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Umweltschutzmaßnahmen an der Oschatzer Straße 25 in 04720 Döbeln

Anfrage an: Stadt Döbeln

Das unter denkmalschutz gestellte Objekt in der Oschatzer Straße 25 in 04720 Döbeln verfügte schon immer über eine Art Bunkerkeller / Luftschutzbunker. In ihm befanden sich seither Fledermäuse als auch diverse Abfälle. Ach ist bekannt, dass während der Eigentümer-Phase der Stadt Döbeln sozial schwache Personen im Objekt untergebracht wurden.

Welche Maßnahmen haben Sie wann getroffen, um die in dem Objekt lebenden Personen im Sinne des Umweltschutzes zu schützen? Gegenüber wem erfolgten die Kontrollen und Maßnahmen seit Bebauung des Grundstücks. Es ist bekannt, dass sich die Eigentumsverhältnisse in der Vergangenheit mehrfach geändert haben; auch war die Stadt Döbeln zwischenzeitlich Eigentümer der Immobilie.
Bezüglich der Unterbingung sozial schwacher Personen beantrage ich die Übersendung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Dokumente. Es ist bekannt, dass es in der Zeit zu erheblichen Lärm-, Abfall- und Gefahrensituationen (Brand) gekommen war.

In wie fern spielten Umweltgesichtspunkte im Verfahren über den Denkmalschutz des Objekts eine Rolle.

Ich beantrage die Preisgabe / Übersendung dieser Informationen sowie der damit im Zusammenhang stehenden Berichte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das unter denkmals…
An Stadt Döbeln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltschutzmaßnahmen an der Oschatzer Straße 25 in 04720 Döbeln [#164352]
Datum
20. August 2019 10:10
An
Stadt Döbeln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das unter denkmalschutz gestellte Objekt in der Oschatzer Straße 25 in 04720 Döbeln verfügte schon immer über eine Art Bunkerkeller / Luftschutzbunker. In ihm befanden sich seither Fledermäuse als auch diverse Abfälle. Ach ist bekannt, dass während der Eigentümer-Phase der Stadt Döbeln sozial schwache Personen im Objekt untergebracht wurden. Welche Maßnahmen haben Sie wann getroffen, um die in dem Objekt lebenden Personen im Sinne des Umweltschutzes zu schützen? Gegenüber wem erfolgten die Kontrollen und Maßnahmen seit Bebauung des Grundstücks. Es ist bekannt, dass sich die Eigentumsverhältnisse in der Vergangenheit mehrfach geändert haben; auch war die Stadt Döbeln zwischenzeitlich Eigentümer der Immobilie. Bezüglich der Unterbingung sozial schwacher Personen beantrage ich die Übersendung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Dokumente. Es ist bekannt, dass es in der Zeit zu erheblichen Lärm-, Abfall- und Gefahrensituationen (Brand) gekommen war. In wie fern spielten Umweltgesichtspunkte im Verfahren über den Denkmalschutz des Objekts eine Rolle. Ich beantrage die Preisgabe / Übersendung dieser Informationen sowie der damit im Zusammenhang stehenden Berichte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Döbeln
Anfrage vom 20.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 20.08.2019 hat unser Sachgebiet Li…
Von
Stadt Döbeln
Betreff
Anfrage vom 20.08.2019
Datum
27. August 2019 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 20.08.2019 hat unser Sachgebiet Liegenschaften recherchiert mit dem Ergebnis, dass sich das Grundstück Oschatzerstr.25 in 04720 Döbeln in den zurückliegenden Jahren nicht in städtischem Besitz befunden hat. Umweltinformationen gem. Sächsischen Umweltinformationsgesetz erhalten Sie bei den entsprechenden informationspflichtigen Stellen. Wer für Ihr Anliegen konkret zuständig ist, können Sie eventuell bei der Umweltfachabteilung des Landratsamtes Mittelsachsen erfahren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Bitte um Weiterleitung meiner Anfrage: Anfrage vom 20.08.2019 [#164352] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank …
An Stadt Döbeln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um Weiterleitung meiner Anfrage: Anfrage vom 20.08.2019 [#164352]
Datum
27. August 2019 16:39
An
Stadt Döbeln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Recherchen. Bitte seien Sie so nett und leiten meine Anfrage (bitte in Kopie mich beteiligen) an die Umweltfachabteilung des Landratsamtes Mittelsachsen weiter. Nur so ist gewährleistet, dass die gesamte Chronik meiner Anfrage auf der Plattform "FragdenStaat" der Öffentlichkeit zugänglich ist. Ich selbst kann die Weiterleitung aus der Plattform heraus nicht vornehmen. Die E-Mail Adressen / Empfänger sind nicht frei wählbar. Vielen Dank für Ihre weitere Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Döbeln
Re: Bitte um Weiterleitung meiner Anfrage: Anfrage vom 20.08.2019 [#164352] Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Urspru…
Von
Stadt Döbeln
Betreff
Re: Bitte um Weiterleitung meiner Anfrage: Anfrage vom 20.08.2019 [#164352]
Datum
28. August 2019 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Ursprungs-Email an die Umweltbehörde des Landkreises Mittelsachsen <<E-Mail-Adresse>>. Eventuell kann Ihnen dort weiter geholfen werden. Ich kann Ihre Ursprungsnachricht leider nicht weitergeben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.