Umzug

Guten Tag,
darf ich in Zeiten der Ausgangsbeschränkung zu dritt oder zu viert einen Umzug durchführen? Alleine mit meiner Frau ist dies nicht zu bewerkstelligen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, darf …
An Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umzug [#183199]
Datum
23. März 2020 13:54
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, darf ich in Zeiten der Ausgangsbeschränkung zu dritt oder zu viert einen Umzug durchführen? Alleine mit meiner Frau ist dies nicht zu bewerkstelligen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183199 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Für Ihren Umzug erhalten Sie hiermit unter folgend…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Umzug [#183199]
Datum
24. März 2020 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Für Ihren Umzug erhalten Sie hiermit unter folgenden Auflagen eine Ausnahme nach § 3 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 der Corona-Verordnung: 1. Die Anzahl der Helfer ist so gering wie möglich zu halten. 2. Wo immer möglich haben die Helfer ausreichend Abstand voneinander zu halten. 3. Der Umzug ist auf die unbedingt notwendige Dauer zu begrenzen. Sie finden die aktuellen Regelungen unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/ Die o. g. Regelungen bilden den aktuellen Stand ab und können sich angesichts der dynamischen Lage jederzeit ändern. Daher kann zur Befristung der Maßnahmen aus heutiger Sicht keine abschließende Aussage getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen