Umweltzone Verstöße im Bereich Alpincenter Bottrop

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie Ihnen schon öfters bekannt gemacht wurde, gibt es immer wieder in erheblichem Maße Verstöße gegen das Einfahrtsverbot in die Umweltzone ohne gültige Plakette. Bitte übermitteln sie Informationen, wie oft und mit welchem Erfolg dieser Bereich / Parkplatz überprüft wurde.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Wie Ihnen schon öf…
An Kommunalverwaltung Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltzone Verstöße im Bereich Alpincenter Bottrop [#27228]
Datum
23. März 2018 17:01
An
Kommunalverwaltung Bottrop
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Wie Ihnen schon öfters bekannt gemacht wurde, gibt es immer wieder in erheblichem Maße Verstöße gegen das Einfahrtsverbot in die Umweltzone ohne gültige Plakette. Bitte übermitteln sie Informationen, wie oft und mit welchem Erfolg dieser Bereich / Parkplatz überprüft wurde. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bottrop
Antw: Wtrlt: Umweltzone Verstöße im= 20Bereich Alpincenter Bottrop [#27228] Sehr geehrte Dame bzw. sehr geehrter H…
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
Antw: Wtrlt: Umweltzone Verstöße im= 20Bereich Alpincenter Bottrop [#27228]
Datum
26. März 2018 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame bzw. sehr geehrter Herr, Ihre anonyme Anfrage per E-Mail vom 26.03.2018 ist bei der Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamtes der Stadt Bottrop eingegangen. Gem. § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW steht das Informationsfreiheitsrecht jeder natürlichen Person zu, das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen. Für die Prüfung dieser Anspruchsvoraussetzung benötige ich Ihren vollen Vor- und Zunahmen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre aktuelle Adresse. Nach Eingang dieser Angaben werde ich Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Wtrlt: Umweltzone Verstöße im= 20Bereich Alpincenter Bottrop [#27228] Sehr geehrter Herr Metzen, Mit V…
An Kommunalverwaltung Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Umweltzone Verstöße im= 20Bereich Alpincenter Bottrop [#27228]
Datum
31. März 2018 23:37
An
Kommunalverwaltung Bottrop
Status
Sehr geehrter Herr Metzen, Mit Verwunderung habe ich Ihre Antwort gelesen. Aus welchen Datenschutzgründen benötigen Sie für eine einfache Beantwortung meiner Frage, meine personenbezogenen persönlichen Daten? Soll ich meine PA Nr auch noch mit angeben? Das ich real bin, wurde durch "frag den Staat" ueberprüft. Schauen Sie bitte einmal dort unter der Hilfe nach... ... "Ehe ein Benutzer jedoch eine Anfrage stellen kann, muss er sich auf der Website mit einer persönlichen Mailadresse registrieren, die wir überprüfen können" Ich bitte um baldige Beantwortung dieser einfachen Frage und nicht eine Diskussion über meine Person. Scheinbar wird hier staendig von Seiten der Stadt Bottrop versucht, mit den unterschiedlichsten Gründen Anfragen von über die Seiten " frag den Staat" abzuwehren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Bottrop
AW: Antw: Wtrlt: Umweltzone Verstöße= 20im= 20Bereich Alpincenter Bottrop [#27228] Sehr geehrte Dame bzw. sehr gee…
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Umweltzone Verstöße= 20im= 20Bereich Alpincenter Bottrop [#27228]
Datum
4. April 2018 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame bzw. sehr geehrter Herr, wie in meiner ersten EMail vom 26.03.2018 erklärt, steht es gem. § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW das Informationsfreiheitsrecht jeder natürlichen Person zu. Die Angaben zu Ihrer Person werden nicht aus Datenschutzgründen benötigt, sondern zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzung. Verwaltungsverfahren, wie z.B. Ihre Anfrage, können nicht aus dem Verborgenen heraus, sondern nur unter Angaben von persönlichen Daten betrieben werden. Die Anspruchsvoraussetzungen prüft dabei stets die Behörde, die die Informationen erteilen soll und nicht etwa ein privat betriebenes Internetportal, wie "fragdenstaat.de". Für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen benötige ich weiterhin Ihren vollen Vor- und Zunahmen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre aktuelle Adresse. Nach Eingang dieser Angaben werde ich Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen