Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen

aufgeschlüsselt nach Jahren 2015-2019:
- In wie vielen Fällen wurde eine Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum veranlasst?
- In wie vielen Fällen wurde auf eine Umsetzung verzichtet, obwohl eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmer*innen bestand?
- In wievielen Bußgeldverfahren gab es Widersprüche und in wie vielen Verfahren war der Widerspruch erfolgreich?

Darüber hinaus bitte ich Sie, die Anzahl der Delikte nach Art der Verkehrsbehinderung aufzuschlüsseln nach Lfd. Nr. 51b bis 60.1 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) der BKatV.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen [#158416]
Datum
14. Juli 2019 16:14
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aufgeschlüsselt nach Jahren 2015-2019: - In wie vielen Fällen wurde eine Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum veranlasst? - In wie vielen Fällen wurde auf eine Umsetzung verzichtet, obwohl eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmer*innen bestand? - In wievielen Bußgeldverfahren gab es Widersprüche und in wie vielen Verfahren war der Widerspruch erfolgreich? Darüber hinaus bitte ich Sie, die Anzahl der Delikte nach Art der Verkehrsbehinderung aufzuschlüsseln nach Lfd. Nr. 51b bis 60.1 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) der BKatV.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Dortmund
Ihre E-Mail vom 14.07.2019; Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragst…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen [#158416]
Datum
9. August 2019 12:59
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail vom 14.07.2019; Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in leider sind hier nicht alle von Ihnen angefragten Informationen vorhanden, da diese mir teilweise nicht zur Verfügung stehen. Gem. §5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW ist die Ablehnung eines Antrages oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information schriftlich zu erteilen. Daher bitte ich Sie um Zusendung Ihrer Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da nicht alle gewünschten Informationen vorhanden sind, würde ich Sie darum bitten, …
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen [#158416]
Datum
15. August 2019 13:50
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da nicht alle gewünschten Informationen vorhanden sind, würde ich Sie darum bitten, zu konkretisieren, welche Informationen Ihnen vorliegen. Weiterhin bitte ich Sie, mir die vorhanden Informationen zuzusenden, auch wenn diese nicht vollständig sind. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Dortmund
Ihre E-Mail vom 14.07.2019 an das Polizeipräsidium Dortmund, meine E-Mail vom 09.08.2019, Ihre E-Mail vom 16.08.20…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen [#158416]
Datum
16. August 2019 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre E-Mail vom 14.07.2019 an das Polizeipräsidium Dortmund, meine E-Mail vom 09.08.2019, Ihre E-Mail vom 16.08.2019 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 14.07.2019 bitten Sie um Informationen zu Umsetzungen von falschparkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum sowie um die Anzahl von Widersprüchen zu Bußgeldverfahren aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015 bis 2019. Mit E-Mail vom 09.08.2019 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass hier leider nicht alle von Ihnen angefragten Informationen hier vorhanden sind. Mit E-Mail vom 16.08.2019 bitten Sie um die hier vorhandenen Informationen. Im Einzelnen geht es um die Beantwortung folgender Fragen: ••••••••• In wie vielen Fällen wurde eine Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum veranlasst? ••••••••• In wie vielen Fällen wurde auf eine Umsetzung verzichtet, obwohl eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmer*innen bestand? ••••••••• In wie vielen Bußgeldverfahren gab es Widersprüche und in wie vielen Verfahren war der Widerspruch erfolgreich? ••••••••• Die Anzahl der Delikte nach Art der Verkehrsbehinderung aufgeschlüsselt nach Lfd. Nr. 51b bis 60.1 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) der BKatV. Zu Ihrer Frage, in wie vielen Bußgeldverfahren gab es Widersprüche und in wie vielen Verfahren war der Widerspruch erfolgreich, teile ich Ihnen Folgendes mit: Gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Für Bußgeldverfahren bezüglich falschparkender Fahrzeuge ist das Rechtsamt der Stadt Dortmund zuständig. Daher habe ich Ihren Antrag dorthin weitergeleitet, von dort erhalten Sie gesonderte Nachricht. Zu Ihrer Frage, die Anzahl der Delikte nach Art der Verkehrsbehinderung aufzuschlüsseln, teile ich Ihnen Folgendes mit: Gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Aufgrund Ihrer Anfrage habe ich geprüft, ob die Polizei Dortmund Statistiken bezüglich Ihres Anliegens führt, die ich Ihnen hätte zur Verfügung stellen können. Ergebnis ist, dass die Polizei Dortmund die von Ihnen gewünschte Aufschlüsselung nicht vorhält, diesbezüglich besteht keine Beschaffungs- und Aufbereitungspflicht. Daher muss ich Ihre Anfrage in diesem Punkt ablehnen. Zu Ihrer Frage, in wie vielen Fällen eine Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum veranlasst wurden, teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Auswertung kann hier beim Polizeipräsidium Dortmund nur 410 Tage zurück gerechnet werden. Insgesamt wurden in dem möglichen Recherche-Zeitraum von 410 Tagen 53 mit dem Abschleppgrund „Versetzen von falsch geparkte Fahrzeuge“ veranlasst. Zu Ihrer Frage, in wie vielen Fällen wurde auf eine Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen verzichtet, obwohl eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmer*innen bestand, teile ich Ihnen Folgendes mit: Alle genannten 53 Umsetzungen wurden tatsächlich durchgeführt. Hinweis gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW: Sofern Sie mit dieser Auskunft nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. Die Kontaktdaten lauten: LDI NRW Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211 / 38424-0 Fax: 0211 / 38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Antwort: WG: Umsetzung von falschparkenden Fahrzeugen [#158416]
Datum
21. August 2019 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Rechtsamt Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage wurde mir bezüglich der Frage, in wie vielen Bußgeldverfahren es Widersprüche gab und in wie vielen Verfahren der Widerspruch erfolgreich war, von der Polizei weitergeleitet. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da mir die gewünschten Informationen nicht vorliegen. Bei den von der Polizei übergeleiteten Fällen im ruhenden Verkehr erfolgt keine statistische Auswertung, bei welchen Tatbeständen eine Behinderung oder Gefährdung vorlag bzw. ob eine Umsetzung / Abschleppmaßnahme erfolgte. Ebenso wenig werden die Einsprüche für diese Fälle gesondert erfasst und es erfolgt auch keine statistische Erfassung über den Ausgang des Verfahrens. Auf Ihr Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen, weise ich hin (§§ 5 Abs. 2 S. 4, 13 Abs. 2 IFG NRW). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Dortmund, Rechtsamt, Markt 6-8, 44122 Dortmund, einzureichen. Mit freundlichen Grüßen