Umtausch Führerschein nach Richtlinie 2006/126/EG
1.
die nationale gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung einen Führerschein nach Richtlinie 2006/126/EG umzutauschen.
Welche gesetzliche Grundlage hat eine angebliche Verpflichtung einen vor dem 01.01.1999 erworbenen, vollständig unbefristeten und ohne Auflagen erteilten Führerschein der Fahrerlaubnisklasse 2 in einen nur fünf Jahre gültigen Führerschein der Klasse CE umzutauschen.
Bitte teilen Sie mir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen anhand der exakten Zitation der Norm mit.
2.
die nationale gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse 2 nach Vollendung des 50. Lebensjahres umzutauschen.
Bitte teilen Sie mir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen anhand der exakten Zitation der Norm mit.
3.
Sofern Sie nationales Recht belegen können, erbitte ich die weitere Auskunft, inwiefern das Bundesministerium für Digitales und Verkehr diese Vorschrift mit dem Grundgesetz als vereinbar ansieht.
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Juli 2023
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12. August 2023
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