unbefriedigende Pauschalbegründung

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Zurückweisung Nichtzulassungsbeschwerde
" ...häufig verwendete, nach dem Gesetz zulässige, aber immer unbefriedigende Pauschalbegründung beschränkt..." (Zitat), welche die Überlegung des Senats im Einzelnen nicht erkennen läßt.
Meine Frage: also wurde die Akte nach 1jähriger Liegezeit beim BGH einfach abgeschmettert, vielleicht noch nicht einmal angesehen? Enttäuschend für den kleinen Bürger wenn er keine Lobby hat. Rechtsstaat sieht anders aus.
Mit frdl. Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Es ist eines angeblichen Rechtsstaates nicht würdig das ein Gericht das Wort "pauschal" überhaupt benutzen darf. Bei meiner Geschichte wurde ich als Kläger von keinem Gericht ( Landgericht Halle, OLG Naumburg ) kein einziges Mal befragt, ebenso keine Zeugen. Es ging nicht um den Behandlungsfehler, es ging um Keime und Bakterien, deren Entstehung und Verbreitung. Mein körperlicher Schaden ( über 4 Jahre ein offener, eiternder Brustkorb ), mehrere Krankenhausaufenthalte , all das hat keinen interessiert. Wie kann da " pauschal" geurteilt werden. Der damalige Gesundheitsminister Gröhe versicherte mir in einem Schreiben.... ein Gesetz für einen besseren Patientenschutz ist auf dem Weg.....4 Jahre, dann kommt ein Anderer und neue Versprechungen
Beschämend für einen Rechtsstaat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zurückweisung Nic…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unbefriedigende Pauschalbegründung [#259287]
Datum
19. September 2022 09:07
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zurückweisung Nichtzulassungsbeschwerde " ...häufig verwendete, nach dem Gesetz zulässige, aber immer unbefriedigende Pauschalbegründung beschränkt..." (Zitat), welche die Überlegung des Senats im Einzelnen nicht erkennen läßt. Meine Frage: also wurde die Akte nach 1jähriger Liegezeit beim BGH einfach abgeschmettert, vielleicht noch nicht einmal angesehen? Enttäuschend für den kleinen Bürger wenn er keine Lobby hat. Rechtsstaat sieht anders aus. Mit frdl. Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259287/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. September 2022 09:08
Status
Warte auf Antwort
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#259287] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unbefriedige…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#259287]
Datum
26. November 2022 16:09
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unbefriedigende Pauschalbegründung“ vom 19.09.2022 (#259287) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesgerichtshof
2022-11-29-<< Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>-Antwortschreiben des Bundesgeric…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
2022-11-29-<< Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail
Datum
29. November 2022 13:11
Status
Warte auf Antwort