Umsetzung § 96 BVFG Satz 3 "Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste."
Umsetzung § 96 BVFG Satz 3 "Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste."
1) Liste der Jahre in denen das Berichten nach § 96 BVFG Satz 3 unterlassen wurde
2) Gründe für Unterlassen des jährlichen Berichtens nach § 96 BVFG Satz 3
Beispiel für anscheinend nicht erfolgtes Berichten:
Abgeordneter Freiherr von Fircks: Wann ist mit dem Bericht der Bundesregierung über die von ihr in den Rechnungsjahren 1970 und 1971 gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) getroffenen Maßnahmen zu rechnen, der nach dem Gesetz jährlich zu erstatten ist?
Quelle:
https://dserver.bundestag.de/btd/06/035/0603546.pdf
Deutscher Bundestag
6. Wahlperiode
Drucksache VI/3546
Fragen für die Fragestunden der Sitzungen des Deutschen Bundestages
am Mittwoch, dem 21. Juni 1972
am Donnerstag, dem 22. Juni 1972
am Freitag, dem 23. Juni 1972
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. September 2023
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24. Oktober 2023
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