Umstellung der Vermietungssoftware in dem Servicecenter Wohnen

- Welche Vermietungssoftware zukünftig eingesetzt wird und warum konkret diese
- Eine Aufstellung der Kosten der Anschaffung, sowie durch den Einsatz entstehende laufende Kosten

Und, falls vorhanden:
- eine Kosten/Nutzen-Abwägung
- den dazugehörigen Beschluss des Verwaltungsrates

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Studierendenwerk Dortmund AöR Details
Von
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Betreff
Umstellung der Vermietungssoftware in dem Servicecenter Wohnen [#298947]
Datum
1. Februar 2024 11:23
An
Studierendenwerk Dortmund AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welche Vermietungssoftware zukünftig eingesetzt wird und warum konkret diese - Eine Aufstellung der Kosten der Anschaffung, sowie durch den Einsatz entstehende laufende Kosten Und, falls vorhanden: - eine Kosten/Nutzen-Abwägung - den dazugehörigen Beschluss des Verwaltungsrates
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298947/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umstellung der Vermietungssoftware in dem Servicecenter Wohnen“ vo…
An Studierendenwerk Dortmund AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umstellung der Vermietungssoftware in dem Servicecenter Wohnen [#298947]
Datum
5. März 2024 09:04
An
Studierendenwerk Dortmund AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umstellung der Vermietungssoftware in dem Servicecenter Wohnen“ vom 01.02.2024 (#298947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Studierendenwerk Dortmund AöR
Anfragenr: 298947 Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.02.2024. Das Studierendenwer…
Von
Studierendenwerk Dortmund AöR
Betreff
Anfragenr: 298947
Datum
12. März 2024 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.02.2024. Das Studierendenwerk Dortmund hat sich zur Verwaltung der Wohnanlagen für die Nutzung des Softwarepakets der Aareon Deutschland GmbH entschieden. Die Umstellung erfolgte zum Jahresbeginn 2024, weitere Module werden noch in der ersten Jahreshälfte 2024 zugeschaltet. Diese moderne Software stellt einen wichtigen Baustein zur Digitalisierung der Arbeitsprozesse dar und wird somit letztendlich zu Verbesserungen für unsere Wohnplatz-Bewerber:innen und unsere Mieter:innen führen. Das Softwarepaket bietet für unsere Beschäftigten eine bessere Unterstützung der Arbeitsabläufe, sie gewährleistet eine Updateroutine und kontinuierliche Weiterentwicklungen. Die Leistungsmerkmale der Software sind im Internet auf der Website der Aareon Deutschland GmbH veröffentlicht. Die Kosten der Anschaffung können wir Ihnen nicht mitteilen, denn dabei handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse. Die Einführung der Software wurde von der Geschäftsführung entschieden, es gibt dazu keinen gesonderten Beschluss des Verwaltungsrates. Die Anschaffung des Softwarepaketes der Firma Aareon Deutschland GmbH wurde im Rahmen der Wirtschaftsplanung erläutert und freigegeben. Eine Unterlage mit einer Aufstellung und Abwägung zu Kosten und Nutzen gibt es nicht. Soweit gegenüber dem Verwaltungsrat die Kosten erläutert wurden, handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt], [geschwärzt]