Umsetzung Klimaplan: Ersatzneubau Bonn Orange am Lievelingsweg 110

Laut Vergabemarktplatz Rheinland plant Bonn Orange am Lievelingsweg 110 einen Ersatzneubau im Umfang von rund 16 Millionen Euro inklusive eines mehrstöckigen Parkhauses für Mitarbeiter*innen.

Wurde von der Stadt Bonn geprüft, ob die damit verbundene Ausschreibung und Bedarfsplanung mit dem im März 2023 beschlossenen Klimaplan der Stadt kompatibel ist und die Umsetzung desselben unterstützt?

1) Wenn ja, können Sie das Ergebnis der Prüfung mit mir teilen? Wenn nein, ist geplant dies zu tun? Können Sie das Ergebnis mit mir teilen, sobald dieses vorliegt?

Gibt es ein Mobilitätskonzept/Management von Bonn Orange?

2) Wenn ja, können Sie diese mit mir teilen. Wenn nein, ist angedacht zuerst ein Mobilitätskonzept zu erstellen und dann einen Neubau zu realisieren, der eine Umsetzung desselben unterstützt? Können Sie dieses Konzept mit mir teilen, sobald es vorliegt?

In den Ausschreibungsunterlagen zum Ersatzneubau Dokument '03.02_Mitarbeitendenzahl_2023-2026.pdf' wird der Bedarf an Parkplätzen für PKW aufgelistet. Eine Bedarfsberechnung für Fahrradparkplätze fehlt.

3) Gibt es auch eine Bedarfsberechnung für Fahrradparkplätze, E-Ladesäulen und Lastenräder? Können Sie diese mit mir teilen?

Laut Klimaplan ist ein Handlungsschwerpunkt im Bereich Mobilität den Konzern Stadt als Vorbild zu etablieren und das betriebliche Mobilitätsmanagement auszubauen.
Sehr konkret heißt es hier: Die Stadt Bonn fördert im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements die Mobilitätsträger des Umweltverbunde [] indem für die Mitarbeitenden vielfältige Anreize zur Nutzung [] des dienstlichen oder privateigenen Fahrrads geschaffen werden. Zudem werden Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor im Fuhrpark der Verwaltung und der kommunalen Unternehmen durch Fahrzeuge mit alternativem Antrieb substituiert. [] Es werden Maßnahmen ergriffen, die verwaltungsinterne Logistik im Rahmen möglichst emissionsarmer Transportformen, z. B. durch Lastenradlogistik, abgewickelt.[1] Für die Beschäftigtenmobilität werden die Rahmenbedingungen für die Anreise zum Arbeitsplatz ohne Pkw verbessert und die Vermeidung von Verkehr gefördert.[2] Es werden die Bedingungen zur Fahrradnutzung wo möglich, durch komfortable, diebstahl- und witterungsgeschützte Abstellmöglichkeiten einschließlich Duschen, Umkleideräumen und Spinden sowie durch das Angebot von Diensträdern/-pedelecs, verbessert. [] Kostenpflichtige Pkw-Stellplätze und eine generelle Reduzierung der Beschäftigtenparkplätze de-attraktivieren den Arbeitsweg mit dem Pkw.

Siehe auch die Pressemitteilung von Parents for Future vom 31.03.2023: https://www.parentsforfuture.de/system/files/inline-files/2023-03-31_PM_Parkhaus%20Bonn-Netz.pdf

[2] Band 2: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn -Arbeitsprogramm Klimaschutz für die Kernverwaltung, S. 146 ff, Stand November 2022
[3] Ebenda, S. 149

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung Klimaplan: Ersatzneubau Bonn Orange am Lievelingsweg 110 [#275171]
Datum
8. April 2023 13:25
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Vergabemarktplatz Rheinland plant Bonn Orange am Lievelingsweg 110 einen Ersatzneubau im Umfang von rund 16 Millionen Euro inklusive eines mehrstöckigen Parkhauses für Mitarbeiter*innen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wurde von der Stadt Bonn geprüft, ob die damit verbundene Ausschreibung und Bedarfsplanung mit dem im März 2023 beschlossenen Klimaplan der Stadt kompatibel ist und die Umsetzung desselben unterstützt? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1) Wenn ja, können Sie das Ergebnis der Prüfung mit mir teilen? Wenn nein, ist geplant dies zu tun? Können Sie das Ergebnis mit mir teilen, sobald dieses vorliegt?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gibt es ein Mobilitätskonzept/Management von Bonn Orange? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2) Wenn ja, können Sie diese mit mir teilen. Wenn nein, ist angedacht zuerst ein Mobilitätskonzept zu erstellen und dann einen Neubau zu realisieren, der eine Umsetzung desselben unterstützt? Können Sie dieses Konzept mit mir teilen, sobald es vorliegt?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In den Ausschreibungsunterlagen zum Ersatzneubau Dokument '03.02_Mitarbeitendenzahl_2023-2026.pdf' wird der Bedarf an Parkplätzen für PKW aufgelistet. Eine Bedarfsberechnung für Fahrradparkplätze fehlt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3) Gibt es auch eine Bedarfsberechnung für Fahrradparkplätze, E-Ladesäulen und Lastenräder? Können Sie diese mit mir teilen?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Laut Klimaplan ist ein Handlungsschwerpunkt im Bereich Mobilität den Konzern Stadt als Vorbild zu etablieren und das betriebliche Mobilitätsmanagement auszubauen. << Antragsteller:in >> Sehr konkret heißt es hier: Die Stadt Bonn fördert im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements die Mobilitätsträger des Umweltverbunde [] indem für die Mitarbeitenden vielfältige Anreize zur Nutzung [] des dienstlichen oder privateigenen Fahrrads geschaffen werden. Zudem werden Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor im Fuhrpark der Verwaltung und der kommunalen Unternehmen durch Fahrzeuge mit alternativem Antrieb substituiert. [] Es werden Maßnahmen ergriffen, die verwaltungsinterne Logistik im Rahmen möglichst emissionsarmer Transportformen, z. B. durch Lastenradlogistik, abgewickelt.[1] Für die Beschäftigtenmobilität werden die Rahmenbedingungen für die Anreise zum Arbeitsplatz ohne Pkw verbessert und die Vermeidung von Verkehr gefördert.[2] Es werden die Bedingungen zur Fahrradnutzung wo möglich, durch komfortable, diebstahl- und witterungsgeschützte Abstellmöglichkeiten einschließlich Duschen, Umkleideräumen und Spinden sowie durch das Angebot von Diensträdern/-pedelecs, verbessert. [] Kostenpflichtige Pkw-Stellplätze und eine generelle Reduzierung der Beschäftigtenparkplätze de-attraktivieren den Arbeitsweg mit dem Pkw.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Siehe auch die Pressemitteilung von Parents for Future vom 31.03.2023: https://www.parentsforfuture.de/system/files/inline-files/2023-03-31_PM_Parkhaus%20Bonn-Netz.pdf<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [2] Band 2: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn -Arbeitsprogramm Klimaschutz für die Kernverwaltung, S. 146 ff, Stand November 2022<< Antragsteller:in >> [3] Ebenda, S. 149 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275171/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage auf Grundlage des IFG NRW vom 08.04.2023, di…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Umsetzung Klimaplan: Ersatzneubau Bonn Orange am Lievelingsweg 110 [#275171]
Datum
13. April 2023 16:53
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage auf Grundlage des IFG NRW vom 08.04.2023, die ich aufgrund meines Urlaubs erst gestern zur Kenntnis nehmen konnte. Ich habe bereits die von Ihrer Anfrage betroffenen Fachbereiche wegen der Informationen kontaktiert. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vorab möchte ich Ihnen daher mitteilen, dass bei der Bundesstadt Bonn ggf. lediglich Informationen zu den unten gelb markierten Punkten vorhanden sind und die türkis markierten Punkte bei der Bonn Orange AöR vorhandene Informationen betrifft. Ich habe die betreffenden städtischen Fachbereiche allerdings um eine Rückmeldung gebeten, ob die Informationen dort ebenfalls vorliegen. Falls die Informationen bei der Stadt nicht vorliegen, könnten Sie Ihren Antrag bei der Bonn Orange AöR stellen oder ich könnte Ihren Antrag – mit Ihrem Einverständnis – dorthin weiterleiten. Die Bonn Orange AöR ist eine eigenständige informationspflichtige Stelle im Sinne des IFG NRW. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen. Der Umstand, dass Sie die Information veröffentlichen wollen, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu meiner letzten E-Mail möchte ich Ihnen mitteilen, dass die…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Umsetzung Klimaplan: Ersatzneubau Bonn Orange am Lievelingsweg 110 [#275171]
Datum
26. April 2023 15:54
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu meiner letzten E-Mail möchte ich Ihnen mitteilen, dass die in Ihrem Antrag (siehe unten) türkis gefärbten Passagen Informationen betreffen, die hier nicht vorliegen. Ich möchte Sie daher um Rückmeldung bitten, ob Sie Ihren Antrag beschränken und selbst bei der BonnOrange AöR stellen oder ich den Antrag nach dort weiterleiten soll. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, sehr << Anrede >> Die Governance der Umsetzung des Klimaplans liegt meines Wissens direkt…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung Klimaplan: Ersatzneubau Bonn Orange am Lievelingsweg 110 [#275171]
Datum
30. April 2023 20:18
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sehr << Anrede >> Die Governance der Umsetzung des Klimaplans liegt meines Wissens direkt bei der Stadt Bonn. Das betrifft meines Erachtens Kapitel 8.5.1.2 Monitoring und Controlling mit Multiprojektmanagement einrichten und 8.5.1.3 Kommunikation des Transformationsprozesses S. 88ff des Klimaplans https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?0--anlagenHeaderPanel-attachmentsList-1-attachment-link&VOLFDNR=2008754&refresh=false&TOLFDNR=2037051 Für die Governance müssten zumindest die Informationen zu Fragen 1 und 2 bei der Stadt verfügbar sein. Frage 3 kann ich gerne mit Verweis auf diese laufende Anfrage auch bei Bonn Orange direkt platzieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275171/
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Diese habe ich umgehend an die Fachverwaltu…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Umsetzung Klimaplan: Ersatzneubau Bonn Orange am Lievelingsweg 110 [#275171]
Datum
12. Mai 2023 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Diese habe ich umgehend an die Fachverwaltung weitergegeben, damit sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen ebenfalls berücksichtigt werden kann. Aufgrund der Koordination zwischen den verschiedenen Stellen und der Bonn Orange AöR verzögert sich die Bearbeitung Ihres Antrags leider noch etwas. Ich bitte Sie daher noch um Geduld und werde mich wieder bei Ihnen melden, sobald ich Informationen erhalten und geprüft habe. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> Vielen Dank für das Update und ihnen ein gutes Wochenende. Mit freundli…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung Klimaplan: Ersatzneubau Bonn Orange am Lievelingsweg 110 [#275171]
Datum
12. Mai 2023 17:34
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> Vielen Dank für das Update und ihnen ein gutes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275171/
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 08.04.2023. …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Umsetzung Klimaplan: Ersatzneubau Bonn Orange am Lievelingsweg 110 [#275171]
Datum
13. Juli 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 08.04.2023. Sie stellen darin folgende Fragen: 1) Wurde seitens der Bundesstadt Bonn geprüft, ob die mit dem von der BonnOrange AöR geplanten Ersatzneubau am Lievelingsweg 110 verbundene Ausschreibung und Bedarfsplanung mit dem Klimaplan der Bundesstadt Bonn kompatibel ist und dessen Umsetzung unterstützt? 2) Gibt es ein Mobilitätskonzept oder Mobilitätsmanagement der BonnOrange AöR? 3) Gibt es eine Bedarfsberechnung für Fahrradparkplätze, Lastenräder und E-Ladesäulen? In allen drei Fällen bitten Sie bejahendenfalls um Übersendung der jeweiligen Unterlagen. Falls die Antwort nein lautet, bitten Sie in Bezug auf die Fragen 1) und 2) um Mitteilung, wann das geschehen wird und sodann um Übersendung. Sowohl nach dem IFG NRW wie auch nach dem UIG NRW in Verbindung mit dem UIG Bund besteht ein Anspruch auf Informationszugang nur in Bezug auf die bei der informationspflichtigen Stelle vorhandenen Informationen. Zu Ihrer Frage 1) möchte ich Ihnen nach Rücksprache mit den einzelnen Fachdienststellen und dem Programmbüro Klimaneutrales Bonn mitteilen, dass seitens der Bundesstadt Bonn eine Prüfung der Ausschreibung und Bedarfsplanung auf Kompatibilität mit dem Klimaplan bislang nicht erfolgt ist. Nach Mitteilung der BonnOrange AöR ist von dieser zurzeit ein Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben, in dessen Rahmen Planer*innen und Planungsbüros Lösungskonzepte erarbeiten und vorstellen sollen, die den Klimaplan unterstützen. Fristende für die Abgabe der Angebote ist Ende August. Eine Auswertung erfolgt nach Aussage der BonnOrange AöR von dieser in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn im September. Die BonnOrange AöR teilte mir in diesem Zusammenhang mit, dass die Klimaneutralität angestrebt werde und dieser Punkt eine herausragende Gewichtung bei der Identifizierung einer geeigneten Lösung für das Bauprojekt darstellen werde. Der Klimaplan der Bundesstadt Bonn sieht allerdings nicht vor, dass seitens der Stadt bereits eine Ausschreibung und die Bedarfsplanung auf ihre Kompatibilität mit demselben hin überprüft werden. Dies ist nicht Teil der Klimaneutralitätsstrategie Ziffer 1.1.2. (Monitoring & Controlling) oder Teil der Klimaneutralitätsstrategie Ziffer 1.2.1. (Integration des Ziels der Klimaneutralität in die Struktur des Konzerns Stadt Bonn) und auch nicht Teil der Klimaneutralitätsstrategie Ziffer 4 (Gebäude). Aus diesem Grund liegen dazu hier keine Informationen vor. Erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt bei städtischen Bauvorhaben durch die verschiedenen Fachdienststellen eine fachliche Prüfung in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Klimaplans. Zu den Fragen 2) und 3) möchte ich ebenfalls darauf hinweisen, dass solche Informationen hier nicht vorliegen. Die Vorlage eines Mobilitätsmanagements oder einer Bedarfsplanung für Fahrradstellplätze, Lastenräder oder E-Ladesäulen durch Konzerntöchter ist nicht von Ziffer 6 (Mobilität) der Klimaneutralitätsstrategie vorgesehen. Diese Informationen müssten Sie bei der Vorhabenträgerin anfragen. Die BonnOrange AöR ist selbst eine informationspflichtige Stelle. Sofern Sie das wünschen, kann ich Ihren Antrag dorthin weiterleiten, falls Sie sich noch nicht selbst an die BonnOrange AöR gewandt haben. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Ihre Fragen 2) und 3) an die BonnOrange AöR weitergeleitet werden sollen. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen gehe ich davon aus, dass die Beantwortung Ihrer Frage 1) hiermit erledigt ist und Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Für sonstige Auskünfte und weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung zu meiner Frage 1. Ich kann nachvo…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
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Betreff
AW: Umsetzung Klimaplan: Ersatzneubau Bonn Orange am Lievelingsweg 110 [#275171]
Datum
3. August 2023 11:23
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung zu meiner Frage 1. Ich kann nachvollziehen, dass die Stadt nicht alle Ausschreibung und Bedarfsplanungen ihrer Beteiligungen auf Kompatibilität mit dem Klimaplan prüfen kann. Aufgabe eines wirksamen Monitoring und Controllings wäre es meines Erachtens allerdings, dass die Stadt ihre Beteiligungen dabei unterstützt und berät ihre Ausschreibungsprozesse und die Bedarfsplanungen so zu gestalten, dass diese die Ziele und Vorgaben des Klimaplans erfüllen. Ich habe weiterhin Zweifel, dass dies bei der vorliegenden Ausschreibung der Bedarfsplanung gelungen ist. Erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, eine fachliche Prüfung in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Klimaplans vorzunehmen, finde ich nicht zielführend. Da BonnOrange hier jedoch bereits versichert hat, dass im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben die Klimaneutralität angestrebt werde und dieser Punkt eine herausragende Gewichtung bei der Identifizierung einer geeigneten Lösung darstellt, macht es sicherlich Sinn die Ausschreibung und Bedarfsplanung abzuwarten. Zu Fragen 1 und 2 werde ich mich direkt an Bonn Orange wenden. Diese muss als Behörde von FragdenStaat noch angelegt, werden. Sobald dies geschehen ist, kann ich mein Anliegen adressieren. Ich werde diese Anfrage offen lassen. Sobald eine Rückmeldung von Bonn Orange zu Frage 1 und 2 da ist und die Bedarfsplanung eine Kompatibilität mit dem Klimaplan erkennen lässt, werde ich auch dies Anfrage schließen. Nochmals vielen Dank für die Recherche und Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275171/