Umweltausschuss & Umweltamt: Überprüfungsbitte, ob es sich um Wald/Biotop handelt hinsichtlich 1. Waldowallee 115, 117 und 2. Köpenicker Allee 146-162

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Mit der Bitte um Weiterleitung
an den
Ausschuss - Umwelt und Klimaschutz - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin

an die Fachabteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr
und das Umweltamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Information über
- das Ergebnis der Prüfung, ob es sich um schützenswerten Wald handelt (Baugebiet 1 & 2)
- die Neuanlage des des Biotops Baugebiet 2 - Köpenicker Allee 146-162
- die Vergrößerung des Biotops Baugebiet 1- Waldowallee 115, 117
https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_fb_berlinbtk@senstadt&bbox=399916,5815494,400874,5815994

was ich hiermit beantrage

mit folgendem Ziel:
zwecks dauerhaften Erhalt hinsichtlich Nachverdichtung im ca. 1000 m Umkreis von ca. 7.000 bis 10.000 Menschen und erforderlichen Klimaschutz (Baugebiet 1 & 2) aufgrund der flächigen Betonversiegelung im direkten Umkreis und zum Schutz des Jahrzehnte lang gewachsenen Laubmischwaldes.

Baugebiet 1 - Waldowallee 115, 117
Orthokarte
https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_luftbild2018_rgb@senstadt&bbox=400197,5815674,400924,5816053

Bauherr: HOWOGE
ist ein Biotop vorhanden, welches aber für mich als Laie wesentlich größer ist, als bisher kartiert.
https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/in...

Es handelt sich hierbei um über Jahrzente gewachsenen Laubmischwald in ca. 2 Hektar Größe, (möglicherweise inzwischen noch größer)
Der Baumbestand erstreckt sich bis zur Grundstücksgrenze / Mauer Köpenicker Allee.
Die HOWOGE hat 2 weitere Grundstücke in der Rheinsteinstraße angekauft, welches eine Zufahrt werden sollen. Auf diesen Grundstücke stehen ebenfalls Bäume, die zum Teil größer als die umgebenen Häuser sind.

Wenige Meter entfernt vom Baugrundstück, wurde der Fotobeweis des vermeintlich auf der roten Liste stehenden vom Aussterben bedrohter Großer Eichbockkäfer dem Bezirksamt Lichtenberg erbracht. In Karlshorst am Carlsgarten ca. 900 m entfernt wurde die Existenz des Großen Eichbockkäfer nachgewiesen.

Die HOWOGE hat bereits irreperabele Schäden an der Natur vorgenommen. Es gab Baumfällungen geschätzt ca. 100 Stück (ohne Antrag) , weitere 30 wurden beantragt und bewilligt, stehen noch aus.
Nach Aussage der HOWOGE wurden nur Nadelbäume gefällt, nach Aussage meiner Nachbarin und meiner wurden auch Laubbäume gefällt, dass ganze Grundstück besteht aus Laubmischwald.

Geplant sind auf dem Grundstück Wohnungen und eine Schule, die Schule darf aber nicht entlang der Waldowallee gebaut werden, weil das
1. gegen die Eigenklärung (Wohnungsbau) des Grundstückskäufers HOWOGE und
2. gegen das Votum des Landtags Mecklenberg Vorpommerns (Vorbesitzerin)
verstoßen würde.

Vom Bezirk Lichtenberg wird ein Biotopschutz im B-Plan Verfahren für das Baugebiet 1 als ausreichend betrachtet. Die etwa 100 Baumfällungen und 30 weiteren geplanten Baumfällungen beweisen das Gegenteil, schon jetzt liegen unwiederbringliche Schäden an der zuvor unberührten Natur vor.

Unverständlich ist, dass die Fällungen
1. ohne vorherige Ankündigung unternommen worden sind,
2. ohne geltende Rechtsgrundlage zwischen HOWOGE und Land Berlin unternommen wurden, weil sich das Grundstück nicht im Landesbesitz befindet, welches aber zwingende Vertragsgrundlage des Sideletters der Kooperationsvereinbarung Schulbauoffensive ist.
3. Nicht einmal eine Mustergemeinschaftschule zu dem Zeitpunkt existierte.
4. Kein B-Plan vorliegt
5. keine Umweltauflagen des Umweltamts Lichtenbergs gemacht wurden,
- weder nach dem Hinweis auf Jahrzehnte fehlende, kaputte und gekippte Finster und Türen (welche ich dem Bezirkamt gemeldet habe ) noch
- diese die mir der Umweltstadtstadtrat per Mail geschrieben hat, Zitat
„Vor Beginn der Abriss- und Entkernungsmaßnahmen ist als Vermeidungsmaßnahme zur Abwendung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (pot. bzw. tatsächliches Zauneidechsenvorkommen im Bereich Trockenrasen inkl. Umfeld) eine Reptilienzaunsetzung vorzunehmen und vorher mit dem Sachgebiet Artenschutz abzustimmen.“

Alleinige Rechtsgrundlage für die nächsten 30 Fällungen ist eine Abrissanzeige. Die HOWOGE hält eine 4 Seiten Baufreiheit und Bau-m-freiheit für jedes auf dem Grundstück stehende Gebäude für den Abriss und Rückbau für erforderlich.
Da wesentlich weniger Seiten Baufreiheit zum Abriss und Rückbau ausreichen müssten, was unzählige Baustellen des in Berlins sicherlich belegen, scheinen hier die Umweltbelange weder von der HOWOGE noch vom Umweltamt des Bezirksamts Lichtenberg ausreichend geprüft und berücksichtigt worden zu sein.
Um so größer ist die Gefahr, dass hier wertvoller Lebensraum, Biotop und Jahrzehnte gewachsenen Bäume unwiederbringlich zerstört werden, sofern hier nicht zeitnah geschützt wird.

Baugrundstück 2 - Köpenicker Allee 146-162
Orthofoto
https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_luftbild2018_rgb@senstadt&bbox=400486,5815453,401059,5815752

Auch hier soll ein Jahrzehnte gewachsenes Waldstück und auch große alte Eichen exisistieren.
Ein Biotop existiert bisher nicht.
Bauherr Gewobag
Das Grundstück ist von außen nicht einsehbar, bisher sind mir keine Baumfällungen dazu bekannt.

Wenige Meter entfernt vom Baugrundstück, wurde der Fotobeweis des vermeintlich auf der roten Liste stehenden vom Aussterben bedrohter Großer Eichbockkäfer dem Bezirksamt Lichtenberg erbracht. In Karlshorst am Carlsgarten ca. 1000 m entfernt wurde die Existenz des Großen Eichbockkäfer nachgewiesen.

Baugrundstück 1 und 2
Zum Naturschutz steht fest, dass ich auf viele Mails seit Ende Februar mit dem Thema Baumfällungen & illegale Baumfällungen und trotz übersandter Fotos kein Verfahren zu Baumfällungen oder existensbedrohender Baumschnitte eingeleitet wurde.

Bitte teilen Sie mir Ihre Mail Adresse mit, wenn Sie die Baumbestandskarte, die Karte über die nächsten 30 Fällungen oder eigene Fotos oder irgend etwas was für die weitere Bearbeitung benötigen.

Die Orthobilder dienen nur der ersten Orientierung über die Grundstücke, zahlreiche Baumfotos sind vorhanden.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Mit der Bitte um Weiterleitung an den Ausschuss - Um…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
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Betreff
Umweltausschuss & Umweltamt: Überprüfungsbitte, ob es sich um Wald/Biotop handelt hinsichtlich 1. Waldowallee 115, 117 und 2. Köpenicker Allee 146-162 [#153968]
Datum
2. Juli 2019 13:14
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Mit der Bitte um Weiterleitung an den Ausschuss - Umwelt und Klimaschutz - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin an die Fachabteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr und das Umweltamt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information über - das Ergebnis der Prüfung, ob es sich um schützenswerten Wald handelt (Baugebiet 1 & 2) - die Neuanlage des des Biotops Baugebiet 2 - Köpenicker Allee 146-162 - die Vergrößerung des Biotops Baugebiet 1- Waldowallee 115, 117 https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_fb_berlinbtk@senstadt&bbox=399916,5815494,400874,5815994 was ich hiermit beantrage mit folgendem Ziel: zwecks dauerhaften Erhalt hinsichtlich Nachverdichtung im ca. 1000 m Umkreis von ca. 7.000 bis 10.000 Menschen und erforderlichen Klimaschutz (Baugebiet 1 & 2) aufgrund der flächigen Betonversiegelung im direkten Umkreis und zum Schutz des Jahrzehnte lang gewachsenen Laubmischwaldes. Baugebiet 1 - Waldowallee 115, 117 Orthokarte https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_luftbild2018_rgb@senstadt&bbox=400197,5815674,400924,5816053 Bauherr: HOWOGE ist ein Biotop vorhanden, welches aber für mich als Laie wesentlich größer ist, als bisher kartiert. https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/in... Es handelt sich hierbei um über Jahrzente gewachsenen Laubmischwald in ca. 2 Hektar Größe, (möglicherweise inzwischen noch größer) Der Baumbestand erstreckt sich bis zur Grundstücksgrenze / Mauer Köpenicker Allee. Die HOWOGE hat 2 weitere Grundstücke in der Rheinsteinstraße angekauft, welches eine Zufahrt werden sollen. Auf diesen Grundstücke stehen ebenfalls Bäume, die zum Teil größer als die umgebenen Häuser sind. Wenige Meter entfernt vom Baugrundstück, wurde der Fotobeweis des vermeintlich auf der roten Liste stehenden vom Aussterben bedrohter Großer Eichbockkäfer dem Bezirksamt Lichtenberg erbracht. In Karlshorst am Carlsgarten ca. 900 m entfernt wurde die Existenz des Großen Eichbockkäfer nachgewiesen. Die HOWOGE hat bereits irreperabele Schäden an der Natur vorgenommen. Es gab Baumfällungen geschätzt ca. 100 Stück (ohne Antrag) , weitere 30 wurden beantragt und bewilligt, stehen noch aus. Nach Aussage der HOWOGE wurden nur Nadelbäume gefällt, nach Aussage meiner Nachbarin und meiner wurden auch Laubbäume gefällt, dass ganze Grundstück besteht aus Laubmischwald. Geplant sind auf dem Grundstück Wohnungen und eine Schule, die Schule darf aber nicht entlang der Waldowallee gebaut werden, weil das 1. gegen die Eigenklärung (Wohnungsbau) des Grundstückskäufers HOWOGE und 2. gegen das Votum des Landtags Mecklenberg Vorpommerns (Vorbesitzerin) verstoßen würde. Vom Bezirk Lichtenberg wird ein Biotopschutz im B-Plan Verfahren für das Baugebiet 1 als ausreichend betrachtet. Die etwa 100 Baumfällungen und 30 weiteren geplanten Baumfällungen beweisen das Gegenteil, schon jetzt liegen unwiederbringliche Schäden an der zuvor unberührten Natur vor. Unverständlich ist, dass die Fällungen 1. ohne vorherige Ankündigung unternommen worden sind, 2. ohne geltende Rechtsgrundlage zwischen HOWOGE und Land Berlin unternommen wurden, weil sich das Grundstück nicht im Landesbesitz befindet, welches aber zwingende Vertragsgrundlage des Sideletters der Kooperationsvereinbarung Schulbauoffensive ist. 3. Nicht einmal eine Mustergemeinschaftschule zu dem Zeitpunkt existierte. 4. Kein B-Plan vorliegt 5. keine Umweltauflagen des Umweltamts Lichtenbergs gemacht wurden, - weder nach dem Hinweis auf Jahrzehnte fehlende, kaputte und gekippte Finster und Türen (welche ich dem Bezirkamt gemeldet habe ) noch - diese die mir der Umweltstadtstadtrat per Mail geschrieben hat, Zitat „Vor Beginn der Abriss- und Entkernungsmaßnahmen ist als Vermeidungsmaßnahme zur Abwendung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (pot. bzw. tatsächliches Zauneidechsenvorkommen im Bereich Trockenrasen inkl. Umfeld) eine Reptilienzaunsetzung vorzunehmen und vorher mit dem Sachgebiet Artenschutz abzustimmen.“ Alleinige Rechtsgrundlage für die nächsten 30 Fällungen ist eine Abrissanzeige. Die HOWOGE hält eine 4 Seiten Baufreiheit und Bau-m-freiheit für jedes auf dem Grundstück stehende Gebäude für den Abriss und Rückbau für erforderlich. Da wesentlich weniger Seiten Baufreiheit zum Abriss und Rückbau ausreichen müssten, was unzählige Baustellen des in Berlins sicherlich belegen, scheinen hier die Umweltbelange weder von der HOWOGE noch vom Umweltamt des Bezirksamts Lichtenberg ausreichend geprüft und berücksichtigt worden zu sein. Um so größer ist die Gefahr, dass hier wertvoller Lebensraum, Biotop und Jahrzehnte gewachsenen Bäume unwiederbringlich zerstört werden, sofern hier nicht zeitnah geschützt wird. Baugrundstück 2 - Köpenicker Allee 146-162 Orthofoto https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_luftbild2018_rgb@senstadt&bbox=400486,5815453,401059,5815752 Auch hier soll ein Jahrzehnte gewachsenes Waldstück und auch große alte Eichen exisistieren. Ein Biotop existiert bisher nicht. Bauherr Gewobag Das Grundstück ist von außen nicht einsehbar, bisher sind mir keine Baumfällungen dazu bekannt. Wenige Meter entfernt vom Baugrundstück, wurde der Fotobeweis des vermeintlich auf der roten Liste stehenden vom Aussterben bedrohter Großer Eichbockkäfer dem Bezirksamt Lichtenberg erbracht. In Karlshorst am Carlsgarten ca. 1000 m entfernt wurde die Existenz des Großen Eichbockkäfer nachgewiesen. Baugrundstück 1 und 2 Zum Naturschutz steht fest, dass ich auf viele Mails seit Ende Februar mit dem Thema Baumfällungen & illegale Baumfällungen und trotz übersandter Fotos kein Verfahren zu Baumfällungen oder existensbedrohender Baumschnitte eingeleitet wurde. Bitte teilen Sie mir Ihre Mail Adresse mit, wenn Sie die Baumbestandskarte, die Karte über die nächsten 30 Fällungen oder eigene Fotos oder irgend etwas was für die weitere Bearbeitung benötigen. Die Orthobilder dienen nur der ersten Orientierung über die Grundstücke, zahlreiche Baumfotos sind vorhanden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen wurde wie gewünscht an den Umweltausschuss weitergeleite, der allerdin…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Umweltausschuss & Umweltamt: Überprüfungsbitte, ob es sich um Wald/Biotop handelt hinsichtlich 1. Waldowallee 115, 117 und 2. Köpenicker Allee 146-162 [#153968] - Ihre Nachricht vom 3 Juli 2019
Datum
4. Juli 2019 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen wurde wie gewünscht an den Umweltausschuss weitergeleite, der allerdings wegen tagungsfreier Zeit erst wieder im August zusammen kommt. Weiterhin habe ich Ihre Anfrage an den zuständigen Stadtrat übergeben. Mit freundlichen Grüßen