Umsetzung Ersatzbeschaffungen LF Kats

Da die aktuelle Beschaffungsserie der LF Kats zu Ende geht stellen interessieren mich folgende Fragen.

1. Wieviel LF Kats sind im Moment älter als die angedachte Nutzungsdauer von 20 Jahren?

2. Bis wann sollen alle LF Kats die vor Baujahr 2000 gebaut sind ersetzt werden?

3. Soll die bestehende Differenz durch eine neue Beschaffungsserie geschlossen werden, falls ja, für wann ist diese angedacht?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da die aktuelle Beschaffungsserie der…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung Ersatzbeschaffungen LF Kats [#302410]
Datum
7. März 2024 19:21
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da die aktuelle Beschaffungsserie der LF Kats zu Ende geht stellen interessieren mich folgende Fragen. 1. Wieviel LF Kats sind im Moment älter als die angedachte Nutzungsdauer von 20 Jahren? 2. Bis wann sollen alle LF Kats die vor Baujahr 2000 gebaut sind ersetzt werden? 3. Soll die bestehende Differenz durch eine neue Beschaffungsserie geschlossen werden, falls ja, für wann ist diese angedacht? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302410/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BBK-10109#0022 Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bunde…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Umsetzung Ersatzbeschaffungen LF Kats [#302410]
Datum
8. März 2024 08:27
Status
Warte auf Antwort
BBK-10109#0022 Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.   Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 07.03.2024.   Wir befinden uns derzeit in der internen Auswertung zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Wir sind bemüht, dass der beantragte Informationszugang ohne Erhebung von Gebühren innerhalb eines Monats erfolgt.   Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 07.03.2024. Ihre Fragen beantworten wir…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Umsetzung Ersatzbeschaffungen LF Kats [#302410]
Datum
26. März 2024 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 07.03.2024. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Frage 1. Wieviel LF Kats sind im Moment älter als die angedachte Nutzungsdauer von 20 Jahren? Antwort: Leider können wir hierzu aktuell keine Auskünfte geben. Frage 2. Bis wann sollen alle LF Kats die vor Baujahr 2000 gebaut sind ersetzt werden? Antwort: Die Altfahrzeuge werden ausgesondert und ggf. ersetzt (Entscheidung über Standort ist die des jeweiligen Landes), wenn der einzelne Weiterbetrieb nicht mehr bzw. nicht mehr wirtschaftlich möglich ist. Frage 3. Soll die bestehende Differenz durch eine neue Beschaffungsserie geschlossen werden, falls ja, für wann ist diese angedacht? Antwort: Der Bund ist stets bestrebt, das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ausstattungssoll zu erreichen. Derzeit laufen zahlreiche Beschaffungsmaßnahmen. Weitere, über die derzeit laufenden hinausgehende Beschaffungsmaßnahmen von LF-KatS sind aktuell nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen