Un-Behindertenrechte/Un-Kinderrechte
Auf der Seite des Deutschen Institutes für Menschenrechte führt der Evaluationsplan Zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention sowie der UN Kinderrechtskonventiondes Landes Bremen vom Januar 2020 veröffentlicht, Bei der durch Erarbeitung dieses Umsetzungsplanes fällt auf, dass gar keine Weiterentwicklung erfolgt ist und dass gerade im Bereich der Rechte der behinderten Kinder nichts getan wurde. Das Recht auf Bildung für Kinder mit Behinderungen wird nach wie vor missachtet, in Bremerhaven gibt es sogar einen Zeitungsbericht der taz vom 21.12.2018, aus dem hervorgeht dass das Jugendamt als Rehabilitationsträger weder Vorkehrungen für die Beschulung getroffen hat, noch wusste was sie zu tun hätten. Der behinderte Schüler durfte einfach nicht zur Schule und wurde diskriminiert.In diesem Zeitungsbericht wird entgegen dem Evaluationsplan welches den Abbau der Förderschule vorsieht und die Teilhabe der behinderten Kinder in einer normalen Tagesschule vorsieht, genau in eine solche Förderschule verwiesen! Das klingt ein wenig durcheinander und für die behinderten Kinder ist dieses Verhalten willkürlich. Das Jugendamt als Rehabilitationsträger für Leistungsberechtigte Kinder nach Paragraf 35 A SGB 8 Kann nicht einmal Antragsformulare für diese Leistung vorhalten. Somit ist natürlich nicht gewährleistet dass ausreichende Vorkehrungen für den Rechtsanspruch getroffen wurden. In diesem Zeitungsbericht, wird außerdem berichtet dass der Rehabilitationsträger mit einer Selbstverständlichkeit darüber berichtet dass er Schulassistenten vorschlägt, ungeachtet dessen das genau hier wieder die UN Behindertenrechtskonvention missachtet wird. Der Behinderte entscheidet selbst was er möchte und wen er als Assistent zur Hilfe nimmt:
Zitat aus dem Evaluationsplan
3.6.1 Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen
Artikel 25 UN-BRK – im Anschluss und zur Präzisierung von Artikel 12 UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – garantiert Menschen mit Behinderun-gen das Recht auf das „erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund einer Beeinträchtigung“.51 Der Schutzbereich umfasst Rahmenbedingungen für das gleichberechtigte Erreichen eines Höchstmaßes an körperlicher und geistiger Gesundheit, insbesondere die Sicherstellung des diskriminierungs- und barrierefreien Zugangs zu Einrichtungen und Gesundheitsleistungen. Im Mittelpunkt des Rechts auf Gesundheit steht inhaltlich die Gewährleistung der gesundheitlichen Selbstbestim-mung, die sich in diversen Achtungs-, Schutz und Gewährleistungspflichten nieder-schlagen. Dazu gehören Maßnahmen, die bei Erwachsenen eine selbstbestimmte eigene Entscheidung in gesundheitlichen Angelegenheiten sicherstellen oder bei Kindern deren Einbeziehung gewährleisten,
Wie vielen behinderten Kindern, wurde das Recht auf Bildung Im Zeitraum von 2018-2021versagt, da Magistrat der Seestadt Bremerhaven nicht genügend Vorkehrungen getroffen hat um diesen beeinträchtigten Kindern ihr Menschenrecht sowie Grundrecht zu gewähren? Wie lange war die Bearbeitungszeit der verschiedenen Anträge
-Antrag auf Schulassistenz,
-Antrag auf Freizeitassistenz
-Antrag auf Arbeit
-Antrag auf Teilhabe/Intensivpflege 24 Stunden Assistenz in der Häuslichkeit?
Wie viele Anträge wurden negativ beschieden, wie viele Anträge wurden im Wege des Klageverfahrens beschieden, wieviele Klageverfahren stehen im Ergebnis noch aus?
Information nicht vorhanden
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Datum7. September 2021
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12. Oktober 2021
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