Umsetzungen wegen zugeparktem abgesenkten Bordstein

Wieviele Verstöße gegen StVO § 12 Absatz 3 "Parken vor abgesenktem Bordstein" wurden im Jahr 2022 vom Ordnungsamt Lichtenberg bearbeitet. In wie vielen Fällen wurden eine Umsetzung angeordnet und durchgeführt (im Verhältnis zur Gesamtzahl)?
Aufgrund welcher Anordnung wurde jeweils entschieden dass nicht umgesetzt wird, die Behinderung für Fußgänger_innen also bestehen bleibt und lediglich ein 10€ Bußgeld verhängt wird?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wievie…
An Ordnungsamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzungen wegen zugeparktem abgesenkten Bordstein [#267622]
Datum
12. Januar 2023 19:00
An
Ordnungsamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Verstöße gegen StVO § 12 Absatz 3 "Parken vor abgesenktem Bordstein" wurden im Jahr 2022 vom Ordnungsamt Lichtenberg bearbeitet. In wie vielen Fällen wurden eine Umsetzung angeordnet und durchgeführt (im Verhältnis zur Gesamtzahl)? Aufgrund welcher Anordnung wurde jeweils entschieden dass nicht umgesetzt wird, die Behinderung für Fußgänger_innen also bestehen bleibt und lediglich ein 10€ Bußgeld verhängt wird?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267622/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Lichtenberg
Sehr << Antragsteller:in >> das Ordnungsamt Lichtenberg führt keine statistische Erfassung bezüglich…
Von
Ordnungsamt Lichtenberg
Betreff
AW: Umsetzungen wegen zugeparktem abgesenkten Bordstein [#267622]
Datum
17. Januar 2023 06:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das Ordnungsamt Lichtenberg führt keine statistische Erfassung bezüglich Ihrer Anfrage, gegebenenfalls ist hierbei die Bußgeldstelle (Herrin der Verkehrsordnungswidrigkeiten Verfahren) Ihr richtiger Ansprechpartner*in. Sie können Ihre Anfrage gerne per Mail an folgende Adresse richten: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Lichtenberg
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Meldung mit der Nummer 5tkdcw gibt es eine Statusänderung. Stat…
Von
Ordnungsamt Lichtenberg
Betreff
Statusänderung zu Ihrer Meldung 5tkdcw, AW: Umsetzungen wegen zugeparktem abgesenkten Bordstein [#267622] an Ordnungsamt
Datum
17. Januar 2023 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Meldung mit der Nummer 5tkdcw gibt es eine Statusänderung. Status: Erledigt Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Anfrage zur Erfassung von Ordnungswidrigkeiten bzgl. "Parken vor abgesen…
An Ordnungsamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statusänderung zu Ihrer Meldung 5tkdcw, AW: Umsetzungen wegen zugeparktem abgesenkten Bordstein [#267622] an Ordnungsamt [#267622]
Datum
18. Januar 2023 19:36
An
Ordnungsamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage zur Erfassung von Ordnungswidrigkeiten bzgl. "Parken vor abgesenktem Bordstein" durch das Ordnungsamt Lichtenberg wurde mit dem Verweis erwidert demnach sie eine entsprechende Aufstellung übermitteln können. Die Anfrage lautet die folgt: "Wieviele Verstöße gegen StVO § 12 Absatz 3 "Parken vor abgesenktem Bordstein" wurden im Jahr 2022 vom Ordnungsamt Lichtenberg bearbeitet. In wie vielen Fällen wurden eine Umsetzung angeordnet und durchgeführt (im Verhältnis zur Gesamtzahl)?" Falls erfasst ergänzen sie bitte folgende Information: "Aufgrund welcher Anordnung wurde jeweils entschieden dass nicht umgesetzt wird, die Behinderung für Fußgänger_innen also bestehen bleibt und lediglich ein 10€ Bußgeld verhängt wird?" Anfragenr: 267622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267622/

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Ordnungsamt Lichtenberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anliegen wurde als eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Ordnungsamt Lichtenberg
Betreff
Umsetzungen wegen zugeparktem abgesenkten Bordstein [#267622]
Datum
20. Januar 2023 22:35
Status
image001.png
8,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anliegen wurde als eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewertet und nunmehr an hiesigen Bereich weitergeleitet. Da über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird, benötige ich Ihre zustellfähige Anschrift, um ggf. eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Bitte konkretisieren Sie zudem Ihren Antrag hinsichtlich der Örtlichkeit, eine Prüfung ob Daten vorliegen, welche sich auf die vom Ordnungsamt Lichtenberg bearbeiteten Umsetzungen bezieht, ist bei der Polizei Berlin ohne die Nennung einer Örtlichkeit (z.B. die Nennung einer Straße) nicht möglich. Bei sehr allgemein gehaltenen Auskunftsbegehren besteht hier kein konkreter Aktenbezug. Was meinen Sie mit „im Verhältnis zur Gesamtzahl“? Ergänzend teile ich mit, dass im Rahmen der Bearbeitung eines IFG-Antrages grundsätzlich keine inhaltliche Bewertung oder Stellungnahme erfolgt. Sofern mir Ihre Anschrift bzw. die erforderlichen Angaben bis zum 17. Februar 2023 nicht vorliegen, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Bitte nutzen Sie folgendes Funktionspostfach für die Angaben <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen