Umsetzungsstand IPv6

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Guten Tag,

global werden die verfügbaren IPv4-Adressen des Internets immer knapper, weshalb die Internet Engineering Task Force (IETF) den Umstieg auf IPv6 empfiehlt.
Aufgrund der Knappheit gibt es vermehrt Internetanschlüsse, die nicht mehr über IPv4, sondern nur über IPv6 angebunden werden. Damit diese mit anderen Systemen kommunizieren können, müssen jedoch beide Seiten (z. B. besuchte Websites) IPv6 unterstützen.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:

1. Auflistung, welche Bestandteile der IT-Infrastruktur in der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereits über eine IPv6-Anbindung verfügen (Insbesondere solche, welche durch Bürger*innen genutzt werden; z. B. Websites und Online-Portale)
2. Auflistung der Teile, die noch nicht über IPv6 verfügen
3. Für die in 2. genannten Teile: Ist eine IPv6-Einführung geplant? Falls ja, in welchem Zeitraum? Falls nein, warum nicht?
4. Gibt es eine Strategie der Stadtverwaltung für die Einführung von IPv6? Falls ja, bitte ich um Zusendung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, global werden die verfügba…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzungsstand IPv6 [#293453]
Datum
27. November 2023 07:24
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, global werden die verfügbaren IPv4-Adressen des Internets immer knapper, weshalb die Internet Engineering Task Force (IETF) den Umstieg auf IPv6 empfiehlt. Aufgrund der Knappheit gibt es vermehrt Internetanschlüsse, die nicht mehr über IPv4, sondern nur über IPv6 angebunden werden. Damit diese mit anderen Systemen kommunizieren können, müssen jedoch beide Seiten (z. B. besuchte Websites) IPv6 unterstützen. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: 1. Auflistung, welche Bestandteile der IT-Infrastruktur in der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereits über eine IPv6-Anbindung verfügen (Insbesondere solche, welche durch Bürger*innen genutzt werden; z. B. Websites und Online-Portale) 2. Auflistung der Teile, die noch nicht über IPv6 verfügen 3. Für die in 2. genannten Teile: Ist eine IPv6-Einführung geplant? Falls ja, in welchem Zeitraum? Falls nein, warum nicht? 4. Gibt es eine Strategie der Stadtverwaltung für die Einführung von IPv6? Falls ja, bitte ich um Zusendung. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293453/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Umsetzungsstand IPv6 [#293453]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Umsetzungsstand IPv6 [#293453]
Datum
27. November 2023 07:25
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
47,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungsstand IPv6“ vom 27.11.2023 (#293453) wurde von Ihnen nic…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzungsstand IPv6 [#293453]
Datum
1. Februar 2024 01:05
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungsstand IPv6“ vom 27.11.2023 (#293453) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren per E-Mail und Telefax vom 27.11.2023 und 01.02.202…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Bescheid zur Anfrage "Umsetzungsstand IPv6 [#293453}
Datum
27. März 2024 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren per E-Mail und Telefax vom 27.11.2023 und 01.02.2024 über die Plattform fragdenstaat.de gestellten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zum „Umsetzungsstand IPv6" Nach unseren Recherchen teilen wir Ihnen dazu Folgendes mit: In der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist derzeit kein IPV6 im Einsatz. Eine konkrete Einsatzplanung fürIPV6 existiert für die IT-Systeme der Hanse- und Universitätsstadt Rostock derzeit nicht. Diese Aussage gilt für IT-Systeme, die nicht im Bürgerkontakt stehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Auflistung dieser internen Systeme aus IT-Sicherheitsgesichtspunkten nicht öffentlich zur Verfügung stellen werden. Alle Systeme die für die Kommunikation mit den Bürger/innen bereit stehen, werden durch IT-Dienstleister des Landes (z.B. Portale im Rahmen des OZG) sowie sonstige IT-Dienstleister (z.B. www.rostock.de) betrieben. Auch für die Systeme hauptsächlich aus dem Bereich OpenData welche die Hanse- und Universitätsstadt den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt, gibt es keine Einsatzplanung für IPV6. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Büro der Oberbürgermeisterin 18050 Rostock erhoben werden. Sofern die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind, ist eine sichere Anmeldung nicht notwendig. Die zugelassenen Dateiformate und Dateigrößen sind dem Impressum des Internetauftrittes der Stadtverwaltung Rostock zu entnehmen. Im Rahmen der Verarbeitung von Daten zu Ihrer Person haben Sie jederzeit die folgenden Rechte: - Auskunft über die zu Ihrer Person bei uns oder unseren Auftragsverarbeitern gespeicherten Daten, - Berichtigung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese Ihrer Ansicht nach falsch sind, - Löschung von zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese für unsere Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung widerrufen oder weder eine Rechtsgrundlage noch Ihre Einwilligung zur Verarbeitung vorlag, - Einschränkung der Datenverarbeitung, falls die Richtigkeit der Daten oder die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu überprüfen ist, - Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten zu einer anderen datenverarbeitenden Stelle, sofern keine Rechtsvorschrift dies verhindert, - Widerspruch der Datenverarbeitung, sofern keine Rechtsvorschrift dies verhindert, - Widerspruch einer in der Vergangenheit erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung. Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Schloss Schwerin Lennéstraße 1 19053 Schwerin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen