Umweltschutz beim Münsterland Giro

1) Anzahl der Fahrer die nach Artikel 13 (Umwelt) des Reglements während des diesjährigen Münsterland Giros (03.10.2023) disqualifiziert, verwarnt oder ermahnt wurden

2) Anzahl der Verstöße nach Artikel 13 (Umwelt), ausgeteilt nach Rennen, während der Veranstaltung

3) Übersicht über die technischen und organisatorischen Maßnahmen um Verstöße gegen Artikel 13 (Umwelt) festzustellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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Simon Keiner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1)…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
Simon Keiner
Betreff
Umweltschutz beim Münsterland Giro [#289471]
Datum
3. Oktober 2023 15:55
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Anzahl der Fahrer die nach Artikel 13 (Umwelt) des Reglements während des diesjährigen Münsterland Giros (03.10.2023) disqualifiziert, verwarnt oder ermahnt wurden 2) Anzahl der Verstöße nach Artikel 13 (Umwelt), ausgeteilt nach Rennen, während der Veranstaltung 3) Übersicht über die technischen und organisatorischen Maßnahmen um Verstöße gegen Artikel 13 (Umwelt) festzustellen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Keiner Anfragenr: 289471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289471/
Mit freundlichen Grüßen Simon Keiner
Simon Keiner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltschutz beim Münsterland Giro“ vom 03.10.2023 (#289471) wurde…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
Simon Keiner
Betreff
AW: Umweltschutz beim Münsterland Giro [#289471]
Datum
10. November 2023 23:30
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltschutz beim Münsterland Giro“ vom 03.10.2023 (#289471) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Simon Keiner

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Kommunalverwaltung Münster
Sehr geehrter Herr Keiner, bitte entschuldigen sie die verspätete Rückmeldung auf ihre Anfrage. Zu ihrer Anfrage…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Umweltschutz beim Münsterland Giro“ vom 03.10.2023
Datum
15. November 2023 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Keiner, bitte entschuldigen sie die verspätete Rückmeldung auf ihre Anfrage. Zu ihrer Anfrage kann ich ihnen folgendes mitteilen: Wie im Artikel 13 des Roadbooks benannt: Die Entsorgung von Verpflegung, Verpflegungsbeuteln, Trinkflaschen, Bekleidung usw. außerhalb der von der Organisation ein[1]gerichteten Abfallzonen ist verboten. Die Fahrer müssen ausschließlich und vorsichtig ihren Abfall an den Seiten der von der Organisation eingerichteten Abfallzonen ablegen. Der Fahrer darf nichts auf die eigentliche Straße werfen. Der Fahrer kann auch Bekleidung und Trinkflaschen in jedem Teamfahrzeugen oder Organisationsfahrzeugen deponieren oder dem Teampersonal in der Verpflegungszone übergeben. Haben wir die Zonen sowohl in der Marschtabelle festlegt als auch an der Rennstrecke großflächig ausgeschildert. Die Überwachung der Verhaltensweisen der Rennfahrer obliegt den UCI-Kommissären*innen und wird von diesem ebenso bei Verstößen geahndet. Mir sind allerdings keine Verstöße und dementsprechend keine getroffenen Strafen bekannt. Ich hoffe ihnen mit meine Hinweisen ausreichend geantwortet zu haben. Viele Grüße