Umweltberichte für den Groten Pohl

den aktuellen Stand der Baumkartierung, des Artenschutzfachbeitrags und der Kartierberichte für den Bebauungsplan des Wohn- und Sondergebiets am Südring (beim Groten Pohl).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Lars Kruse
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen Details
Von
Lars Kruse
Betreff
Umweltberichte für den Groten Pohl [#288257]
Datum
14. September 2023 11:53
An
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Stand der Baumkartierung, des Artenschutzfachbeitrags und der Kartierberichte für den Bebauungsplan des Wohn- und Sondergebiets am Südring (beim Groten Pohl).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 288257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288257/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lars Kruse << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Kruse
Lars Kruse
Umweltberichte für den Groten Pohl [#288257]
An Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen Details
Von
Lars Kruse
Via
Fax
Betreff
Umweltberichte für den Groten Pohl [#288257]
Datum
14. September 2023 11:54
An
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
28,5 KB
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Sehr geehrter Herr Kruse, betreffend Ihres Antrages auf Akteneinsicht zum B-Plan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sonderge…
Von
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Betreff
Umweltberichte für den Groten Pohl (#288257)
Datum
4. Oktober 2023 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kruse, betreffend Ihres Antrages auf Akteneinsicht zum B-Plan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ in die Unterlagen Baumkartierung, Artenschutzfachbeitrag sowie Kartierberichte kann ich Ihnen die folgende Auskunft geben. Der B-Plan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ hat zuletzt vom 03.12.2018 bis 11.01.2019 öffentlich ausgelegen. Die betreffenden Unterlagen hierzu finden Sie weiterhin auf der Internetseite des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft unter dem folgenden Link https://rathaus.rostock.de/de/aemter/264003 (zuletzt abgerufen am 04.10.2023). Die Unterlagen betreffend den Artenschutzfachbeitrag wurden im Jahr 2021 überarbeitet und ergänzt. Diese liegen uns aktuell im ungeprüften Entwurf vor. Da es sich um einen bisher unveröffentlichten Entwurf handelt, kann ich Ihnen diesen leider nicht digital zur Verfügung stellen. Sie können diese sowie alle weiteren bisher erhobenen Bestandsdaten, welche im Zusammenhang mit dem Grünordnungsplan sowie dem Artenschutzfachbeitrag vorliegen, jedoch gerne bei uns im Amt einsehen. Hierfür nutzen Sie bitte die Sprechzeiten unseres Amtes jeweils Dienstag (09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr) und Donnerstag (09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr). Ich werde die betreffenden Daten für Sie zusammenstellen, sodass Sie diese ab dem 05.10.2023 im Raum 2.35 im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, Am Westfriedhof 2, 18059 Rostock einsehen können. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchte ich Sie bitten, vorab einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Die folgenden Daten liegen für Sie zur Einsichtnahme bereit: - Grünordnungsplan mit Biotopkartierung und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (Stand 08/2018) - Baumkartierung (25.01.2019) - Entwurf Artenschutzfachbeitrag (Stand 13.02.2021) Mit freundlichen Grüßen
Lars Kruse
Guten Tag, danke für Ihre Antwort. Ist es korrekt, dass die von ihnen genannten Dokumente ihnen digital vorliege…
An Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen Details
Von
Lars Kruse
Betreff
AW: Umweltberichte für den Groten Pohl (#288257) [#288257]
Datum
30. Oktober 2023 23:36
An
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Antwort. Ist es korrekt, dass die von ihnen genannten Dokumente ihnen digital vorliegen? - Grünordnungsplan mit Biotopkartierung und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (Stand 08/2018) - Baumkartierung (25.01.2019) - Entwurf Artenschutzfachbeitrag (Stand 13.02.2021) Falls ja, dann beantrage ich hiermit anstelle der von ihnen angebotenen Einsichtnahme vor Ort den Informationszugang in digitaler Form (PDF, Archiv oder was auch immer ihnen vorliegt). Falls nicht, dann bitte ich sie, mir die im Rahmen des LUIG ansetzbaren Kosten für die Übermittlung der nicht-digital vorliegenden Informationen darzulegen. Siehe dazu "Akteneinsicht nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG M-V)" [1]: > Beantragt der Informationssuchende eine bestimmte Art des Informationszugangs, so kann hiervon > nur aus gewichtigen Gründen (insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand) abgewichen werden. [1] https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Akteneinsicht-nach-dem-Landesumweltinformationsgesetz-LUIG-M-V/ Bezüglich des Artenschutzfachbeitrags schrieben Sie: > Die Unterlagen betreffend den Artenschutzfachbeitrag wurden im Jahr 2021 überarbeitet und ergänzt. > Diese liegen uns aktuell im ungeprüften Entwurf vor. Da es sich um einen bisher unveröffentlichten > Entwurf handelt, kann ich Ihnen diesen leider nicht digital zur Verfügung stellen. Für die Anwendbarkeit des Landesumweltinformationsgesetz MV ist ihre interne Einordnung eines Dokuments (z.B. "Entwurf") nicht von Belang. Der Artenschutzfachbeitrag wurde im öffentlichen Auftrag erstellt und liegt dem Amt vor. Da kein sachlicher Grund für eine Geheimhaltung vorzuliegen scheint, beantrage ich auch für den Artenschutzfachbeitrag die Einsichtnahme auf dem Wege der digitalen Übertragung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 288257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288257/
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Sehr geehrter Herr Kruse, betreffend Ihres Antrages auf Akteneinsicht zum B-Plan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sonderge…
Von
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Betreff
Antw: AW: Umweltberichte für den Groten Pohl (#288257) [#288257]
Datum
14. November 2023 15:37
Status
Sehr geehrter Herr Kruse, betreffend Ihres Antrages auf Akteneinsicht zum B-Plan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ in die Unterlagen Grünordnungsplan, Baumkartierung, Artenschutzfachbeitrag sowie Kartierberichte kann ich Ihnen die folgende Auskunft geben. Der von Ihnen angeforderte Grünordnungsplan mit Biotopkartierung und Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist weiterhin auf der nachfolgenden Internetseite digital verfügbar. https://rathaus.rostock.de/de/aemter/264003 (zuletzt abgerufen am 14.11.2023) Betreffend der Baumkartierung (25.01.2019) sowie dem Entwurf des Artenschutzfachbeitrags (13.02.2021) kann ich Ihnen die Dokumente leider nicht digital zur Verfügung stellen. Hierbei beziehe ich mich auf das LUIG M-V (Akteneinsicht nach dem Landesumweltinformationsgesetz). Der Grund der Ablehnung ist, dass es sich bei den Dokumenten um nicht abgeschlossene Schriftstücke sowie noch nicht aufbereitete Daten handelt. Weiterhin kann ich Ihnen anbieten, die oben benannten Unterlagen, im Rahmen einer Akteneinsicht, Vorort in unseren Räumlichkeiten einzusehen. Hierfür nutzen Sie bitte die Sprechzeiten unseres Amtes jeweils Dienstag (09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr) und Donnerstag (09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr). Ich werde die betreffenden Daten für Sie zusammenstellen, sodass Sie diese ab dem 21.11.2023 im Raum 2.35 im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, Am Westfriedhof 2, 18059 Rostock einsehen können. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchte ich Sie bitten, vorab einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen
Lars Kruse
Guten Tag, danke für Ihre Antwort! > Betreffend der Baumkartierung (25.01.2019) sowie dem Entwurf des > Ar…
An Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen Details
Von
Lars Kruse
Betreff
AW: Umweltberichte für den Groten Pohl (#288257) [#288257]
Datum
15. November 2023 14:39
An
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Antwort! > Betreffend der Baumkartierung (25.01.2019) sowie dem Entwurf des > Artenschutzfachbeitrags (13.02.2021) kann ich Ihnen die Dokumente leider > nicht digital zur Verfügung stellen. > > Hierbei beziehe ich mich auf das LUIG M-V (Akteneinsicht nach dem >Landesumweltinformationsgesetz). Der Grund der Ablehnung ist, dass es > sich bei den Dokumenten um nicht abgeschlossene Schriftstücke sowie noch > nicht aufbereitete Daten handelt. Ich nehme an, dass sie Ihre Ablehnung mit §8 (2) Punkt 4 des LUIG M-V begründen möchten? ("Dokumente müssen noch vervollständigt werden") Dieser Ablehnungsgrund ist hier unpassend, da sie die Daten ja bereits in Form einer lokalen Einsichtnahme veröffentlicht haben. Sollten Sie sich jedoch auf eine andere Rechtsgrundlage beziehen, dann bitte ich zukünftig um eine konkrete Referenz. Insofern wiederhole ich meine Forderung nach digitaler Übermittlung basierend auf den Richtlinien zur "Akteneinsicht nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG M-V)" [1]: > Beantragt der Informationssuchende eine bestimmte Art des Informationszugangs, > so kann hiervon nur aus gewichtigen Gründen (insbesondere ein deutlich höherer > Verwaltungsaufwand) abgewichen werden. Die Daten liegen digital vor. Die Daten wurden bereits veröffentlicht. Also übertragen sie sie bitte entsprechend den Regeln zur Akteneinsicht auch in digitaler Form. Danke! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> [1] https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Akteneinsicht-nach-dem-Landesumweltinformationsgesetz-LUIG-M-V/ Anfragenr: 288257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288257/

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Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Sehr geehrter Herr Kruse, in meiner E-Mail an Sie beziehe ich mich auf den § 8 Abs. 2, Punkt 4 UIG. Auf diesen § …
Von
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Betreff
Antw: AW: Umweltberichte für den Groten Pohl (#288257) [#288257]
Datum
8. Dezember 2023 11:51
Status
Sehr geehrter Herr Kruse, in meiner E-Mail an Sie beziehe ich mich auf den § 8 Abs. 2, Punkt 4 UIG. Auf diesen § 8 Abs. 2, Punkt 4 UIG beziehe ich mich auch weiterhin. Die von Ihnen benannte Einsichtnahme stellt keine Veröffentlichung dar. Die Einsichtnahme, auf die Sie sich hier vermutlich beziehen, wurde einem anerkannten Naturschutzverein gewährt. Diesem wurde aufgrund der bisherigen guten Kooperation und aus Gründen der Transparenz Einblick in die unvollständigen Unterlagen gewährt. Hierbei wurde von meiner Seite mehrmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den Unterlagen um unvollständige Dokumente handelt und es wurden während der Einsichtnahme Hinweise zur Interpretation bzw. Einordnung gegeben. Somit gilt weiterhin, die Unterlagen Artenschutzfachbeitrags (13.02.2021) und Baumkartierung (25.01.2019) sind unvollständige Dokumente und können aus diesem Grund nicht digital und ohne weitere Erläuterungen bzw. Einordnung zur Verfügung gestellt werden. Der B-Plan befindet sich aktuell im Verfahren und es wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 eine erneute öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) stattfinden. In diesem Rahmen können Sie alle zum B-Plan gehörigen Unterlagen einsehen und Ihre Belange einbringen. Mit freundlichen Grüßen