Umsetzung HIK3.0

In der Rahmenempfehlung Gasmangellage (s. https://bks-portal.rlp.de/organisation/add/aktuelles/rahmenempfehlung-gasmangellage) vom 8.09.2022
Steht "Die hier dargestellten Module beziehen sich auf die konzeptionelle Ausarbeitung der
„Arbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz“
(HiK) und bilden das HiK-Konzept 3.0 ab. Vereinzelt wird jedoch auch noch mit dem
HiK-Konzept 2.0 gearbeitet. Aus beiden Konzepten lassen sich jeweils die Fähigkeiten
der jeweiligen Module ableiten.
".
Deshalb stellt sich die Frage, in wie vielen Kreisen und kreisfreien Städten wird das HiK-Konzept 3.0 aktuell umgesetzt, in wie vielen 2.0 und in wie viele halten sich an kein landesweites Konzept.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2023
  • Frist
    3. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Ralf Müller
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Rahmenempfehlung Gasmangell…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Ralf Müller
Betreff
Umsetzung HIK3.0 [#269232]
Datum
1. Februar 2023 16:46
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Rahmenempfehlung Gasmangellage (s. https://bks-portal.rlp.de/organisation/add/aktuelles/rahmenempfehlung-gasmangellage) vom 8.09.2022 Steht "Die hier dargestellten Module beziehen sich auf die konzeptionelle Ausarbeitung der „Arbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz“ (HiK) und bilden das HiK-Konzept 3.0 ab. Vereinzelt wird jedoch auch noch mit dem HiK-Konzept 2.0 gearbeitet. Aus beiden Konzepten lassen sich jeweils die Fähigkeiten der jeweiligen Module ableiten. ". Deshalb stellt sich die Frage, in wie vielen Kreisen und kreisfreien Städten wird das HiK-Konzept 3.0 aktuell umgesetzt, in wie vielen 2.0 und in wie viele halten sich an kein landesweites Konzept.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller Anfragenr: 269232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269232/
Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Müller, die Umsetzung des HiK-Konzeptes (Katastrophenschutz-Strukturen des Sanitäts-, Betreuun…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Umsetzung HIK3.0 [#269232]
Datum
9. Februar 2023 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, die Umsetzung des HiK-Konzeptes (Katastrophenschutz-Strukturen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in RLP) ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Das Konzept wurde durch die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz erstellt und durch Landkreistag und Städtetag zur Einführung empfohlen. Eine Übersicht, welcher Aufgabenträger das HiK-Konzept in welcher Fassung umgesetzt hat, liegt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nicht vor. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Müller
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Das heißt die Behauptung ihrer Behörde "Vereinz…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Ralf Müller
Betreff
AW: Umsetzung HIK3.0 [#269232]
Datum
13. Februar 2023 10:50
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Das heißt die Behauptung ihrer Behörde "Vereinzelt wird jedoch auch noch mit dem HiK-Konzept 2.0 gearbeitet." fußt auf bisher keinen bekannten Daten? Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller Anfragenr: 269232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269232/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Müller, die Rahmenempfehlungen Gasmangellage wurden in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der …
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Umsetzung HIK3.0 [#269232]
Datum
2. März 2023 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, die Rahmenempfehlungen Gasmangellage wurden in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Landkreise, kreisfreien Städte und der LFKA erstellt. Diese haben aus ihren jeweiligen Praxiserfahrungen berichtet, dass das Konzept HiK 3.0 wie beschrieben noch nicht flächendeckend umgesetzt ist. Eine systematische Erfassung hierzu liegt aber nicht vor und es ist auch nicht bekannt, auf welche konkreten Aufgabenträger sich die Aussagen innerhalb der Arbeitsgruppe bezogen haben. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Müller
Guten Tag, Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hätte jedoch noch eine Nachfrage. Welche Landkreise und …
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Ralf Müller
Betreff
AW: Umsetzung HIK3.0 [#269232]
Datum
4. März 2023 20:54
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hätte jedoch noch eine Nachfrage. Welche Landkreise und kreisfreien Städte waren in der Arbeitsgruppe vertreten? Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller Anfragenr: 269232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269232/
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Müller, ich bitte die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen! Anbei die Antwort des hiesigen…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Umsetzung HIK3.0 [#269232]
Datum
19. April 2023 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, ich bitte die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen! Anbei die Antwort des hiesigen Fachbereichs: In der Arbeitsgruppe waren Vertreter der des Landkreises Germersheim, des Donnersbergkreises sowie der Städte Speyer, Pirmasens und Ludwigshafen. Außerdem das Ministerium des Innern und für Sport, die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in der Arbeitsgruppe vertreten. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen

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Ralf Müller
Guten Tag, Vielen Dank für ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller Anfragenr: 269232 Antwort an: <…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Ralf Müller
Betreff
AW: Umsetzung HIK3.0 [#269232]
Datum
19. April 2023 16:42
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller Anfragenr: 269232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269232/