Umsetzungsstand der Liege-, Festmach-, Anlege- und Ankerverbote im Rummelsburger See

Frage 1:
Wie ist der Umsetzungsstand des von den Bezirken Lichtenberg und Friedrichshain beantragten und vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bereits genehmigten Anker- und Anliegeverbotes im Rummelsburger See?

Frage 2:
Sind Maßnahmen geplant um die weitere Nutzung des Rummelsburger Sees durch stilliegende Hausboote mit Sportbootzulassung zu verhindern? Wenn ja, welche?

Frage 3:
Welche Durchführungsverordnungen wurden definiert um dieses Verbot durchzusetzen? Welche Ausnahmen wurden definiert oder werden derzeit diskutiert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
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Betreff
Umsetzungsstand der Liege-, Festmach-, Anlege- und Ankerverbote im Rummelsburger See [#137865]
Datum
6. Mai 2019 18:14
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frage 1: Wie ist der Umsetzungsstand des von den Bezirken Lichtenberg und Friedrichshain beantragten und vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bereits genehmigten Anker- und Anliegeverbotes im Rummelsburger See? Frage 2: Sind Maßnahmen geplant um die weitere Nutzung des Rummelsburger Sees durch stilliegende Hausboote mit Sportbootzulassung zu verhindern? Wenn ja, welche? Frage 3: Welche Durchführungsverordnungen wurden definiert um dieses Verbot durchzusetzen? Welche Ausnahmen wurden definiert oder werden derzeit diskutiert?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungsstand der Liege-, Festmach-, Anlege- u…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzungsstand der Liege-, Festmach-, Anlege- und Ankerverbote im Rummelsburger See [#137865]
Datum
2. April 2020 11:58
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungsstand der Liege-, Festmach-, Anlege- und Ankerverbote im Rummelsburger See“ vom 06.05.2019 (#137865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 300 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 137865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/137865
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrteAntragsteller/in das BA Lichtenberg hat für Uferbefestigungen sowie landseitig der Mittelwasserlinie …
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungsstand der Liege-, Festmach-, Anlege- und Ankerverbote im Rummelsburger See“
Datum
7. April 2020 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das BA Lichtenberg hat für Uferbefestigungen sowie landseitig der Mittelwasserlinie unmittelbar angrenzende Flächen beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin im Jahr 2019 die Ausweisung von Festmache- bzw. Liegeverbotszonen sowie zusätzlich ein Anker- und Nachtfahrverbot auf der Seefläche beantragt. Dem Antragsgegenstand Anker- und Nachtfahrverbot wurde durch das WSA nicht entsprochen. Dieser Antrag wurde daraufhin federführend und zusammenfassend für Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) erneut gestellt. Das WSA hat jedoch auch diesem Antrag nicht entsprochen. Grund war unter anderem, dass das WSA nach eigener Aussage einen solch starken Eingriff rechtlich nicht rechtfertigen kann. Seitens SenUVK wurde mangels Erfolgsaussicht auf einen Widerspruch zu dieser Entscheidung verzichtet, so dass das Anker- und Nachtfahrverbot für die Rummelsburger Bucht nicht ausgesprochen werden kann. Zur Ausweisung von Festmache- bzw. Liegeverbotszonen am Ufer wurde das Aufstellen der erforderlichen Schifffahrtszeichen an Land genehmigt. Diesbezüglich wurden sechs entsprechende Bereiche unterschiedlicher Ausdehnung vorgegeben. Von den Verbotszonen ausgenommen sind die Bereiche, in denen gültige Nutzungsverträge über Anlagen/ Liegeflächen zwischen dem WSA Berlin und Dritten vorliegen. Parallel laufende Themen, wie u.a. die geplante Schadensanierung Westufer durch SenUVK (einschränkend für die komplette Beschilderung des nordöstlichen Ufers (ausgenommen offizielle Anlegestellen)) ist eine geplante Ufersanierung entlang des Paul-und-Paula-Ufers), offene Rechtsfragen sowie mangelnde Kapazitäten bei den in Frage kommenden Firmen etc. führten leider zu einer Verzögerung der geplanten Aufstellung. Zwischenzeitlich wurden in 2020 zum Aufstellen der Schilder jedoch Angebote von Spezialfirmen eingeholt, die sich gewerbsmäßig mit derartigen Leistungen beschäftigen. Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Teilbeschilderung erstmal die Bereiche betreffen wird, die sich zur Zeit als ohnehin unkritisch darstellen. Die kritischen Uferbereiche wären von den Seesanierungsmaßnahmen betroffen und dann für Boote ohnehin nicht nutzbar. Die ausführenden Arbeiten zum Aufstellen der Schilder sind derzeit etwa für die 17. und 18. KW geplant. Wir bedauern, dass sich dieser Prozess so in die Länge gezogen hat und bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungsstand der Liege-, Festmach-, Anlege- u…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungsstand der Liege-, Festmach-, Anlege- und Ankerverbote im Rummelsburger See“ [#137865]
Datum
5. Dezember 2020 10:02
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungsstand der Liege-, Festmach-, Anlege- und Ankerverbote im Rummelsburger See“ vom 06.05.2019 (#137865) wurde von Ihnen noch nicht abschließend beantwortet. Insbesondere die Frage an welchen Stellen Beschilderungen durchgeführt wurden und geplant sind. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 137865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/137865/