Unbeforstete Waldgebiete

Übersicht über unbeforstete öffentliche Waldgebiete im Kreis Üchtelhausen und Zell (PLZ 97532). Ich benötige diese Informationen für Fotografie.
Wenn Sie dazu spezifische Dokumente oder Informationen haben bitte ich um diese.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2018
  • Frist
    5. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über…
An Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unbeforstete Waldgebiete [#25953]
Datum
6. Januar 2018 17:59
An
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über unbeforstete öffentliche Waldgebiete im Kreis Üchtelhausen und Zell (PLZ 97532). Ich benötige diese Informationen für Fotografie. Wenn Sie dazu spezifische Dokumente oder Informationen haben bitte ich um diese.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihr Interesse. Wir gehen davon aus, dass Sie mit "unbeforstete ö…
Von
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt
Betreff
RE: Unbeforstete Waldgebiete [#25953]
Datum
16. Januar 2018 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihr Interesse. Wir gehen davon aus, dass Sie mit "unbeforstete öffentliche Waldgebiete" Waldflächen meinen, die nicht bewirtschaftet werden. Diese Flächen finden Sie, wenn Sie den hier angegebenen Links folgen. http://fisnat.bayern.de/finweb/ http://www.schweinfurter-oberland.de/naturraeume_naturraeume_25_kkmenue.html http://www.baysf.de/de/wald-schuetzen/bayerns-wilde-waelder/klasse-1-waelder.html http://www.bmub.bund.de/service/infografik-naturerbe-flaechen/ Mit freundlichen Grüßen