unbefriedigende Pauschalbegründung
Zurückweisung Nichtzulassungsbeschwerde
" ...häufig verwendete, nach dem Gesetz zulässige, aber immer unbefriedigende Pauschalbegründung beschränkt..." (Zitat), welche die Überlegung des Senats im Einzelnen nicht erkennen läßt.
Meine Frage: also wurde die Akte nach 1jähriger Liegezeit beim BGH einfach abgeschmettert, vielleicht noch nicht einmal angesehen? Enttäuschend für den kleinen Bürger wenn er keine Lobby hat. Rechtsstaat sieht anders aus.
Mit frdl. Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Es ist eines angeblichen Rechtsstaates nicht würdig das ein Gericht das Wort "pauschal" überhaupt benutzen darf. Bei meiner Geschichte wurde ich als Kläger von keinem Gericht ( Landgericht Halle, OLG Naumburg ) kein einziges Mal befragt, ebenso keine Zeugen. Es ging nicht um den Behandlungsfehler, es ging um Keime und Bakterien, deren Entstehung und Verbreitung. Mein körperlicher Schaden ( über 4 Jahre ein offener, eiternder Brustkorb ), mehrere Krankenhausaufenthalte , all das hat keinen interessiert. Wie kann da " pauschal" geurteilt werden. Der damalige Gesundheitsminister Gröhe versicherte mir in einem Schreiben.... ein Gesetz für einen besseren Patientenschutz ist auf dem Weg.....4 Jahre, dann kommt ein Anderer und neue Versprechungen
Beschämend für einen Rechtsstaat.
Anfrage abgelehnt
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Datum19. September 2022
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21. Oktober 2022
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