Unbearbeitete Eingabe Nr. 1 - 2020 eines Unterstandes im Wald und weitere Mülllager nahe des Liepnitzsees

<<E-Mail-Adresse>>

Unbearbeitete Eingabe Nr. 1 - 2020
Einbau eines Unterstandes im Wald und weitere Mülllager nahe des Liepnitzsees

Sehr << Antragsteller:in >>

am 20.6.2020 erhielten Sie vom Ordnungsamt in << Adresse entfernt >> die Anzeige einer illegalen Müllablage nebst Feuerstelle mit Unterstand nahe dem Ufer des Liepnitzsees.
Alle Details in Form von umfassender Bilddokumentation und exakter Lagebeschreibung wurden Ihnen zugesandt. Auch heute nach 1 1/4 Jahr ist der Sachverhalt unberührt.
Die Müllansammlungen und der Unterstand verweilen dort unbetrübt.

Bitte klären Sie mich:

1- Warum wurde auch nach so langer Zeit nichts unternommen, exakt so, als ob Sie nie
eine Meldung erhalten hätten?

2- Wie gedenken Sie die Angelegenheit professionell zu klären?

3- Wann wird dort eine adäquate Aktivität aufgenommen?

Ergebnis der Anfrage

Sowohl die Anzeige des illegalen Müllagers mit Unterstand und Feuerstelle im Wald nahe dem Liepnitzsee, als auch die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bleiben unbeantwortet! Wofür gibt es das Gesetz, bitte?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2021
  • Frist
    11. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unbearbeitete Eingabe Nr. 1 - 2020 eines Unterstandes im Wald und weitere Mülllager nahe des Liepnitzsees [#232643]
Datum
9. November 2021 11:52
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: [geschwärzt] Unbearbeitete Eingabe Nr. 1 - 2020 Einbau eines Unterstandes im Wald und weitere Mülllager nahe des Liepnitzsees Sehr [geschwärzt], am 20.6.2020 erhielten Sie vom Ordnungsamt in [geschwärzt] die Anzeige einer illegalen Müllablage nebst Feuerstelle mit Unterstand nahe dem Ufer des Liepnitzsees. Alle Details in Form von umfassender Bilddokumentation und exakter Lagebeschreibung wurden Ihnen zugesandt. Auch heute nach 1 1/4 Jahr ist der Sachverhalt unberührt. Die Müllansammlungen und der Unterstand verweilen dort unbetrübt. Bitte klären Sie mich: 1- Warum wurde auch nach so langer Zeit nichts unternommen, exakt so, als ob Sie nie eine Meldung erhalten hätten? 2- Wie gedenken Sie die Angelegenheit professionell zu klären? 3- Wann wird dort eine adäquate Aktivität aufgenommen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 232643 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
vom Ordnungsamt an falsche Adresse gesendet Die Anzeige der illegalen Müllablage wurde vom Ordnungsamt Wandlitz an…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
vom Ordnungsamt an falsche Adresse gesendet
Datum
25. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Anzeige der illegalen Müllablage wurde vom Ordnungsamt Wandlitz an eine falsche, nicht zuständige Kommune gesendet.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: vom Ordnungsamt an falsche Adresse gesendet [#232643] Sehr geehrte Damen und Herren Mit freundlichen Grüßen A…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: vom Ordnungsamt an falsche Adresse gesendet [#232643]
Datum
11. Dezember 2021 14:53
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - anfrage-zum-stand-der-entsorgung.pdf Anfragenr: 232643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232643/