Umweltüberwachung/Anlagen nach IE-RL 218-2022

Sehr geehrte Damen und Herren

Bitte senden Sie mir für folgende Firmen die Nachweise einer Umweltinspektion und die Überwachungspläne für die Jahre 2018-2022:

Momentive Performance Materials GmbH
Saltigo
Power tec GmbH
Heraeus
Bayer
Deutsche Asphalt GmbH
Arlanxeo
Kronos Titan GmbH
Currenta
Wacker Chemie
Enos
Heizkraftwerk Niehl
Remondis
Vinnolit
Carbosulf
Infineon
Indulor
Orion Engineered Carbons
Linde
Becker Industrielack
Air Liquide
EGN
Chempark Dormagen

Werden diese Firmen wie gesetzlich vorgeschrieben jährlich geprüft?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Helga Wagner

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Helga Wagner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Helga Wagner
Betreff
Umweltüberwachung/Anlagen nach IE-RL 218-2022 [#282318]
Datum
22. Juni 2023 21:18
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren Bitte senden Sie mir für folgende Firmen die Nachweise einer Umweltinspektion und die Überwachungspläne für die Jahre 2018-2022: Momentive Performance Materials GmbH Saltigo Power tec GmbH Heraeus Bayer Deutsche Asphalt GmbH Arlanxeo Kronos Titan GmbH Currenta Wacker Chemie Enos Heizkraftwerk Niehl Remondis Vinnolit Carbosulf Infineon Indulor Orion Engineered Carbons Linde Becker Industrielack Air Liquide EGN Chempark Dormagen Werden diese Firmen wie gesetzlich vorgeschrieben jährlich geprüft? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 282318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282318/ Postanschrift Helga Wagner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrte Frau Wagner, mit Ihrer u. s. E-Mail vom 22.06.2023 baten Sie um Informationen, wann bei den von Ihne…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
WG: Umweltüberwachung/Anlagen nach IE-RL 218-2022 [#282318]
Datum
27. Juni 2023 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wagner, mit Ihrer u. s. E-Mail vom 22.06.2023 baten Sie um Informationen, wann bei den von Ihnen aufgeführten Firmen Umweltinspektionen durchgeführt worden sind. Unter dem folgenden Link finden Sie die veröffentlichten Umweltinspektionsberichte, in denen auch vermerkt ist, wann die Umweltinspektionen durchgeführt worden sind: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/verfahren-und-bekanntmachungen/ueberwachung-umweltrelevanter-anlagen Die Anlagenüberwachung (Vor-Ort-Besichtigung/ Umweltinspektion) erfolgt anhand einer systematischen Bewertung der Umweltrisiken für jede Anlage im Turnus von mindestens 1 bis 5 Jahren. Weitere Erläuterungen finden Sie in dem Überwachungsplan der Bezirksregierung Köln, der unter dem folgenden Link zu finden ist: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/verfahren_umweltueberwachungsplan.pdf In dem Überwachungsprogramm der Bezirksregierung Köln sind alle Anlagen aufgeführt, für die die Bezirksregierung Köln zuständig ist. Das Überwachungsprogramm finden Sie unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/verfahren_umweltueberwachungsprogramm.pdf