Umweltverträglichkeitsprüfung für Gewerbegebiet Rheindeichstraße

Die Umweltverträglichkeitsprüfungen für den Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“ und die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl-.

Bevorzugt als PDF, um den Aufwand gering zu halten.

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  • Datum
    20. März 2018
  • Frist
    21. April 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Umweltverträglichkeitsprüfung für Gewerbegebiet Rheindeichstraße [#27161]
Datum
20. März 2018 16:39
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Umweltverträglichkeitsprüfungen für den Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“ und die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl-. Bevorzugt als PDF, um den Aufwand gering zu halten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail, die an das Fachamt weitergeleitet wurde. M…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Umweltverträglichkeitsprüfung für Gewerbegebiet Rheindeichstraße [#27161]
Datum
21. März 2018 08:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail, die an das Fachamt weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen