Umweltdaten Kiesgrube Coswig

Anfrage an: Landratsamt Meißen

die Analyseprotokolle vor und nach dem Einsatz des THWs in der Kiesgrube Coswig. Gibt es zu den toten Fischen einen Analysenbericht?
Welche Umweltdaten/Berichte/ Gutachten liegen dem Umweltamt vor, die letztendliche zum THW-Einsatz führten. Gibt es einen Abschlussbericht/Erfolgskontrolle der Maßnahme?

Der THW-Landesverband hat auf Facebook darüber berichtet.
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  • Datum
    18. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Analyseprotokolle …
An Landratsamt Meißen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltdaten Kiesgrube Coswig [#288481]
Datum
18. September 2023 15:09
An
Landratsamt Meißen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Analyseprotokolle vor und nach dem Einsatz des THWs in der Kiesgrube Coswig. Gibt es zu den toten Fischen einen Analysenbericht? Welche Umweltdaten/Berichte/ Gutachten liegen dem Umweltamt vor, die letztendliche zum THW-Einsatz führten. Gibt es einen Abschlussbericht/Erfolgskontrolle der Maßnahme? Der THW-Landesverband hat auf Facebook darüber berichtet. <iframe src="https://www.facebook.com/plugins/post.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2FTHW.Sachsen.Thueringen%2Fposts%2Fpfbid022QumFGMn8tMdYs9z7drRQpJh3aK2p6CQsmo8TZdi7sUEKnjDsqmubJ1e61QeBpN6l&show_text=true&width=500" width="500" height="508" style="border:none;overflow:hidden" scrolling="no" frameborder="0" allowfullscreen="true" allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; picture-in-picture; web-share"></iframe>
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288481/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Meißen
Unser Zeichen: 690.2-4531/2022-12558/2023-64865/2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 18.09.…
Von
Landratsamt Meißen
Betreff
AW LKr. Meißen zum Antrag vom 18.09.2023 auf Umweltdaten Kiesgrube Coswig [#288481]
Datum
9. Oktober 2023 18:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Zeichen: 690.2-4531/2022-12558/2023-64865/2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 18.09.2023 stellten Sie einen Antrag auf Auskunft zu Umweltdaten bezüglich der "Kötitzer Kiesgrube" mit der SEEKZ_TEXT 800015373173 im Zusammenhang mit einem Einsatz des Technischen Hilfswerkes. Zudem fragten Sie nach Analysenberichte zu den toten Fischen an. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Meißen teilt Ihnen mit, dass uns keine Umweltberichte zu dem o. g. Sachverhalt vorliegen. Den Einsatz des Technischen Hilfswerkes (THW) hat die untere Wasserbehörde nicht veranlasst. Eine Untersuchung der toten Fische hat die untere Wasserbehörde nicht in Auftrag gegeben. Im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht ist die untere Wasserbehörde dahingehend tätig geworden, dass nach einer Anzeige am 14.09.2023 zum "Fischsterben in der Kiesgrube Kötitz" mit dem Objektbetreiber Kontakt aufgenommen wurde. Die Maßnahmen wie Bergung der toten Fische, das Abfischen und der Einsatz des THW waren bereits seitens der Stadt Coswig bzw. der Technische Werke Coswig GmbH als Betreiber des Freibades mit Badesee Coswig-Kötitz und des Anglerverbandes "Elbflorenz" Dresden e.V. veranlasst. Über die eingeleiteten Maßnahmen hinaus bestand keine Notwendigkeit gewässeraufsichtlich tätig zu werden. Zudem können Sie sich an das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen als zuständige Behörde für Badegewässer wenden. Informationen über das EU-Badegewässer sind unter folgendem LINK zu erhalten: https://apps.gesunde.sachsen.de/badegewaesser/badegewaesser-detail-bgmr0141-de.html Darüberhinausgehende Informationen liegen der unteren Wasserbehörde nicht vor. Mit freundlichen Grüßen