Umstände und Abmachungen bezüglich des Interviews von LeFloid mit der Bundeskanzlerlin

- alle Dokumente, in denen die Idee für das Interview mit LeFloid im Juli 2015 beschrieben wird und/oder das Interview konzeptionell vorbereitet wurde (Idee, Konzeptpapier, Strategiepapier oder ähnliches)
- alle Dokumente/Mail und Briefverkehre, die zur Anbahnung des Interviews vorliegen (Anfrage an Le Floid, Mail/Briefverkehr mit LeFloid oder dessen Management)
- alle Dokumente, die den Rahmen des Interviews bestimmen (Abmachungen, Autorisierungsprozedere, Mail/Briefwechsel, schrifliche Abmachungen, geschickte Vorab-Fragen, usw.)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokumente…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Umstände und Abmachungen bezüglich des Interviews von LeFloid mit der Bundeskanzlerlin [#16408]
Datum
14. April 2016 16:58
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente, in denen die Idee für das Interview mit LeFloid im Juli 2015 beschrieben wird und/oder das Interview konzeptionell vorbereitet wurde (Idee, Konzeptpapier, Strategiepapier oder ähnliches) - alle Dokumente/Mail und Briefverkehre, die zur Anbahnung des Interviews vorliegen (Anfrage an Le Floid, Mail/Briefverkehr mit LeFloid oder dessen Management) - alle Dokumente, die den Rahmen des Interviews bestimmen (Abmachungen, Autorisierungsprozedere, Mail/Briefwechsel, schrifliche Abmachungen, geschickte Vorab-Fragen, usw.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dokumente zu Interview LeFloid/Merkel Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre IFG-Anfrage vom 14. April2016 darf ich…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Dokumente zu Interview LeFloid/Merkel
Datum
15. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
986,6 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre IFG-Anfrage vom 14. April2016 darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Kommunikation des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung mit LeFloid erfolgte telefonisch sowie in persönlichen Gesprächen. E-Mails und Schreiben liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung deshalb nicht vor. Dokumente über die Kommunikation sind ebenfalls nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen