Umzug während Ausgangssperre

Anfrage an: Landratsamt München

Ich wohne bisher außerhalb Bayerns. Mein Mietvertrag läuft zum 31.3.2020 aus und eine Verschiebung ist leider nicht möglich. Ich habe geplant, zur Familie in München zu ziehen. Kann nur ein Verwandte mir während Ausgangsbeschränkung beim Umzug mit dem Auto helfen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wohne bisher …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umzug während Ausgangssperre [#183345]
Datum
25. März 2020 01:28
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wohne bisher außerhalb Bayerns. Mein Mietvertrag läuft zum 31.3.2020 aus und eine Verschiebung ist leider nicht möglich. Ich habe geplant, zur Familie in München zu ziehen. Kann nur ein Verwandte mir während Ausgangsbeschränkung beim Umzug mit dem Auto helfen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183345
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt München
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Stadt München ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig: https://www.muenc…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: Umzug während Ausgangssperre [#183345]
Datum
25. März 2020 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Stadt München ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Infektionsschutz/Neuartiges_Coronavirus.html Mit freundlichen Grüßen