UN Abstimmung Sprengung Nordstream

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bei der UN gab es eine Abstimmung bezüglich einer Untersuchung der Nordstreampipeline Sprengung.
Frage
1) Wer hat für Deutschland abgestimmt?
2) wer hat diese Person authorisiert
3) wurde das im Bundestag abgestimmt

Bitte um Offenlegung der Korrespondenz

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei der UN gab es eine Abstimmung bez…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
UN Abstimmung Sprengung Nordstream [#274799]
Datum
3. April 2023 21:59
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der UN gab es eine Abstimmung bezüglich einer Untersuchung der Nordstreampipeline Sprengung. Frage 1) Wer hat für Deutschland abgestimmt? 2) wer hat diese Person authorisiert 3) wurde das im Bundestag abgestimmt Bitte um Offenlegung der Korrespondenz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274799/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Mit d…
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.04.2023 ("UN Abstimmung Sprengung Nordstream"); Vg. 142-2023
Datum
5. April 2023 12:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Mit dieser Anfrage stellen Sie Fragen und bitten „um Offenlegung der Korrespondenz“. Damit ich Ihr Anliegen richtig einordnen und Missverständnissen vorgebeugt werden kann, gebe ich Ihnen zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme. Hierzu mache ich nachstehende Erläuterungen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch zunächst konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden können. Sollte es Ihnen lediglich um die Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen gehen, kann ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt/kontaktformular oder per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> wenden. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit einer Ticketnummer, die Ihnen eventuelle spätere Nachfragen erleichtert. Bürgeranfragen werden gebührenfrei beantwortet. Sollten Sie hingegen (auch) an der „Offenlegung der Korrespondenz“ interessiert sein, gilt folgendes: Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden ebenfalls gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) ist im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar. Nach einer ersten Einschätzung wird es sich, soweit Sie die „Offenlegung der Korrespondenz“ wünschen, nicht um eine einfache und damit gebührenfrei zu erteilende Auskunft handeln, da zunächst umfangreiches Schriftgut zu sichten und mit hoher Wahrscheinlichkeit Informationen zum Schutz öffentlicher Belange gemäß § 3 IFG auszusondern wären. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Ich wäre Ihnen in diesem Lichte für eine Mitteilung dankbar, ob Sie unter diesen Umständen Ihre Bitte um „Offenlegung der Korrespondenz“ aufrecht erhalten und damit um eine ggf. gebührenpflichtige Bescheidung bitten. Sollte mir bis zum 18. April 2023 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass an der weiteren Bearbeitung der Anfrage kein Interesse mehr besteht. Ich werde das Verfahren dann ohne weitere Nachricht an Sie einstellen. Bis dahin wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen