Umweltmaßnahmen an Kommunen/Gemeinde/Städte

Anfrage an: Landtag Niedersachsen

Welche Umweltmaßnahmen hat Land Niedersachsen an die Kommunen/Gemeinde/Städten vorgelegt? (/welche müssen Sie einhalten / verbessern)?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << …
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltmaßnahmen an Kommunen/Gemeinde/Städte [#271397]
Datum
24. Februar 2023 16:22
An
Landtag Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Umweltmaßnahmen hat Land Niedersachsen an die Kommunen/Gemeinde/Städten vorgelegt? (/welche müssen Sie einhalten / verbessern)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271397/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag Niedersachsen
Ihr Schreiben vom 24.02.2023 - Eingabe 00177/99/19 Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben …
Von
Landtag Niedersachsen
Betreff
Ihr Schreiben vom 24.02.2023 - Eingabe 00177/99/19
Datum
6. März 2023 12:00
Status
Warte auf Antwort
130,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben vom 06.03.2023 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Landtag Niedersachsen
Ihr NUIG-Antrag vom 24.02.2023 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz [Wappen_4c] Refe…
Von
Landtag Niedersachsen
Betreff
Ihr NUIG-Antrag vom 24.02.2023
Datum
8. März 2023 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,4 KB


Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz [Wappen_4c] Referat 16 Az.: 16-05026/010/005-0004 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 06.03.2023 ist Ihnen bereits mitgeteilt worden, dass Ihr Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) vom 24.02.2023 zuständigkeitshalber an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz weitergeleitet wurde. Ihr Antrag wird nunmehr von der Unterzeichnerin bearbeitet. Mit Ihrem Antrag nach dem NUIG begehren Sie Zugang zu Informationen über Umweltmaßnahmen, die das Land Niedersachsen den Kommunen/Gemeinden/Städten vorgelegt hat. Hieraus lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche konkreten Umweltinformationen Sie begehren, so dass ich Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten kann. § 4 Absatz 2 des Umweltinformationsgesetzes (UIG), der in Niedersachsen durch § 3 Satz 2 NUIG für anwendbar erklärt wird, lautet: „Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen.“ Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag zu präzisieren. Insbesondere bitte ich Sie, die von Ihnen begehrten Umweltinformationen konkret zu benennen und diese mittels Angaben über den Zeitraum und die Art der Information zu konkretisieren. Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass im Falle einer Gewährung des Zugangs zu den gewünschten Umweltinformationen für die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft mit einem Bearbeitungsaufwand von mindestens einer halben Stunde gemäß § 6 Abs. 1 NUIG in Verbindung mit Nr. 1 der Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 NUIG Gebühren von in Höhe von 25 bis 500 € erhoben werden. Ob für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren anfallen, kann ich Ihnen aufgrund der Unbestimmtheit des Antrages noch nicht mitteilen. Sofern Kosten von mir erhoben werden müssen, benötige ich Ihre postalische Anschrift. Ich wäre daher dankbar, wenn Sie mir diese mitteilten. Sollten Sie Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag Niedersachsen
Ihr NUIG-Antrag vom 24.02.2023 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz [Wappen_4c] Refe…
Von
Landtag Niedersachsen
Betreff
Ihr NUIG-Antrag vom 24.02.2023
Datum
12. April 2023 13:02
Status
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz [Wappen_4c] Referat 16 Az.: 16- 05026/010/005-0004 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 08.03.2023 bat ich Sie um Präzisierung Ihres Antrages nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) vom 24.02.2023. Da Ihr Antrag zu unbestimmt ist und Sie meiner Aufforderung zur Präzisierung nicht nachgekommen sind, lehne ich Ihren Antrag gemäß § 3 Satz 2 NUIG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 5 Umweltinformationsgesetz (UIG) ab. Kosten werden nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen meine Entscheidung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in Hannover erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen