Umweltimmissionen Kraftwerk Bergkamen

Dokumente betreffend die Umweltimissionen durch das Kraftwerk Bergkamen, insbesondere Dokumente bezüglich besoderer Ereignisse oder unbeabsichtigter Freisetzungen sowie Imissionsgenehmigungen. Sollte die Stadt als untere Umweltbehörde nicht zuständig sein, nennen Sie biite die sachlich zuständige Behörde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Do…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
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Betreff
Umweltimmissionen Kraftwerk Bergkamen [#283206]
Datum
5. Juli 2023 01:15
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente betreffend die Umweltimissionen durch das Kraftwerk Bergkamen, insbesondere Dokumente bezüglich besoderer Ereignisse oder unbeabsichtigter Freisetzungen sowie Imissionsgenehmigungen. Sollte die Stadt als untere Umweltbehörde nicht zuständig sein, nennen Sie biite die sachlich zuständige Behörde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/283206/upload/f9c1bbcb650f3206759b1d6dc781b6f58213c354/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, ein keiner Nachtrag; Es müsste natürlich korrekt lauten: "Sollte die Bezirksregierung als obere U…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umweltimmissionen Kraftwerk Bergkamen [#283206]
Datum
5. Juli 2023 01:20
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ein keiner Nachtrag; Es müsste natürlich korrekt lauten: "Sollte die Bezirksregierung als obere Umweltbehörde nicht zuständig sein, nennen Sie bitte die sachlich zuständige Behörde." Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/283206/upload/f9c1bbcb650f3206759b1d6dc781b6f58213c354/
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Eingangsbestätigung zu Ihrer UIG-Anfrage. Mit fre…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Umweltimmissionen Kraftwerk Bergkamen [#283206]
Datum
7. Juli 2023 14:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Eingangsbestätigung zu Ihrer UIG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Schreiben vom 05.07.2023 baten Sie um Übermittlung von Umweltda…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Antwort: Umweltimmissionen Kraftwerk Bergkamen [#283206]
Datum
4. August 2023 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Schreiben vom 05.07.2023 baten Sie um Übermittlung von Umweltdaten gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) zum Steinkohlekraftwerk STEAG Power GmbH Kraftwerk Bergkamen (im folgenden "Kraftwerk Bergkamen"). Sie baten um Auskunft zu den Emissionen des Kraftwerkes Bergkamen. Mit folgenden Erklärungen und Informationen sowie beigefügten Unterlagen Antworte ich hiermit auf Ihre Anfrage. In Deutschland ist der Umweltschutz in mehrere Umweltmedien aufgeteilt. Umweltmedien sind unteranderem Luft und Wasser. Einträge in die Luft werden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Deutschland geregelt. Zweck des BImSchG ist es Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Das BImSchG in Verbindung mit den Bundesimmissionsschutzverordnungen sowie den allgemeinen Verwaltungsvorschriften reguliert die schädlichen Umwelteinwirkungen durch Richt- und Grenzwerte für Immissionen und Emissionen. Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Verunreinigungen. Die Emissionen werden an den Quellen der Anlage gemessen. Einträge in das Wasser werden durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Zweck des WHG ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Das Kraftwerk Bergkamen wird durch Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg genehmigungsrechtlich überwacht. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen für das Kraftwerk Bergkamen werden in der Dreizehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) geregelt. Die 13. BImSchV ist unmittelbar vom Betreiber zu beachten und wird durch die Behörde überprüft. Die Überwachung umfasst regelmäßige Vorortbesichtigungen, jährliche Berichterstattung sowie kontinuierliche Emissionsfernüberwachung und wiederkehrende Einzelmessungen. Die Ergebnisse der letzten Vorortbesichtigung sind im beigefügten Inspektionsbericht vom 27.09.2022 zusammengefasst. Während der Vorortbesichtigungen werden die Genehmigungen am aktuellen Stand überprüft. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung werden GFA- und PRTR-Bericht eingereicht und von der Behörde überprüft. Beispielsweise wurden die Berichte aus dem letzten Jahr 2022 beigefügt. Wiederkehrend werden durch Einzelmessungen die Komponenten Ammoniak, Chlorwasserstoff und Fluorwasserstoff gemessen und mittels Messbericht zur Überprüfung bei der Behörde eingereicht. Anbei füge ich Ihnen die Zusammenfassungen der Messberichte aus dem Jahr 2022 bei. Die kontinuierliche Emissionsfernüberwachung zeichnet die in der 13. BImSchV aufgeführten Schadstoffkonzentration und im Abgase der Kohlefeuerung gemessenen Schadstoffkonzentrationen ohne zeitliche Lücke auf. Die Messwerte werden täglich von der Behörde eingesehen. Im beigefügten Dokument "Kraftwerk Bergkamen Steag kontinuierliche Messungen" sind die Messkomponenten mit Messwerten und Verfügbarkeiten aufgeführt. Die amtlichen Überwachungsdaten zu den Emissionen des Kraftwerke Bergkamen in Gewässer werden über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB des Landes NRW veröffentlicht und können unter der URL: https://www.elwasweb.nrw.de abgefragt werden. Die Stammdaten aus ELWAS-web habe ich Ihnen anbei unter "Detailinformationen-ELWAS-WEB" beigefügt. Dem Dezernat 53 "Immissionsschutz" und dem Dezernat 54 "Wasserwirtschaft" der Bezirksregierung Arnsberg sind überdies keine besonderen Ereignisse oder unbeabsichtigten Freisetzungen aus dem Kraftwerk Bergkamen in Luft oder Gewässer in den vergangenen drei Jahren bekannt. Weitere Informationen können Sie der Webseite der STEAG entnehmen: https://www.steag.com/de/steag-power/kraftwerke-in-deutschland/kraftwerk-bergkamen Bei Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen