(un)mögliches Bürgerbegehren gegen die Einrichtung einer Einbahnstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,
der heutigen Presse ist zu entnehmen, dass die Verwaltung Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens gegen die Einrichtung einer Einbahnstraße in einem Teilstück der Ravensberger Straße hegt. Der Bürgermeister wird zitiert: „Nur dort sind Bürgerbegehren zulässig, wo die abschließende Entscheidungskompetenz liegt. Die hat in diesem Fall der Kreis als anordnungsbefugte Behörde.“
Bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Die Beurteilung Ihrer Juristin im Rathaus
2. Gesamten Schriftverkehr zum Vorgang zwischen der Verwaltung im Rathaus Werther und a) der Kommunalaufsicht b) den beteiligten Abteilungen in der Kreisverwaltung (insbesondere Straßenverkehrsamt)
3. Die Informationen, welche den Ansprechpartnern auf Seiten des möglichen Bürgerbegehrens zugestellt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
  • Ein:e Follower:in
Thomas Dreier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Kommunalverwaltung Werther (Westf.) Details
Von
Thomas Dreier
Betreff
(un)mögliches Bürgerbegehren gegen die Einrichtung einer Einbahnstraße [#290669]
Datum
20. Oktober 2023 20:17
An
Kommunalverwaltung Werther (Westf.)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, der heutigen Presse ist zu entnehmen, dass die Verwaltung Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens gegen die Einrichtung einer Einbahnstraße in einem Teilstück der Ravensberger Straße hegt. Der Bürgermeister wird zitiert: „Nur dort sind Bürgerbegehren zulässig, wo die abschließende Entscheidungskompetenz liegt. Die hat in diesem Fall der Kreis als anordnungsbefugte Behörde.“ Bitte senden Sie mir folgendes zu: 1. Die Beurteilung Ihrer Juristin im Rathaus 2. Gesamten Schriftverkehr zum Vorgang zwischen der Verwaltung im Rathaus Werther und a) der Kommunalaufsicht b) den beteiligten Abteilungen in der Kreisverwaltung (insbesondere Straßenverkehrsamt) 3. Die Informationen, welche den Ansprechpartnern auf Seiten des möglichen Bürgerbegehrens zugestellt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Dreier Anfragenr: 290669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290669/ Postanschrift Thomas Dreier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Dreier
Thomas Dreier
Sehr geehrte Damen und Herren, hier eine Korrektur zur gestrigen Anfrage: Ersetzen Sie bitte unter Punkt 2b) „Str…
An Kommunalverwaltung Werther (Westf.) Details
Von
Thomas Dreier
Betreff
AW: (un)mögliches Bürgerbegehren gegen die Einrichtung einer Einbahnstraße [#290669]
Datum
21. Oktober 2023 09:51
An
Kommunalverwaltung Werther (Westf.)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hier eine Korrektur zur gestrigen Anfrage: Ersetzen Sie bitte unter Punkt 2b) „Straßenverkehrsamt“ durch „Straßenverkehrsbehörde als Teil der Kreisverwaltung“. Mit freundlichen Grüßen Thomas Dreier Anfragenr: 290669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Thomas Dreier [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])
Kommunalverwaltung Werther (Westf.)
Ihr Antrag nach IFG NRW; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Dreier, wunschgemäß bestätige ich den Einga…
Von
Kommunalverwaltung Werther (Westf.)
Betreff
Ihr Antrag nach IFG NRW; hier: Eingangsbestätigung
Datum
24. Oktober 2023 12:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.jpg
12,1 KB


Sehr geehrter Herr Dreier, wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu den bei der Stadt Werther (Westf.) vorhandenen amtlichen Informationen nach IFG NRW am 20.10.2023. Nach Prüfung Ihres Anliegens werde ich mich bei Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.11.2023 melden, § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW. Sollten für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren nach Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen anfallen, werde ich Sie im Vorfeld darüber in Kenntnis setzten. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Viele Grüße
Thomas Dreier
AW: Ihr Antrag nach IFG NRW; hier: Eingangsbestätigung [#290669] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für d…
An Kommunalverwaltung Werther (Westf.) Details
Von
Thomas Dreier
Betreff
AW: Ihr Antrag nach IFG NRW; hier: Eingangsbestätigung [#290669]
Datum
24. Oktober 2023 13:55
An
Kommunalverwaltung Werther (Westf.)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die zeitnahe Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Thomas Dreier Anfragenr: 290669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290669/

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Kommunalverwaltung Werther (Westf.)
Kein Nachrichtentext
Von
Kommunalverwaltung Werther (Westf.)
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Betreff
Datum
20. November 2023 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
58,0 MB