Umsetzung Landesmindestlohn Gesetz

Wie sieht es mit der Umsetzung des Landesmindestlohn Gesetzes in Bremen aus? Firmen wie die Citipost arbeiten für die Ämter der Stadt, wie das Amtsgericht, das Finanzamt, das Gesundheitsamt, obwohl die Citipost nur 9,35.- pro Stunde bezahlt. Dies liegt weit unter dem im Landesmindestlohn vereinbarten Betrag. Ist das erlaubt?

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  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie sieh…
An Bremische Bürgerschaft Details
Von
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Betreff
Umsetzung Landesmindestlohn Gesetz [#196610]
Datum
4. September 2020 14:36
An
Bremische Bürgerschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie sieht es mit der Umsetzung des Landesmindestlohn Gesetzes in Bremen aus? Firmen wie die Citipost arbeiten für die Ämter der Stadt, wie das Amtsgericht, das Finanzamt, das Gesundheitsamt, obwohl die Citipost nur 9,35.- pro Stunde bezahlt. Dies liegt weit unter dem im Landesmindestlohn vereinbarten Betrag. Ist das erlaubt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196610/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bremische Bürgerschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit u…
Von
Bremische Bürgerschaft
Betreff
AW: [EXTERN]-Umsetzung Landesmindestlohn Gesetz [#196610]
Datum
4. September 2020 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. https://www.wirtschaft.bremen.de/das_ressort/kontakt-9779 Mit freundlichen Grüßen