Umsetzungsstand IPv6
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Guten Tag,
global werden die verfügbaren IPv4-Adressen des Internets immer knapper, weshalb die Internet Engineering Task Force (IETF) den Umstieg auf IPv6 empfiehlt.
Aufgrund der Knappheit gibt es vermehrt Internetanschlüsse, die nicht mehr über IPv4, sondern nur über IPv6 angebunden werden. Damit diese mit anderen Systemen kommunizieren können, müssen jedoch beide Seiten (z. B. besuchte Websites) IPv6 unterstützen.
Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
1. Auflistung, welche Bestandteile der IT-Infrastruktur in der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereits über eine IPv6-Anbindung verfügen (Insbesondere solche, welche durch Bürger*innen genutzt werden; z. B. Websites und Online-Portale)
2. Auflistung der Teile, die noch nicht über IPv6 verfügen
3. Für die in 2. genannten Teile: Ist eine IPv6-Einführung geplant? Falls ja, in welchem Zeitraum? Falls nein, warum nicht?
4. Gibt es eine Strategie der Stadtverwaltung für die Einführung von IPv6? Falls ja, bitte ich um Zusendung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum27. November 2023
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29. Dezember 2023
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