Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Guten Tag,
Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sogenannte Istanbul-Konvention) ist seit 2018 in Deutschland in Kraft. Schutz und Unterstützung fallen in den Zuständigkeitsbereich von Ländern und Kommunen. Die Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten für von häsulicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Daseinsfürsorge. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe, z.B. durch Beteiligung an den Personalkosten der Frauenhäuser. Leider existiert keine Übersicht über die Anstrengungen der einzelnen Länder und Kommunen, was oft, insbesondere in den Sozialen Medien, zu irreführenden Aussagen führt (Beispiel: "Deutschland setzt die Konvention nicht um"). Diese Anfrage soll deshalb der Versachlichung dienen:
-Welche Stelle übernimmt im Landratsamt die Koordinierung der Istanbul-Konvention?
-Wie viele Frauenhausplätze und Plätze in anderen Schutzunterkünften gemäß Artikel 23 der Konvention werden im Landkreis vorgehalten?
-Wie hat sich die Zahl der Schutzplätze seit 2017 entwickelt? (Aufschlüsselung nach Jahr erbeten)
Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Landkreis dem Verbund Augsburg zugeordnet.
-Wie hoch ist der jährliche Haushaltsansatz für die finanzielle Beteiligung an Schutzplätzen gemäß Artikel 23 und wie hat sich dieser in den letzen Jahren entwickelt?
-Wie hoch ist der jährlche Haushaltsansatz für die finanzielle Beteiligung an Fachberatungsstellen gemäß Artikel 22 und wie hat sich dieser in den letzten Jahren entwickelt (Aufschllüsselung der jährlichen Ausgaben für die Jahre 2017 bis 2023) ?
-Welche sonstigen Schritte hat die Kommune für die Umsetzung der Istanbul-Konvention seit 2018 unternommen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum20. November 2023
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22. Dezember 2023
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt [#292773]
- Datum
- 20. November 2023 11:46
- An
- Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt [#292773]
- Datum
- 25. November 2023 23:27
- An
- Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt [#292773]
- Datum
- 25. Dezember 2023 11:11
- An
- Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt [#292773]
- Datum
- 11. Januar 2024 12:12
- An
- Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ [#292773]
- Datum
- 20. Januar 2024 09:19
- An
- Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 25. Januar 2024 10:54
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
- Betreff
- Antwortschreiben zur Umsetzung der Isanbul-Konvention
- Datum
- 19. Februar 2024 15:25
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Antwortschreiben zur Umsetzung der Isanbul-Konvention [#292773]
- Datum
- 27. Februar 2024 22:47
- An
- Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
- Betreff
- AW: Antwortschreiben zur Umsetzung der Isanbul-Konvention [#292773]
- Datum
- 4. März 2024 10:40
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
- Betreff
- AW: Antwortschreiben zur Umsetzung der Isanbul-Konvention [#292773]
- Datum
- 4. März 2024 10:59
- Status
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- Von
- Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Betreff
- Ihre Nachricht vom 20.01.2024; Az. DSB/5-196-38
- Datum
- 7. März 2024 09:24
- Status
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