sie eine Anschlussfrage zu Ihrer Anfrage vom 25.07.2023 gestellt. Sie ersuchen das Thüringer Landesverwaltungsamt um Auskunft, ob die Kommunen ihrer Verpflichtung zur Umsetzung des OZG bereits nachgekommen sind oder ob das Thüringer Landesverwaltungsamt insoweit einen rechtswidrigen Zustand duldet. Da sich die Anfrage auf andere Informationen bezieht, als die bisherige, wird die Anfrage als neuer Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gewertet. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-16/23 bearbeitet wird. Bitte teilen Sie uns noch eine zustellungsfähige Anschrift mit. Auf Folgendes möchte ich erneut vorab hinweisen: Sofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein. Über eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit – mangels exakter Kenntnis des Informationsbeschaffungsaufwands – noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen: a) Akteneinsicht nach Zeitaufwand: 18,00 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage zur Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO]) b) Kopierkosten nach Nr. 2.1 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung zum ThürTG (ThürTGVwKostO): - bis einschließlich DIN A4: Ø 0,10 Euro je Seite (schwarz-weiß) Ø 0,20 Euro je Seite (farbig) - DIN A3: Ø 0,20 Euro je Seite (schwarz-weiß) Ø 0,40 Euro je Seite (farbig) - größer als DIN A3: Ø In voller Höhe Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG). Ergänzend verweise ich auf § 4 ThürTGVwKostO (beigefügt). Für den Fall, dass Sie Ihr Informationszugangsbegehren nicht aufrechterhalten, bitte ich um entsprechende Mitteilung bis einschließlich 9. August 2023. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mi…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des OZG“ [#284595]
Datum
31. August 2023 16:03
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag << Antragsteller:in >> das Landesverwaltungsamt hat mit Email vom heutigen Tag eine Adresse…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des OZG“ [#284595]
Datum
31. August 2023 23:09
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> das Landesverwaltungsamt hat mit Email vom heutigen Tag eine Adresse verlangt, um Auskunft zu geben. Offenbar liegen hier doch Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284595/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bin verwundert: ich hatte eine ganz normale Frage an Sie gericht…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des OZG“ [#284595]
Datum
31. August 2023 23:11
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bin verwundert: ich hatte eine ganz normale Frage an Sie gerichtet und darf hier auf die Informationspflicht der Behörden verweisen. Sie hatten zunächst angegeben, dass Sie angeblich keine Unterlagen zu der Frage des Rechtsvollzugs und der Rechtsaufsicht haben. Nunmehr benötigen Sie für die Beantwortung einer einfachen Frage meine Adresse. Wie muss ich dies verstehen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284595/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mi…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des OZG“ [#284595]
Datum
4. September 2023 11:52
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit E-Mail vom 31.08.2023 eine Nachfrage zu Ihrer Anfrage vom …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des OZG“ [#284595]
Datum
6. September 2023 15:35
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit E-Mail vom 31.08.2023 eine Nachfrage zu Ihrer Anfrage vom 25.07.2023 gestellt. Wie bereits mitgeteilt, werten wir diese Anfrage als neuen Antrag auf Informationszugang nach dem Thüringer Transparenzgesetz. Gerne erläutern wir Ihnen, warum wir so vorgegangen sind und warum wir (erneut) nach Ihrer Postanschrift fragen. Da sich der Antrag auf weitere Informationen bezieht, müssen wir zunächst die Zuständigkeit für Ihre Frage neu klären und die ggf. zuständigen Fachreferate um Stellungnahme zu Ihrem Antrag ersuchen. Bislang hatte sich Ihre Anfrage lediglich darauf bezogen, ob seitens des Thüringer Landesverwaltungsamts "rechtsaufsichtliche Maßnahmen" ergriffen wurden. Ihre neue Anfrage richtet sich auf den Stand der Umsetzung des OZG und damit einen anderen Gegenstand. Da zum Zeitpunkt der Antragstellung regelmäßig nicht absehbar ist, welchen Umfang die Beantwortung der Anfrage haben wird und ob Kosten entstehen werden und angesichts der kurzen Beantwortungsfrist des ThürTG fragen wir grundsätzlich die Postanschrift ab, sollte diese nicht bereits mit dem Antrag mitgeteilt worden sein. Hintergrund dafür ist, dass zum einen Nachweisschwierigkeiten im Rahmen der Bekanntgabe begegnet werden kann. Denn die Bekanntgabefiktion des § 41 Abs. 2 Satz 1 ThürVwVfG greift nur bei schriftlichen Verwaltungsakten. Zum anderen ist für den Fall, dass Kosten entstehen und diese nicht beglichen werden, die dann möglicherweise erforderliche Vollstreckung nicht gefährdet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Die Interpretation meiner Email vom 30. August durch Sie ist hier nicht nachvollziehbar. Der Text laut…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des OZG“ [#284595]
Datum
9. September 2023 17:34
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Die Interpretation meiner Email vom 30. August durch Sie ist hier nicht nachvollziehbar. Der Text lautete: "es besteht eine gesetzliche Verpflichtung für alle Behörden zur Anbietung von Onlinediensten. Muss ich Ihre Aussage so verstehen, dass alle Kommunen dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen oder das Sie das rechtswidrige Verhalten hinnehmen?" Wo Sie hier einen neuen Antrag vermuten, bleibt Ihr Geheimnis, dem ist jedoch nicht so. Es besteht eine Informationspflicht der Behörden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284595/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> in o. g. Angelegenheit übersende ich Ihnen in Vertretung für Frau Dr. Vo…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem ThürTG: Umsetzung des OZG [#284595] (Az. 140-1096-16/23)
Datum
28. September 2023 12:46
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> in o. g. Angelegenheit übersende ich Ihnen in Vertretung für Frau Dr. Vollmann das beigefügte Antwortschreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Antwort verwundert mich doch sehr. Für die kreisfreien Städte u…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsersuchen nach dem ThürTG: Umsetzung des OZG [#284595] (Az. 140-1096-16/23) [#284595]
Datum
2. Oktober 2023 11:36
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Antwort verwundert mich doch sehr. Für die kreisfreien Städte und Landkreise liegt nach dem Dafürhalten der Landesregierung die Verantwortung bei Ihnen. Deshalb ist hier der Verweis auf die Landkreise nicht angezeigt. Es ist richtig, dass Sie im Rahmen einer Transparenzanfrage nur Dokumente herausgeben müssen (und können). Gleichwohl besteht eine Informationspflicht der Behörden, und auf diese berufe ich mich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284595/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie uns bis zum Ablauf des 20.10.2023 mit, ob ein rechtsbeh…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Informationszugangsersuchen nach dem ThürTG: Umsetzung des OZG [#284595] (Az. 140-1096-16/23) [#284595]
Datum
5. Oktober 2023 11:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie uns bis zum Ablauf des 20.10.2023 mit, ob ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid samt Kostenregelung ergehen soll. In diesem Fall bitten wir um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 198,00 EUR (2,75 h Zeitaufwand, 18,00 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage zur Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO])). Andernfalls betrachten wir das Verfahren als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, dies verstehe ich nunmehr nicht. Sie haben doch ausgeführt, es liegen keine Unterlagen vor. Ich hatte…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsersuchen nach dem ThürTG: Umsetzung des OZG [#284595] (Az. 140-1096-16/23) [#284595]
Datum
6. Oktober 2023 18:29
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dies verstehe ich nunmehr nicht. Sie haben doch ausgeführt, es liegen keine Unterlagen vor. Ich hatte daher um weitergehende Informationen gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284595/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mi…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des OZG“ [#284595]
Datum
30. November 2023 15:19
Status
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grüßen