Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag

ich schreibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens.
Da ich bislang vom Gesundheitsamt mit meiner Anfrage abgewiesen wurde und von ihnen seit zwei Wochen keine Antwort auf meine erste Anfrage bekommen habe, bitte ich sie, mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag auszustellen.

Über eine Antwort bis zum 5.2. wäre ich ihnen aufgrund der Dringlichkeit sehr dankbar.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2021
  • Frist
    4. März 2021
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Simone Meierling
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich schreibe I…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
Simone Meierling
Betreff
Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag [#210333]
Datum
2. Februar 2021 15:47
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich schreibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens. Da ich bislang vom Gesundheitsamt mit meiner Anfrage abgewiesen wurde und von ihnen seit zwei Wochen keine Antwort auf meine erste Anfrage bekommen habe, bitte ich sie, mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag auszustellen. Über eine Antwort bis zum 5.2. wäre ich ihnen aufgrund der Dringlichkeit sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simone Meierling Anfragenr: 210333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210333/ Postanschrift Simone Meierling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simone Meierling
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Meierling, wir haben keinen Eingang einer früheren Mail von Ihnen verzeichnet. Das Bayerische …
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag [#210333]
Datum
2. Februar 2021 16:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Meierling, wir haben keinen Eingang einer früheren Mail von Ihnen verzeichnet. Das Bayerische Familienministerium ist für die Maskenpflicht auch nicht zuständig, sondern das Bayerische Gesundheitsministerium. Da Sie einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprechen, wenden Sie sich bitte direkt an das Bayerische Gesundheitsministerium: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Simone Meierling
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
Simone Meierling
Betreff
AW: Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag [#210333]
Datum
4. März 2021 08:16
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag“ vom 02.02.2021 (#210333) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Simone Meierling Anfragenr: 210333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210333/

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Meierling, wie Sie beiliegender Mail entnehmen können, haben wir bereits am 02.02., 16:36 geantw…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag [#210333]
Datum
4. März 2021 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWUnbedenklichkeitsbescheinigungzumTragen.eml
5,3 KB
Sehr geehrte Frau Meierling, wie Sie beiliegender Mail entnehmen können, haben wir bereits am 02.02., 16:36 geantwortet. Mit freundlichen Grüßen